KM will meinem Sohn den Namen von ihrem Exmann geben.

  • Hallo,
    Folgende Situation.
    - 4 Jahre Beziehung.
    - Sie ist immer noch mit dem Vater ihrer Tochter verheiratet. Verschiedene Gründe, hat mich auch nie gestört.
    - Gemeinsamer Sohn(5,5Monate alt)
    - Scheidung wurde in die Wege geleitet. Vater auf dem Papier ist der Ehemann. Nachname des Sohnes ist der des Ehemanns. Ausgemacht war, dass mein Sohn meinen Nachnamen erhält, wenn die Scheidung durch ist und ich auch auf dem Papier der Vater bin.
    - ca. ein Monat nach der Geburt unseres Sohnes haben wir uns getrennt. Wir haben jetzt auch getrennte Wohnungen. Da sie noch stillt ist der Sohn die meiste Zeit bei ihr.
    Jetzt steht die Scheidung unmittelbar bevor und sie teilte mir mit, dass sie den Nachnamen unseres Sohnes nicht mehr ändern will. Sie führt als Begründung an, dass die große Schwester sonst ihren kleinen Bruder nicht als Familienmitglied anerkennen könnte.


    Ich möchte natürlich auf keinen Fall, dass mein Sohn den Nachnamen eines anderen Kerls trägt.
    Wenn die Kindsmutter den Namen ändern wollen würde, bräuchte sie natürlich meine Einwilligung. In dieser Situation soll das Kind aber den Namen einfach behalten, den es "vorübergehend" bekommen hat.
    Kann sie das tatsächlich einfach tun???


    Lieben Gruß und danke für Eure Einschätzungen.
    Markus

  • Ja das kann sie tun. Kind hat einen rechtlichen Namen. Es braucht das Einverständnis beider um den zu Ändern.


    Vater wird man aber nicht durch den Namen sondern durch die Handlungen. Es bleibt euer Kind.

  • Ganz ehrlich, dadurch das ihr euch getrennt habt ist eine neue Situation entstanden.


    Ich würde mir auch wünschen, dass mein Kind meinen Namen trägt, es trägt den Geburtsnamen der Mutter.


    Nur in diesem Fall, kann ich schon verstehen, dass es keinen Sinn macht eine Familie namentlich auseinander zu reissen, nur um dich zufrieden zu stellen.


    Auch wenn sich mal wieder zeigt, was Absprachen wert sind, wenn sich zwischenmenschlich etwas verschiebt :-(


    Aber willst Du dass dein Sohn sich seine ganze Kindheit und Jugend über rechtfertigen muss, warum er nicht wie seine Mutter oder die Schwester heißt?


    Das kann hart werden.


    Lass ihn doch zu gegebener Stunde darüber entscheiden, mit 18 kann er beim Standesamt eine Namensänderung beantragen und dein Firmenimperium unter dem guten Namen deiner Familie fortführen :-) :-)


    Grüße
    Orphelio

  • sei froh das du das kind überhaupt sehen darfst. du bist nichtmal der vater des kindes, da dieses momentan der ehemann ist. was wenn sie nicht mal die vaterschaft noch ändern lassen will? dann ist der nachname dein momentan geringstes problem.

  • Danke für Eure Beiträge. Ich will ja auch nicht alles verkomplizieren. Ich versuche aber gerade den Kontakt mit ihrer Tochter und meinem Sohn aufrecht zu halten, werde abert von der KM ziemlich massiv aus der Familie gedrängt.
    Mit der Namensgebung wird das dann auch formal manifestiert-


    Damit ziehe ich doch dann auch bei ggf. anstehenden Sorgerechtstreitigkeiten den Kürzeren, oder?


    PS.:: @janiundced:Vaterschaft ist bereits schwebend wirksa-

  • Als aller erstes solltest du dich drum kümmern das du als rechtlicher vater eingetragen wirst, erst dann kannst du überhaupt einmal drüber nachdenken was die namensänderung betrifft.


    Davon abgesehen, trägt das kind den Namen der Mutter, was ja nicht unüblich ist nach einer Geburt. Wie schon gesagt wurde, sei froh das du dass kind, was rechtlich gesehen noch nichtmal deins ist, überhaupt sehen darfst. Sollte dir Mutter den kontakt einstellen hast du keine handhabe, also kümmer dich , das du als vater eingetragen wirst.


