Schwanger im Trennungsjahr

  • HILFE.
    Wenn ich während des Trennungsjahres von einem neuen Freund schwanger werde, ich also noch nicht geschieden bin, wird dann mein Noch-Mann als Vater eingetragen?
    Hilfe!!!!

  • Da gibt es ganz bestimmte Fristen... Oh Mann, das ist schwierig... Ich schau mal nach - kann aber etwas dauern - also Geduld.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Also:


    generell gilt:


    § 1592 BGB Vaterschaft


    Vater eines Kindes ist der Mann,


    1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.


    Aber:


    § 1599 BGB Nichtbestehen der Vaterschaft


    (1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.


    (2) 1§ 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. 3Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.


    Ich hoffe das hilft dir weiter...

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Ja, wenn ihr (Dein NOCH-Mann & Du) bei der Geburt des Kindes noch verheiratet seit, ist es so, daß dein "Ehemann" der der vater Deines Kindes ist! Zumindest vor dem Gesetz ! Da kann Dein neuer Freund (bzw. der biologische Vater) tausendmal die Vaterschaft anerkennen...Die gillt erst ab dem Tag, Eurer Scheidung! Ist bei uns alles so gelaufen (bzw.läuft immernoch so)!
    Ganz ganz ganz schlimmes Gesetzt! Das muss echt geändert werden! Ich bekomme für meine Tochter nichtmal ein Sparbuch eröffnet...mein NOCH-Mann muss dafür unterschreiben! Dabei hat er nicht das geringste mit meiner Tochter zu tun!
    ICh wünsch Dir alles Gute!!!