Sozialleistungen und Kindergeld bei Kontopfändung ab 01.01.2012 nicht mehr geschützt

  • Liebe Forianer,


    ich habe gestern mit einer Bekannten nach dieser Änderung gesucht, weil es für Sie wichtig war und Sie es wohl in den Medien auch nicht so mitbekommen hat. Vielleicht ist die Information für Einige hier auch wichtig.


    Zur Zeit ist es so, wenn man ein Girokonto besitzt und eine Pfändung darauf hat, dass man Sozialleistungen und Kindergeld innerhalb von 14 Tagen abheben und verwenden kann (bis zur Freigrenze). Dies ändert sich zum 01.01.2012!


    Ab Januar wird dies auf dem normalen Girokonto nicht mehr möglich sein. Die Pfändung wird somit mit den Sozialleistungen und dem Kindergeld bedient.
    Der einzige Schutz ist, sich ein pfändungsfreies Konto einzurichten, so dass die Sozialleistungen und das Kindergeld nicht mehr gepfändet werden (natürlich ebenfalls nur bis zur Freigrenze).


    Da ich das nicht so genau erklären kann, stelle ich einmal einen link hier rein.


    Änderungen zum 01.01.2012


    Lieben Gruß


    rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast