Jobcenter und Ex ... ich könnte k*****

  • Hallo !


    Ich bekam heute wieder mal verspätet einen Brief vom Jobcenter, in dem ich aufgefordert werde zuviel bezahltes Hartz4 für die Zeiträume zurück zu bezahlen, in denen die kids beim KV waren.
    Die Sachbearbeiterin rechnet genau vor, wann jedes Kind beim Vater war und verlangt jetzt 1098 € zurück. desweiteren kürzt sie mir die Gelder um 168€ monatlich.


    Ich koche hier gerade vor mich hin, :angry weil ich ihn am Anfang der Trennung mit durchgefüttert habe, er immer meinen Kühlschrankinhalt zu Umgangs-WE bekommt, mal hier nen 10er, mal nen 20er.
    Er selber bekommt seit 12 Monaten keine staatlichen Leistungen, weil sich unser Jobcenter nicht mit der Geschäftsform einer UG auskennt und somit das Firmenguthaben als sein privates Geld
    berechnet. Außerdem zahle ich alleine unsere Schulden ab; immerhin 550€ und es trudeln immer noch Altlasten ein, die ich begleiche.
    Und nun DAS !!!


    Bin doch kein Geldesel .... :bldgt:


    LG mokeline

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • mit welcher rechtsgrundlage fordern sie zurück?
    wechselmodell? kinder leben/lebten zeitweise beim vater?

  • Hi !


    Sie bezieht sich auf Urteile des BSG vom 07.11.2006-Az.:B7bAS14/16Rund vom 02.07.2009-Az.:B14AS75/08R. Sie berechnet jedes 2.WE alle ab Fr.17 Uhr bis Mo 8 Uhr und 8 Tage Herbstferien.


    Allerdings sind die WE-Gestaltungen bei uns flexibel, oftmals schlafen die kids auch bei den Omas oder bei Freunden, Tanten oder auch mal bei mir obwohl Papa-WE ist.
    Und wenn wir schon dabei sind Kümmel ausm Käse zu holen: Freitagsabends gebe ich Abendbrot für alle mit, weil wir zusammen bei Training sind und ich die Kinder um 20 Uhr verabschiede. Außerdem verläßt die Große Montagmorgen um 6:40 das haus und der Große um 7:15.


    Ironie on : Soll ich ihr schreiben, dass sie die Oster- und Sommerferien vergessen hat ? Ironie off ...


    168 € für 4 WE-Tage ? Die hätte ich gerne zu Verfügung ....

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Da ich ohne jegliches Rechtsverständnis bin, muss ich jetzt einmal nachfragen.


    Kriegt die Leistungen, die Dir abgezogen werden, wenigstens der UET?


    Dann bliebe es zumindest kindertechnisch in der Familie


    lg


    Camper

  • So wie ich das Schreiben verstanden habe schon.


    Da das Jobcenter meinem Ex aber außerdem noch 10 Monate Eingliederungshilfe, KDU und Grundsicherung schuldet, werden sie jetzt wahrscheinlich versuchen so ihre eigenen Kosten zu senken.
    Ich hatte ja damals vorm Sozialgericht geklagt (und gewonnen :tanz ), das Urteil wird immer noch im Jobcenter geprüft, inwieweit sich dieses auch auf meinen Ex bezieht. Damals haben sie ihm alle
    schriftlichen bescheide eingefroren, dann war zwischenzeitlich die Akte verschwunden und dann wechselte die Sachbearbeiterin.


    Versteht mich nicht falsch ... ich verzichte auf die 168€, dann muss er sich aber an der Schuldentilgung beteiligen. Aber solange er keinen positiven Bescheid hat, ist er dazu nicht in der Lage.
    Und die 168€ soll er ja auch nicht dafür berappen ....


    ach, verflixt ... da beißt sich die Katze in den Schwanz ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Sie berechnet jedes 2.WE alle ab Fr.17 Uhr bis Mo 8 Uhr und 8 Tage Herbstferien.


    hm sry, aber ich hab noch nie davon gehört, dass die umgangszeiten von den beträgen abgezogen werden.

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!

