Unfassbare Post von der Staatsanwaltschaft

  • Hallo Ihr Lieben,


    Ich sitze nur noch Kopfschüttelnd zu Hause.


    Ich als Mutter halten nichts von klapsern auf dem Po noch weiter komisch Erziehungmethoden die wir als Kinder noch über uns ergehen lassen mussten. Mittlerweile ist es ja auch Strafbar Heißt es ja so schön.


    Aber wie erklärst du einem knapp acht jährigen kind das so was strafbar ist und das es seinen eigenen Ziehvater anzeigen kann ich habe es getan mein Kind hatte aber immer gesagt das es das nicht machen möchte.


    Nun ich bin von dem Mann getrennt und nach einem Vorfall 2011 wo das kind zusehen musste wie der eigene Bruder ins haus am Jackenärmel ins Haus gezerrt wird ,ist es endlich von sich aus bereit die anzeige zu machen.


    Da wird einem doch gleich bei der Polizei gesagt das das verfahren höchstwarscheinlich eingestellt wird da die vorfälle zu lange her sind.


    Das ist jetzt eingetreten aber die Begründung ist ein witz.


    Da steht : Das verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO mit Zustimmung des Gerichtes eingestellt


    Gründe
    Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen


    Die Taten liegen bereits länger zurück. Zu schwerwiegenden Verletzungen des Kindes kam es nicht.



    Mit freundlichen Grüßen
    .......


    Klar es liegt länger zurück verstehe ich ja aber da macht mann was und es passiert nichts . Ist es nicht auch eine Verletzung wen das Kind Angst vor dem mann hat .


    Toller Rechtsstaat


  • Nun ich bin von dem Mann getrennt und nach einem Vorfall 2011


    Wann 2011 soll der Vorfall denn gewesen sein? Gar so lange kann es ja dann noch nicht her sein.


    lg


    Camper

  • ich glaube dieser Vorfall 2011 war nur der Grund für die Anzeige bzw. Meinungsänderung ihres Sohnes... die Vorfälle an ihm selbst waren früher... so würde ich es jedenfalls interpretieren

  • Wann 2011 soll der Vorfall denn gewesen sein? Gar so lange kann es ja dann noch nicht her sein.


    lg


    Camper

    Die Fälle wo das große Kind (Schwester) anzeige erstattet hat waren 2009 aber der vorfall mit dem Bruder 2011 war der ausschlaggebende punkt wo sich die Schwester endlich entschied ihre fälle zur anzeige zu bringen

  • Aber es sollte doch egal sein wann so was passiert ist es ist nun mal passiert und strafbar .


    Meine meinung so was soll immer bestraft werden und wenn es schon länger her ist zumindest mit geldstrafe oder sozialstunden.


    Das ist doch ein reiner freibrief für die Täter

  • Die Fälle wo das große Kind (Schwester) anzeige erstattet hat waren 2009 aber der vorfall mit dem Bruder 2011 war der ausschlaggebende punkt wo sich die Schwester endlich entschied ihre fälle zur anzeige zu bringen


    Ok. 2009 ist wirklich schon lange her für eine Anzeige. Wurde denn der Fall 2011 schon angezeigt? Andersrum gefragt. Habt ihr nicht zwei verschiedene Anzeigen gemacht?


    lg


    Camper

  • Ok. 2009 ist wirklich schon lange her für eine Anzeige. Wurde denn der Fall 2011 schon angezeigt? Andersrum gefragt. Habt ihr nicht zwei verschiedene Anzeigen gemacht?


    lg


    Camper

    ja die Fälle wurden 2011 angezeigt. warum 2 verschiedene Anzeigen . Kind wurde befragt warum sie das jetzt erst macht und sie hat den vorfall mit dem Bruder erzählt.


    Bruder wohnt beim Vater ( täter)

  • Aber es sollte doch egal sein wann so was passiert ist es ist nun mal passiert und strafbar .


    Sicher ist es strafbar. Aber nicht, wenn der Vorfall schon so lange her ist. Der dürfte inzwischen sogar verjährt sein. Kommt darauf an.