  • Was ist denn das fürn Quatsch? Sorry - aber meine Tochter heißt auch anderes als ich und das schon während der Ehe. Ganz einfach weil ich meinen Geburstnamen behalten habe und wir entschieden haben: Kind heißt wie Vater weils sich einfach besser anhört...Und Kind lebt bei mir und zwar schon seit Jahren.


    Sie hat niemals irgendwas erklären müssen und sich schon gar nicht dafür rechtfertigen, daß sie anders heißt . Es gab da keinerlei irgendwie geartete Probleme.....


    Aber andererseits würde ich anstelle des KV das mit dem Namen auch locker sehen.... Nicht der Name macht die Vaterschaft / Mutterschaft aus... sondern die Handlungen.

  • Mbac


    Solange du nicht der rechtliche / eingetragene Vater bist, kannst du keine Sorgerechtstreitigkeiten anzetteln - da du ja nichts in der Hand hast, dass das Kind überhaupt deins ist

  • es geht auch ganz unkompliziert


    bei der geburt von meiner tochter hieß ich noch wie 1. EX
    töchterchen bekam aber bereits, da eine vaterschaftsanerkennung vor der geburt vorlag, den namen vom papa
    mir macht es rein gar nichts aus, das an meiner klingel 2 namen stehen, wir sind ein team und das ist besser als gleiche namen zu besitzen


    udn jetzt, wo ich wieder geschieden bin, war es für mich kein thema, dass töchterchen den namen vom papa behält und ich meinen mädchennamen wieder annehme


    an deiner stelle, würde ich die vaterschaftsanerkennung vornehmen und dann, das geteilte sorgerecht beantragen
    der name wäre mir egal, wichtiger ist es doch, dass du dein kind regelmäßig sehen kannst oder?

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • @ Laetitia


    stimmt du hast recht, bis das kind selbstständig denken kann und in die Situation kommt sich zu rechtfertigen für Fragen nach wilder Ehe, vaterlosem Kind, und Patchwork-Problemen, ist diese Art aufzuwachsen vermutlich eh für der Allgemeinheit größter Teil gültig.


    Das dein Kind denn Namen deines Mannes bekam ist aber noch mal etwas anderes als ein Kind, das dann alleinig in einer Familie einen anderen Namen trägt, während Schwester und Mutter den gleichen Namen tragen. Das finde ich Quatsch..! :thanks:


    Eine Familie sollte doch auch nach innen eine geschlossene Gemeinschaft sein, ein gemeinsamer Name ist wohl das entscheidende Merkmal das dazu beiträgt.


    Ich zum Beispiel trage den Namen meiner Väter mit großem Stolz und dem Bewußtsein über die Tradition unseres Hauses

  • die vaterschaft würde ich jetzt auch erstmal "wichtiger" sehen aber du meintest ja das es ab ende der woche auch auf dem papier dein kind is..


    und wegen dem namen, weißt du, ob ihr noch ehemann will das ein für ihn fremdes kind seinen namen trägt??
    also könnte es da noch zu streitigkeiten zwischen deiner ex und ihrem noch mann kommen...
    wart einfach mal ab was passiert...


    vllt solltest du auch einfach nochmal mit deiner ex darüber reden wenn sie sich ein wenig beruhigt hat.


    Grüßchen :-)

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  • Gibt es einen Unterschied zwischen gemeinsames/geteiltes Sorgerecht. Wir sind gemeinsam Sorge berechtigt (sobald die Scheidung durch ist... Ich zähle die Stunden).
    Was den gemeinsamen Familiennamen angeht, gehe ich ja mit. Aber ich bin doch auch ein Teil der Familie. Ich wohne drei Häuser weiter und bin regelmäßig für beide Kinder da. Wenn mein Sohn den (jetzigen) Namen der Mutter annimmt, bin ich der einzige mit anderem Namen.
    Würde die Mutter Ihren Mädchennamen wider annehmen, hätten die Väter und deren Kinder die selben Namen und die Mutter einen anderen. Das wäre eine Möglichkeit.
    Alternativ könnte die Mutter auch meinem Sohn ihren Mädchennamen geben. Kind bekommt den Namen der Mutter ist für mich völlig ok. Aber das Kind bekommt den Namen des Vaters der großen Schwester???


