Wenn der Vermieter wider seines Wissens die NK-Vorauszahlung zu niedrig ansetzt, macht er sich strafbar. Dann muss der Mieter ggf. nichts nachzahlen oder nur einen Teilbetrag.
Lass die Abrechnung prüfen, lege vorsorglich Widerspruch bei der Arge ein.
Du musst schnell handeln, sonst laufen deine Fristen ab.