    Zudem bassiert die nachträgliche Anzeige meines Erachtens, ich bin aber weder Staatsanwalt, noch Verteidiger, noch Richter aufgrund von Familienstreitigkeiten. Das hier die Staatsanwaltschaft nicht den ganzen Prozessapperat in Gang setzen will, halte ich für selbstverständlich.


    lg


    Camper

  • Abgesehen davon das es ein Klaps auf den Po ist und keine Verletzung entstanden ist (also keine Körperverletzung) steht hier Aussage gegen Aussage. Chancen gering, lange her, keine Verletzung, im Familienkreis. Alles Dinge welche zu sowas führen.

  • Willst Du Dich um den KU drücken und deshalb das ABR haben? Das ist das Einzige, was mir dazu einfällt.


    lg


    Camper

    Erstin zahle ich Unterhalt für mein sohn also und wenn mein sohn nicht zu mir unbedingt wollte würde ich nicht das ABR wollen denn . Mir geht es um das kind das es ihm gut geht und er sich wohlfühlt egal bei wem er ist denn er brauch beide eltern ob die noch zusammen sind oder nicht spiel keine Rolle.

  • Abgesehen davon das es ein Klaps auf den Po ist und keine Verletzung entstanden ist (also keine Körperverletzung) steht hier Aussage gegen Aussage. Chancen gering, lange her, keine Verletzung, im Familienkreis. Alles Dinge welche zu sowas führen.

    Wenn es ein klaps auf den po gewesen wäre hätte meine Tochter bestimmt keine anzeige gemacht . Sie lag auf den rücken er saß auf ihr drauf die knie auf ihren armen und hat ihr auf den brustkorb gedrückt.

  • Wenn es ein klaps auf den po gewesen wäre hätte meine Tochter bestimmt keine anzeige gemacht . Sie lag auf den rücken er saß auf ihr drauf die knie auf ihren armen und hat ihr auf den brustkorb gedrückt.


    Wie alt war Töchterchen da?


    lg


    Camper

  • beim ersten mal 7 und beim zweiten mal 8


    Und warum hast Du ihn nicht gleich angezeigt? Das Mädel hättest Du gar nicht fragen brauchen. Du warst die Erziehungsberechtigte.


    lg


    Camper

  • Und warum hast Du ihn nicht gleich angezeigt? Das Mädel hättest Du gar nicht fragen brauchen. Du warst die Erziehungsberechtigte.


    lg


    Camper

    Weil das nichts gebracht hätte wurde mir von der Polizei und Kripo bestätigt . Ich hätte die Anzeige machen können ja das stimmt aber wenn das kind nicht will was auch befragt wird bringt das nichts dann wird noch nicht mal ein ermittlungsverfahren angestrebt

  • eil das nichts gebracht hätte wurde mir von der Polizei und Kripo bestätigt . Ich hätte die Anzeige machen können ja das stimmt aber wenn das kind nicht will was auch befragt wird bringt das nichts dann wird noch nicht mal ein ermittlungsverfahren angestrebt


    Auch recht. aber 2 Jahre danach diese ollen Kamellen wieder aufzuklauben halte ich auch für nicht gerechtfertigt.


    Du kannst ja Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. Eine Rechtsbehelfserklärung müsste ja der Entscheidung beiliegen.


    lg


    Camper

  • tja Capter das ist ja der witz es gibt keine Rechtsbehelferkläung bei der entscheidung dabei

  • tja Capter das ist ja der witz es gibt keine Rechtsbehelferkläung bei der entscheidung dabei


    Dann leg halt Widerspruch ein.


    Frist ist Eine Woche ab Zustellung, soviel ich weiß.


    lg


    Camper

  • Weil das nichts gebracht hätte wurde mir von der Polizei und Kripo bestätigt . Ich hätte die Anzeige machen können ja das stimmt aber wenn das kind nicht will was auch befragt wird bringt das nichts dann wird noch nicht mal ein ermittlungsverfahren angestrebt


    Das kann ich so nicht glauben.....

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.