KV will sein Kind nicht in der Ferienzeit

  • KV will sein Kind nicht in der Ferienzeit


    Mein Exist Studend und hat bald Semesterferien - ich habe ihn gebeten seine Tochter 4 Jahre alt für 2 Wochen zu nehmen er kommt nur mit ausreden - was kann icht tun ? Wir haben gemeinsames Sorgerecht !


    Bin über Tips sehr Dankbar


    Gruß Morla

  • Hallo Morla!


    Das Problem hatte ich auch mit meinem Exmann..Hab ihn dann mal über seine Pflichten aufgeklärt und darüber das seine Kinder auch das Recht haben Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen!
    Mach ihm das mal klar und droh ihm im Notfall mal mit dem Jugendamt, die setzen das auch für dich durch wenn er sich weiterhin weigert.
    Wünsch dir viel Erfolg und setz dich durch!
    Gruß
    Tanja

  • Hallo Morla,


    ich heiße zufällig auch Tanja, wie meine "Vorrednerin", allerdings muss ich ihre Aussage revidieren. seit fünf Jahren weigert sich der Vater meiner Tochter, sie mehr als einmal die Woche sechs Stunden zu nehmen (wo er sie aber angeblich über alles liebt, und sie bei mir obendrein todunglücklich wäre, die Beziehung zwischen mir und meiner Tochter wäre unwiederbringlich zerstört bla bla, absoluter Humbug!),
    das JA ist schon lange absolut auf meiner Seite, aber- man kann den Vater nicht zwingen Umgang auszuüben. er kann Umgang erzwingen, aber wir stehen machtlos da, wenn er nunmal den Umgang so hält, wie es seiner Freizeitgestaltung am besten passt! Deutschland-Deine Bürokratie!


    Glaub mir, da gibt es nichts zu rütteln, ich wäre auch heilfroh, wenn man ihn zwingen könnte, ich arbeite Vollzeit, habe drei Wochen Schließungszeit Hort zu überbrücken aber nur zwei Wochen Urlaub und absolut keine Verwandten mehr. aber der Herr hat ja nie Urlaub behauptet er. Der Arme!


    LG Tanja

  • Hallo Morla,


    ich kann dazu auch nur sagen das ich weiss von Bekannten das man den Kindesvater dazu nicht zwingen kann. Das Jugendamt kann zwar versuchen zu vermitteln aber mehr nicht.


    zottel73
    Deutschland fehlt nicht nur darin etwas...in allen Punkten des Unterhaltes ect. ist dringend eine Reform notwendig.
    In vielen Fällen will der Vater sogar sein Kind aber die EX weigert sich.



    Gruss


    Celtic

  • Lest das mal...


    klick


    Man kann auch per Gericht für die nächsten 18 Jahre jedes einzelne Besuchsdatum festlegen lassen - vielleicht sollten das die sogenannten ich-liebe-mein-Kind-ja-so-doll-aber-in-den-Ferien-habe-ich-was-anderes-vor-Väter mal wissen.


    Nur nicht einschüchtern lassen. Zuerst kommt immer das Recht des Kindes, dann die Pflicht von Vater/Mutter und dann erst deren Rechte...!!!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hallo miteinander!!!
    meine tochter wollte mit der "mama" in den ferien eine woche verbringen, doch sie fliegt lieber allein in urlaub. wir hatten auch bei gericht tage festgelegt an denen sie die kleine nehmen sollte,doch in 6 jahren hat es nur 1/2 jahr geklappt. man kann sie nicht zwingen umgangsrecht wahrzunehmen.selbst bei unterhaltszahlungen braucht das gericht länger eine verfügung zuerstellen, frauenschutz, gibt es sowas. nun haben wir erfahren das ihre KM wieder nach deutschland ziehen will und dann keinen kontakt mehr will, für die kleine bricht wieder eine welt zusammen. und unterhalt fällt dann auch weg, nagut ich brauchte ihn nicht unbedingt, steht aber dem kind zu, und wenn es nur reicht um den hort zubezahlen, aber aus prinzp. die KM würde mich ja auch melken.

    -----Willst DU Gott zum Lachen bringen ,----, erzähl ihm Deine Pläne -------

  • Mustang,


    es gibt auch die Möglichkeit eines Zwangsgeldes bei Boykott des Umgangs.
    So, wie es einige betreuende Mütter schon aufgedrückt bekommen haben, weil sie ständig den Kontakt zum Vater unterbinden, kann man es auch unwilligen umgangspflichtigen ETs aufdrücken.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • vielen dank
    habe mit dem jugendamt telefoniert - er ist nicht verpflichtet seine tochter zu nehmen - aber ich bin auch nicht verpflichtet wochenenden zu verschieben wenn es ihm nicht passt .
    Toll - etwa pass ich mich ihm an oder verschiebe nix mehr und dann sieht er sie noch weniger ? Ich frag mich ob das nicht ein kampf zu kosten des kindes ist ?!!?

  • vielen dank
    habe mit dem jugendamt telefoniert - er ist nicht verpflichtet seine tochter zu nehmen - aber ich bin auch nicht verpflichtet wochenenden zu verschieben wenn es ihm nicht passt .
    Toll - etwa pass ich mich ihm an oder verschiebe nix mehr und dann sieht er sie noch weniger ? Ich frag mich ob das nicht ein kampf zu kosten des kindes ist ?!!?

  • vielen dank
    habe mit dem jugendamt telefoniert - er ist nicht verpflichtet seine tochter zu nehmen - aber ich bin auch nicht verpflichtet wochenenden zu verschieben wenn es ihm nicht passt .
    Toll - etwa pass ich mich ihm an oder verschiebe nix mehr und dann sieht er sie noch weniger ? Ich frag mich ob das nicht ein kampf zu kosten des kindes ist ?!!?

  • vielen dank
    habe mit dem jugendamt telefoniert - er ist nicht verpflichtet seine tochter zu nehmen - aber ich bin auch nicht verpflichtet wochenenden zu verschieben wenn es ihm nicht passt .
    Toll - etwa pass ich mich ihm an oder verschiebe nix mehr und dann sieht er sie noch weniger ? Ich frag mich ob das nicht ein kampf zu kosten des kindes ist ?!!?

  • Ich staune immer wieder, was manche Jugendämter zu Ungunsten der Kinder für einen Schei* erzählen.


    Ihr habt gemeinsames Sorgerecht - also auch gemeinsame Sorgepflicht!
    Sorry, aber was machst du, wenn dein Kind länger als 10 Tage krank ist? Dir stehen für dein Kind nur 10 Krankentage zu - nimmst du dann unbezahlten Urlaub, weil der Vater sich zu fein ist, sein Kind zu versorgen?


    Zitat:


    § 1684
    Umgang des Kindes mit den Eltern
    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


    Quelle


    Vielleicht solltest du deinem Ex mal erklären, dass sein Sorgerecht auch Pflicht bedeutet. Ich kann dir nur empfehlen, nicht klein beizugeben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)