  • So, habe gerade mit Ex gesprochen.


    Ist selber völlig empört, weil er (angeblich) überhaupt keinen Antrag auf Mehrbedarf für die Kinder-WE gestellt hat.
    Er hat sich nur nach dem Stand seiner Antragsbearbeitung erkundigt und wurde dann zum Gespräch eingeladen. Dabei hat die Sachbearbeiterin sich ganz interessiert nach unserer Umgangsregelung erkundigt.
    Daher hat sie die genauen Zeitangaben.


    LG

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • hm sry, aber ich hab noch nie davon gehört, dass die umgangszeiten von den beträgen abgezogen werden.


    Das ist der Unterschied zwischen Familienrecht (BGB) und Sozialrecht (SGB)


    Teilweise wird ja schon entschieden, dass die Kilometer zum Umgang einkommensmindernd berücksichtigt werden (müssen)


    In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Thüringen ist das sogar schon unter Punkt 10.7, mit Verweis auf eine Entscheidung des BGH, belegt.




    lg


    Camper

  • Das ist der Unterschied zwischen Familienrecht (BGB) und Sozialrecht (SGB)


    bgb und sgb ist mir von berufswegen bekannt ;)



    Teilweise wird ja schon entschieden, dass die Kilometer zum Umgang einkommensmindernd berücksichtigt werden (müssen)


    wobei das ja nun hier völlig egal ist.


    ich kann jedenfalls nur sagen, dass ich es bislang weder selbst erlebt habe, dass umgangstage von beträgen abgezogen werden, noch dass ich von irgendwem so etwas gehört habe.

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!

  • ich kann jedenfalls nur sagen, dass ich es bislang weder selbst erlebt habe, dass umgangstage von beträgen abgezogen werden, noch dass ich von irgendwem so etwas gehört habe.


    Es gibt immer wieder ein Erstes Mal.


    lg


    Camper

  • Danke, Ihr Zwei !


    Und nun ? Wie reagiere ich ? Erstmal nur selber Widerspruch einlegen oder wieder mal zu Anwalt ?
    Hab versucht mich durch die urteile zu lesen ... fragt mich was über Intensivmedizin, das ist eher mein Fachgebiet ...


    Oh mann, dabei läufts eigentlich total gut und dann bekommt man Knüppel zwischen die Beine geworfen aus einer Richtung, mit der man nicht gerechnet hat ...


    LG

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du das über einen Anwalt für Sozialrecht machen.


    lg


    Camper

  • wieso rechtsschutz?


    ähm wir reden von hartz4 ergo da brauchste keine rechtsschutz .............



    da gibst doch noch son anderes forum sozialtacheles oder sowas hmm wurde hier schon öfters mal empfohlen. zudem müste es bei euch doch auch beratungsstellen geben. bei uns hier wäre das ich glaub zebra heist das. da würd ich eventuell erst mal aufschlagen um infos zu sammeln.




    wobei ich bleib ja dabei ich halte das für quark. da stimmt was gewaltig nicht.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • ich habe da auch noch nie was von gehört, dass die betreuungszeiten wieder abgerechnet werden. zumal ja die meisten kosten weiterlaufen. ich kann auch ja nicht zu meinem vermieter sagen "im oktober war ich 8 tage im urlaub, um diesem betrag kürze ich die miete".


    wenn du auf die schnelle einen termin beim anwalt bekommen kannst (vorher am besten um beratungshilfe kümmern) würde ich das machen. ansonsten würde ich widerspruch gegen den bescheid einlagen. versuchen kann man es ja mal.


    ich hab das urteil auch gelesen auf das sie sich bezieht, aber ich finde nicht, dass ihr die gleiche situation habt wie dieses beispiel.

  • wenn er leistungen in form von anteiligen sozialgeld und unterkunftskosten bekommt, dann werden dem betreuenden elternteil diese leistungen abgezogen, da er diese ja nicht braucht. das ist meistens so. du kannst dich natürlich noch bei einem anwalt beraten lassen. aber du bekommst nur leistungen gezahlt für die kinder wo diese auch in deinem haushalt leben.