Lohnsteuer! Wann von 2 in die 1 wechseln??

  • Hallo!
    Seit dem 1.6. wohne ich nun mit meinem LG zusammen. Er ist nicht der vater meiner Kinder und die Scheidung läuft noch.
    Muss bzw. wann muss ich in die LSK 1 wechseln? Oder muss ich das nicht? Die 2 ist doch für alleinstehende mit Kindern und die 1 für alleinstehende....oder :mussweg ??


    Kann ich bis zum Ende des Jahres warten? :rolleyes2: Lg

  • Definitiv nein ! Du musst sofort in die 1 wechseln. Die 2 ist nur für Menschen die allein mit Kindern in einer Wohnung gemeldet sind - ohne einen anderen Erwachsenen! Lebst du mit deinem Lebensgefärhten zusammen musst Du ab dem Zeitpunkt seines Einzuges die 1 haben. Änderst du nicht , machst Du dich strafbar...... Man muss bei Beantragung der 2 unterschreiben dafür,, daß man beim Nicht mehr Vorliegen der Vorrausetzungen für die 2 SOFORT ändert.