Wie weiter ich weis es nicht



  • Die 200 euro bekommt Tochter nicht ich

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Die sich auch dann entsprechend an Kost und Logis zu beteiligen hat.


    Nochmal. Du bist momentan deinen zwei kleinen Kiddis gegenüber ein Mangelfall.


    Der kann ganz schnell weg fallen, wenn Du eine kleinere Wohnung nimmst.


    Noch was will ich Dir zu denken geben.


    Wo sollen die zwei Kleinen den schlafen, wenn sie bei Dir mal übernachten oder die Ferien verbringen wollen?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Mit dem Praktikum deiner Tochter komme ich nict klar, pro Woche oder pro Tag 8 Std.


    Eine Nebentätigkeit soll da nicht möglich sein?


    Wie sieht ein Zweitjob bei dir aus?


    Pro Tag

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Und Nebenjobs sind bei keinem von euch möglich??!


    Bei mir nicht arbeite 164 stunden Tochter jeden tag 8 stunden und muss jeden tag darauf warten wennes schellt das ist dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht
    Ich sage danke Nochfrau das du mich soweit da hin gebracht hat leben und gefressen werden

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

    Einmal editiert, zuletzt von Peter100 ()

  • dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht
    Ich sage danke Nochfrau das du mich soweit da hin gebracht hat leben und gefressen werden


    aber kündigt der sich nicht an?

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • aber kündigt der sich nicht an?



    Nein das ist es ja

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • 164 Stunden im Monat??? Also von ca 7-15.30 Uhr??? Am Wochenende frei??? Da würde ich an deiner Stelle ganz scharf darüber nachdenken ob da nicht doch noch eine kleine Tätigkeit nebenbei möglich ist.Bevor ich gefressen werde...

  • Tochter kann sich doch ein kleines bisschen an den Kosten beteiligen, klar, dass sie lieber alles für sich hätte. Aber wenn es nicht anders geht, ist das eben so. Sie ißt ja auch hier, wäscht Wäsche. Außerdem kann sie im Haushalt helfen, dann bleibt dir Zeit für einen Nebenjob.
    Regale auffüllen kann man beispielsweise abends oder aufs Wochenende zu, vielleicht könnt ihr das sogar zu zweit machen...


    Wenn die Tochter sowieso schon vier Abende beim Freund verbringt, ist das ja schon fast so wie zusammengezogen. Weil du einmal schreibst, bei ihm wohnen/mit ihm zusammen ziehen geht nicht.
    Klar ist allerdings, dass ich das nach vier Monaten Beziehung für MEINE Tochter auch noch gar nicht möchte... Sie sollte sich erst mal aufs Praktikum und dann auf eine Lehrstelle konzentrieren.


    Es wird ganz sicher nicht leicht, aber ob ein Umzug das bringt, was du dir versprichst, glaub ich ehrlich gesagt nicht!


    Die Wohnung ist ja nun mal nicht super teuer. Wahrscheinlich zahlst du für eine etwas kleinere Wohnung nur geringfügig weniger. Von 200 Euro Ersparnis für ein Zimmer würde ich gar nicht erst ausgehen.


    Gerichtsvollzieher geht aber wieder und hinterläßt Termin oder Telefonnummer, wenn er niemand antrifft. Ich weiß das von einem Bekannten....
    Viel Glück!

  • 164 Stunden im Monat??? Also von ca 7-15.30 Uhr??? Am Wochenende frei??? Da würde ich an deiner Stelle ganz scharf darüber nachdenken ob da nicht doch noch eine kleine Tätigkeit nebenbei möglich ist.Bevor ich gefressen werde...


    Und Exe kommt dann und will mehr KU, weil er jetzt ja ein Mangelfall ist, Mit Nebenjob vielleicht nicht mehr.


    Auf welche Ideen Ihr kommt!!!! Also wenn Nebenjob, dann von der Tochter.


    Peter100


    Wie wäre es mit Privatinsolvenz? Da wärst Du nicht der erste Bessererdiener, der dadurch seinen Kredit los wird.


    lg


    Camper

  • Peter,


    hast bei WG_Antrag auch die außerhäuslichen Kinder angegeben? Die haben nehmlich auch ein Lebensmittelpunkt bei dir, auch wenn diese nur alle 14 Tage bei dir übernachten.


    Das Unterhalt an Kinder wird dann zwar als Einkommen eingerechnet, aber es erhöht sich auch Personenhaushalt und der Bedarf, dann solltest du eventuell einen Anspruch haben.


    Meine Kids leben derzeit in 3 Heimen(kommen nur 14-tägig über WE -dieses hat meine SB von JA bei WG-Amt bestätigt), also bin ich "allein" in der 3-Zim 85m², ich habe Einkommen von 1100 netto und zahle 64 € Unterhalt (Kindergeld komplett auch -steht mir zu, aber wird abgezweigt), an WG erhalte ich derzeit ca 500€.