U-Titel Pflicht ??

  • Halli Hallo :wink


    Kann hier jemand sagen ob ein Unterhaltstitel, für den Unterhaltspflichtigen, Pflicht ist?
    Ich meine muss man als Unterhaltspflichtiger diesen Titel unterschreiben bzw. kann man dazu gezwungen werden? Und was ist wenn man einen unterschrieben hat und plötzlich weniger Geld zu Verfügung hat z.B durch einen Arbeitswechsel, wird dann irgendwann rückwirkend nach dem Unterhaltstitel Unterhalt nachgefordert?


    Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt :hae:



    mimi :-)

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)

  • ich habe z.b. 2 Töchter die große wird bald 19 :hilfe (gott, wie alt bin ich wirklich?) und bei ihrem Vater gibts keinen Titel, wir waren uns eigentlich immer einig wenn es um sie ging.
    er hat mir jeden monat unseren vereinbarten Unterhalt überwiesen, mir fällt grad auf das er mir in 16 Jahren 48000 aufs Konto überwiesen hat.


    Ich wäre nie auf die Idee gekommen mehr Geld zu verlangen, auch wenn sich seine berufliche Situation im laufe der Jahre seeehr verbessert hat ( Zeitsoldat, Spezialeinheit)
    ich habe aber noch eine Tochter und der Vater will nichts bezahlen, seid über 2 Jahren nicht und deswegen habe ich Klage gegen ihn eingereicht.
    Jetzt habe ich einen Titel und der macht das ganze amtlich, er muß wie jeder andere Unterhalt zahlen im monat summe xy, verändert sich seine Situation hat er das Recht ab dem Datum den Titel ändern zu lassen.
    Also verdienst Du weniger, wird geprüft ob Du weniger zahlen mußt, da mußt Du dich kümmern.
    Denkt die Mutter Du verdienst mehr, kann sie das prüfen lassen.


    ich finde es geht auch sehr gut ohne, ich weiß aber auch das es manchmel nur mit dem Titel geht
    lg

  • Kann hier jemand sagen ob ein Unterhaltstitel, für den Unterhaltspflichtigen, Pflicht ist?


    Ja und kann sogar gepfändet werden.



    Ich meine muss man als Unterhaltspflichtiger diesen Titel unterschreiben bzw. kann man dazu gezwungen werden?


    Ein Gericht kann ihn zwingen.


    Und was ist wenn man einen unterschrieben hat und plötzlich weniger Geld zu Verfügung hat z.B durch einen Arbeitswechsel, wird dann irgendwann rückwirkend nach dem Unterhaltstitel Unterhalt nachgefordert?


    Er muss Abänderungsklage einreichen. Solange die nicht durch ist muss er zahlen was da drin steht.

  • ...wenn sich beide einig sind ist es keine Pflicht, und der Titel an sich kann nicht gepfändet werden sondern nur wenn ein Titel besteht und nicht gezahlt wird.

  • ..wenn sich beide einig sind ist es keine Pflicht, und der Titel an sich kann nicht gepfändet werden sondern nur wenn ein Titel besteht und nicht gezahlt wird.


    Wenn sich beide einig sind braucht es keinen Richter dann kann man dies auch beim JA machen.
    Der Titel kann gepfändet werden wenn er die Summe nicht bezahlt wird. Gepfändet kann immer nur werden wenn ein Rückstand besteht. Wenn KU gezahlt wird besteht kein Rückstand.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Dann braucht man aber auch keine Titel und TS hat nach Titel gefragt.
    Sonst sind wir uns aber einig. ;)

  • :thanks: ...das war sehr interessant. Dann ist der Unterhaltspflichtige ja doch nicht so verloren ....
    Und obwohl auch ich Unterhalt erhalte (entspannt und einig)... ist nicht alles gerecht, was da so (einem Unterhaltspflichtigen) abverlangt wird .... da muss ich mich mal outen... :nixwieweg


    Lieben Dank....mimi :-)

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)

  • ist nicht alles gerecht, was da so (einem Unterhaltspflichtigen) abverlangt wird .... da muss ich mich mal outen


    Es soll ja tatsächlich BET geben, die nicht auf dem bestehen, was die DDT möglich macht. Das ist ungefähr so wie mit dem Yeti :D Ich muss jetzt weg :nixwieweg