    Wenn Die Mutter nochmal heiratet und ihren Namen wieder wechselt sähe das doch ziemlich blöd aus, oder?

  • Mein Kind ist mittlerweile 15 Jahre - und musste sich in ihrem Ganzen Leben für einen Namen nicht rechtfertigen.. Und zb auch nicht dafür das mein Freund nochmal anders heißt .. wir kaufen trotzdem das Familienticket im Zoo etc ...


    Sag mal wo lebst du denn das sich irgendein Kind wg Wilder Ehe etc rechtfertigen muss ? In Kinds Klasse sind die Hälfte aller Kinder aus getrennten Ehen - und die Mütter oder Väter leben in wilder Ehe mit anderen zusammen.... Mit ganz tollen Namenskombis übrigens.. da gibts dann bis zu 5 Namen in der Familie.. alles kein Problem! Wenn man keines draus macht.... ;)


    Mein Kind trägt auch einen komplett anderen Namen als ihre Familie - das bin nämlich ich !


    Und ich hatte während der gesamten Ehe auch nen komplett anderen Namen als der rest der Familie !Und ich kann denken etc... und bin alt genug - und musste mich nie nicht vor irgendwem rechtfertigen...


    Ein Name ist nix anderes als ein name.... Mit solidarität hat der gar nix zu tun. Sonst gäbe es nicht soviele untereinander komplett zerstrittene Familien - die alle denselben Namen tragen..


    In spanien hat jeder in der familie einen eigenen Namen. da immer noch der Geburtsname der Mutter/ des vaters dazukommt.... Sind die deswegen weniger solidarisch ? Käse in meinen Augen und völlig überholte Vorstellungen ....

    4 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Gibt es einen Unterschied zwischen gemeinsames/geteiltes Sorgerecht. Wir sind gemeinsam Sorge berechtigt


    WIe kommst Du darauf. Das automatische gemeinsame SR gibt es nur wenn ihr verheiratet seid. Sonst muss die Mutter dem zustimmen.

  • Ich weis nicht ob ich das richtig raus gelesen habe, aber ich denke eher, das es dem TE darum geht, das SEIN kind nicht heißt, wie der EX Mann der KM, weil andere sonst denken könnten es sei auch das Kind des EX. ICh glaube er möchte eben nur, das dass Kind auch namentlich zu ihm gehört, am besten mit seinem nachnamen. Ist ja auch verständlich.


    Ich denke, wenn ich Vater wäre, würde auch nicht wollen das mein eignes kind so heißt wieder EX mann von der EX.

  • Ich weis nicht ob ich das richtig raus gelesen habe, aber ich denke eher, das es dem TE darum geht, das SEIN kind nicht heißt, wie der EX Mann der KM, weil andere sonst denken könnten es sei auch das Kind des EX. ICh glaube er möchte eben nur, das dass Kind auch namentlich zu ihm gehört, am besten mit seinem nachnamen. Ist ja auch verständlich.


    Ich denke, wenn ich Vater wäre, würde auch nicht wollen das mein eignes kind so heißt wieder EX mann von der EX.


    Ist ja auch verständlich aber wir können ihm das auch nicht besorgen. Lediglich mitteilen das die Mutter das auch wollen muss.


    An TS: Auch wenn DU das gemeinsame SR hättest gibt es trotzdem keine Namensänderung wenn nicht beide zustimmen.

  • Hallo Mbac,


    ich wusste nicht, dass du auch Verantwortung für die große Schwester übernimmst und überhaupt sehr nah an der Familie dran bist, dich als ein Teil betrachtest und auch räumliche Nähe besteht.


    Vielleicht wäre es wirklich am Besten ihr macht dann den "Totalen-Patch", mit den jeweiligen Namen der Väter für die Kinder und dem Mädchennamen der Mutter für die Mutter.


    Es ist nicht leicht weil es auch eine starke Emotionale und eine "Ego" Komponente hat. Mit dem Namen des Ex-Mannes für mein Kidn hätte ich ehrlich gesagt auch Probleme, zumal bei einem Sohn, der seinen Namen in der Regel sein Leben lang trägt, wenn er das nicht dann irgendwann korrigieren lassen möchte.



    Grüße
    Orphelio