Versorgungsausgleich - Frage dazu

  • Hallo!



    Vielleicht weiss einer von euch, was das genau heisst und kann mir weiterhelfen:


    Im Zuge des Versorgungsausgleiches wurde die Betriebliche Altervorsorge eines Partners betrachtet. Es gab folgende Info von der Lebensversicherungsgesellschaft:


    ........
    Ausgleichswert XXXX EUR
    Da der Ausgleichswert gering ist, schlagen wir vor auf Teilung zu verzichten.
    ............



    Was heisst das jetzt? Das es nichts als Ausgleich gibt? Und hält sich das Gericht daran, denn das kam ja von der Versicherung???


    Danke!

  • naja.... da steht doch ein Betrag im Original ;)


    Und Kosten für die Teilung entstehen in der Regel auch- von daher wäre es ggf. völlig blöde aus fast nix nix zu machen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Gericht muss garnichts. NIchtmal wenn man selbst den Versorgungsausgleich mittels Notar ausschließt muss das Gericht dem folgen sondern kann den Ausschluß aufheben. Es ist eine Empfehlung. I.R. entspricht ein Gericht aber dieser.
    Wenn es z.B. um einen Euro geht was will man da teilen?

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • der Ausgleichswert liegt bei knappen 5000 EUR, da die Versicherung erst seit Anfang des Jahres existiert. Davon die Hälfte. Müsste das dann der eine Partner dem anderen direkt auszahlen oder wird das erst mit Fälligkeit der Versicherung fällig zur Auszahlung?

  • sie existiert seit Anfang des Jahres.... von daher würde die Versicherung vermutlich auf je 2500 Euro und je der Hälfte der Beiträge gesplittet, und jeder hätte demnach seit Anfang des Jahres die Hälfte eingezahlt :crazy
    Und diese Splittung wurde vermutlich in etwa soviel kosten, wie bisher eingezahlt wurde ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Gezahlt wurde dies nur von einem. Ist eine Altersvorsorge, die nur auf einen läuft. Der andere hat nix gezahlt. Anfang des Jahres als die Versicherung begonnen hat, war die Trennung schon vollzogen.

  • Der Vorsorgungsausgleichsschnitt gilt ab dem Datum der Zustellung des Scheidungsantrages.

  • Bei mir war es so, dass die betriebliche AV auch unter nem gewissen Betrag lag. Hätte aber durchaus geteilt werden können. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Mal Anwalt fragen???

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Hallo :wink


    Davon hatte ich auch 2 ... ein Vertrag von meinem früheren Arbeitgeber wurde geteilt. D. h. es wurden die Kosten abgezogen und zwei neue Verträge aus dem einen gemacht, ausgezahlt wird da meines Wissen nichts. Beim anderen (neuer Arbeitgeber) hat die Versicherung empfohlen von der Teilung abzusehen, weil es nur um etwas über 400,00 Euro ging. Das hat das Gericht dann auch befolgt. Meine gesetzliche Rente wurde auch verteilt. War für mich ziemlich blöd das ganze, weil es meinem Ex finanziell und wirtschaftlich (viel höheres Einkommen und Next mit eigenem Anwesen sowie Mutter mit eigenem Haus, das ihm irgendwann gehört) deutlich besser geht, als mir. Aber fürs Gericht zählt nur die Ehezeit und nicht die Gegenwart oder die Zukunft.


    LG vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Der Vorsorgungsausgleichsschnitt gilt ab dem Datum der Zustellung des Scheidungsantrages.

    Schon klar, ich meinte nur, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns, die Ehe schon am Ende war und somit auch nicht von beiden eingezahlt wurde.


    Das wäre ziemlich ungerecht, wenn ein getrennt lebender Partner von so einer Versicherung profitieren würde *find* Auch wenn es nur ein geringer Betrag ist.

  • Tja, so ist es aber nunmal.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()