Ganz am Anfang...

  • Hallo
    Ich stehe noch ganz am Anfang. Ich habe vor mich von Vater meines 9 Monate alten Sohnes zu trennen. Da ich seit dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten gehe und ab dem 6.Monat auch kein Erziehungsgeld bekomme, stehe ich praktisch mit nichts da. Hatte hier im Landkreis bei ProFamilia nachgefragt ob die mir helfen können, aber die wollen erst nächste Woche zurückrufen und meinten gleich,dass sie warscheinlich die falsche Anlaufstelle sind.


    Kurz zu den Fakten:
    Es ist mein erstes kind.
    Das Sorgerecht haben wir beide
    Wir wohnen NOCH zusammen
    Ich bin nicht arbeitslos,bin 3 Jahre im Erziehungsurlaub
    Kein Erziehungsgeld da der Vater des Kleines über den 16.000 im jahr liegt.


    Frage 1: Alleinerziehend bin ich ja dann nicht,oder? Oder gilt getrennt lebend bezüglich des Erziehungsgeldes als allein? Kann ich es wieder beantragen?


    Frage2: Hartz4 kann ich ja sicher nicht beantragen, da ich ja nicht arbeitslos bin/war,oder doch? Oder muss ich erst meinen Job kündigen? Ich würde aber nach Ende der erziehungszeit wieder dort Vollzeit arbeiten, was nach der Kündigung ja nicht mehr geht. Firmenwechsel eher blöd (lange Betriebszugehörigkeit-hoher tarif, und VOLLZEIT)


    Frage 3: Wie ist das mit der Miete? Bekomm ich Zuschuss,oder wird die Miete bis zu einem bestimmten Grad ganz übernommen?


    Momentan lebe ich von den 154,-Kindergeld, aber davon kann ich weder ausziehen noch meinen Sohn und mich durchbringen...


    Bitte helft mir...

  • Es ist eigentlich ganz einfach: du suchst dir einen guten Anwalt (mein Tipp: eine Anwältin!), trabst dorthin und die sagt dir alles.
    Wenn dein Mann genug verdient, muss er dir Betreuungsunterhalt zahlen (ihr seid nicht verheiratet, wenn ich das richtig gelesen habe) und eurem Kind Kindesunterhalt.


    Da ich nicht weiß, wie hoch der BU ist, kann es sein, dass du ergänzend ALG II beanspruchen kannst.


    Das alles kannst du aber beim Anwalt klären. Wenn du mittellos bist, musst du die Beratung auch nicht bezahlen. Einen Beratungsschein bekommst du auf dem Amtsgericht oder du klärst das direkt beim Anwalt, der sagt dir dann schon, was du machen musst.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • ALGII kannst du auch beantragen wenn du vorher nicht arbeiten warst, war ich nämlich auch nicht.


    Das war ja vorher die Sozialhilfe.


    Wenn dein Ex nicht genug Unterhalt für dein Kind und dich bezahlen kann dann bekommst du noch Geld von der ARGE.


    Auch die Miete wird bezahlt, du musst die halt eine angemessene Wohnung suchen die nicht zu gross sein darf.
    Wie gross, bzw wie hoch die Miete sein darf ist abhängig von der Gegend in der du wohnst, dass heisst je nachdem wie hoch die Mieten allgemein in deiner Umgebung sind.


    Erziehungsgeld bekommst du dann auch, du bist nämlich dann allein erziehend wenn du getrennt vom Partner lebst.

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ich danke euch. Werde am Monatg gleich mal losrennen und mich schlauer machen. Mir steht wohl ein langer tag beim Sozialamt bevor.... :idee
    Unterhalt wäre nur das Minimum, soweit aheb ich mich schon durchgegoogelt.

  • Ich bin auch im erzeihungsurlaub und bekomme algll daan noch kindergeld und erziehungsgeld und unterhalt für die kinder.

  • Hallo Kleine,Tine!
    Ich stand vor 6 Monaten auch ganz am Anfang.Mit Null Ahnung von
    Kindergeld,Unterhaltsvorschußkasse,Hortgebühren,Wohngeld,von
    Familienrecht ganz zu schweigen.War halt nie arbeitslos oder so,bin es auch jetzt nicht.Ich hab dann so manchen Tag Urlaub geopfert und die
    meißten Ämter persönlich abgeklappert.Wichtig-immer sturr und konsequent freundlich bleiben,auch wenns schwer fällt.So nach und nach hab ich,auch mit Hilfe des Forums,soweit alles auf die Reihe bekommen.Also,jeder Anfang hat ja bekanntlich seinen Zauber,wünsche Dir viel Kraft und alles Gute-Pierre!

  • @Kleine Tine


    Du musst zur ARGE, das Sozialamt ist aus dieser Geschichte raus.


    Ich drück dir die Daumen für die nächsten Tage, ist zwar Rennerei, aber wenn du alles durch hast läuft es auch. :blume

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Tine,


    die Arge ist für alle zuständig, die mindestens 3 Stunden arbeiten können. Rein theoretisch kannst du das ja auch, oder?
    Mit einem Baby bist du allerdings im Erziehungsurlaub geschützt und nicht zum arbeiten verpflichtet. Außerdem ist es bei dir ein Sonderfall, da du ja einen Job hast und nur vorübergehend bedürftig bist.


    Auf dem Sozialamt gibt es nur noch Sozialgeld für solche, die nicht arbeiten können. Dort brauchst du gar nicht erst hingehen.


    Ich empfehle dir wie oben: geh zum Anwalt. Wenn du kannst, nimm Unterlagen über das Einkommen deines Partners mit, dann kann dir dein Anwalt gleich sagen, ob du BU bekommen wirst.


    Erziehungsgeld kannst du natürlich auch wieder beantragen, wenn du allein erziehend bist, da das Einkommen deines Partners ja wegfällt.


    Du kannst zur Überbrückung schon auf der Arge Geld beantragen, allerdings musst du das zurückzahlen, wenn dein Mann Unterhalt zahlt.


    Daher: spar dir den Weg zur Arge vorerst und geh zum Anwalt. Und wenn du dann nicht ganz weiter weißt, belies dich mal bisschen im Netz oder geh zu einer Beratungsstelle (Caritas, Kirchen).


    Oder du fragst hier einfach nochmal.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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