Voraussetzungen für eine Kur?

  • Yarisha, Du kannst die MuKiKur doch auch über die Caritas beantragen. Die kennen sich dort bestens aus, sagen Dir genau, was zu tun ist und erledigen ne Menge von dem Schriftkram für Dich....kann ich Dir nur empfehlen...ich habe es damals so gemacht und alles hat wie am Schnürchen geklappt.


    Edit: Dein neues Avatar ist ja süüüüüß.....die kleine Yarisha.... :D

  • Es gibt sogar die Möglichkeit , das Mutter, Vater (oder auch Oma, Freundin, wie auch immer) und kind zusammen in Kur fahren können. Unter bestimmten vorraussetzungen. (ich glaube u.a. die Anzahl der kinder ist entscheidend)
    Das wusste ich bis vor ein Wochen noch nicht.


    Hab ich auf der Seite vom kurhaus in Winterberg gelesen.


    Sog Familienkuren sind keine Pflichtleistung der KK---- Und damit muss keine KK die zahlen , auch nciht wenn sie med. notwendig sein sollten..... Manche kKs machen Ausnahmen und gewähren solche kuren als Satzungsleistungen wenn besonders schwere Erkrankungen in der Familie waren oder sind.... Zb Krebs eines Kindes oder der Eltern etc....


    Ansonsten gibts die Möglichkeit die von einigen Kurhäusern angeboten wird, daß man ab 3 Kinder kostenlos eine Begleitperson mitbringen kann.... Aber : diese begleitperson muss natürlich ihre Anreise selber zahlen und wenn die noch arbeitet dafür auch Urlaub nehmen..... Es wird eben ncith von den Kk gezahlt sondern ist ein Angebot der Kurhäuser selber ... und etwas auf das man keinen geseztlichen Anspruch aht...

  • :thanks: an alle!


    Die Anträge sind tatsächlich von der RV - ich habe bei meiner KK jetzt neue beantragt, ausdrücklich für eine MuKiKur.


    Sprosse
    Werde ich auch machen, Caritas ist ja in Hürth (habsch schon geguckt! :D ). Ich wußte nur nicht, dass die dort auch Anträge haben... *hust* :rotwerd
    OT: Dankeschön :klimper

  • Liebe Laetitia,


    ich bin befremdet. Ich zitierte in meinem Beitrag das Sozialgesetzbuch und schrieb auch, dass keine Erkrankung bestehen muss. Wenn Du dann so beratend tätig bist, müsstest Du auch meinen Text verstehen.


    Und warum ist Dir nicht bekannt, dass seit 2007 die Mutter-Kind-Kur (und auch hier zitiere ich) eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, bei der nicht erst alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor die Kur bewilligt wird? Du schreibst hingegen, man müsse ambulante Maßnahmen ausgeschöpft haben.


    Ich würde gern wissen, worum es Dir hier geht. Weiter unten schreibt Yarisha, sie habe nun tatsächlich Anträge von der RV bekommen. Ich möchte ungern in Dein Hoheitsgebiet eindringen ...

  • Du wirfst schon wieder alles drucheinander.Ob Du befremdet bist ist mir da ziemlich egal. Und sorry - wer aus §§ zitiert sollte das auch mal ganz lesen. Dann erhellt sich vieles...


    Bei Mutter-KInd.Kuren ist es so das die regel ambulant vor stationär nicht gilt ( und da auch für die Rehas nach § 41)


    Aber bei Rehas über RV muss man erst ambulant alles ausschöpfen.


    So jetzt noch mal gaaaaanz langsam zur Erkrlärung:


    Mutter-KInd-Kur gibts als Vorsorge(§24) und Reha (§41) - da sind keine ambulanten Massnahmen vorher erforderlich . ( es sei denn die Kur ist vorzeitig - dann sieht das schon wieder anders aus ) Beides reha und Vorsroge wird in Mutter-KInd-Kur einrichtugen der KK ( Und nur der ) druchgeführt - und es gibt keine wesentlichen Unterschiede in den Behandlungen. Und das heißt konkret: auch bei der Reha steht eben nciht die körperliche Erkrankung die dafür ja schon vorliegen muss , im Vordergrund sondern einzig die Hilfe zur Selbsthilfe gegen die Folgen der Mütterspezifischen Belastungen. Zwischen diesen beiden Varianten kann der Artz im Antrag wählen...und Ankreuzen.Er hat dann aber immer einen Antrag auf ne Mutter-KInd-Kur vor sich liegen ( Und eben keinen auf Reha -da kann man nix wählen) . Reha Mutter-Kind wird gewählt wenn schon Grunderkrankungen vorhanden sind die in der Kur berücksichtigt werden müssen... Muss man aber nicht wählen. Man kann auch bei schwerern Grunderkrankungen die Vorsorge und damit die Erholung in den Vordergrund stellen . Und das wird in über 90 % auch so gemacht. Es gibt eh keinen Unterschied in den behandlungen zwischen MuKiReha und MuKiVorosrge,,,Beides wird auch immer unter dem Begriff Mutter.Kind.Kur subsummiert.... Das kannst Du doch auch in dem von dir zitierten Gesetz nachlesen...Du zietierst aus § 23 SGb V - Lies einfach dazu mal weiter und zwar § 24 und 41----


    Reha ( nur das ist ne Echte Reha) gibts wenn dort Anspruch besteht meist über die RV ( es gibt auch Sonderformen zb die AHB zb mnach Herzinfarkt etc oder wenn kein Anspruch bei der RV besteht ist die KK zuständig) Aber in 90 % gibts die nur über die RV und da muss eben sehr wohl erst ambulant was gemacht worden sein. Es geht in ner Reha immer darum die Arbeitskraft zu erhalten , zu verbessern oder wieder herzustellen etc. Und daher werden in der Hauptsache die ( körperlichen oder psychischen ) Erkrankungen therapiert in einer Reha( in einer MuKiKur werden die eben nicht in der Hauptsache therapiert) . Kinder kann man in ne Reha nur in sehr wenige Häsuer mitnehmen . Zudem ist das oft nicht zu empfhelen da Reha eben nicht wie MuKiKur auch Erholung ist sondern echte Arbeit. Da fällt man abends ins Bett und ist best. nicht böse wenn man einfach seine Ruhe hat.



    Wenn Yarisha einen Antrag auf Reha über die RV hat , hat sie den falschen. Sie will eine Mutter.-KindKur und die gibts nur über die KK. Und niemals über die RV.


    Ich glaube Du hast einfach den Begriff Mutter.Kind-Kur und reha völlig durcheinandergeworfen und missverstanden.

    4 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Liebe Laetitia,


    Wenn Du dann so beratend tätig bist, müsstest Du auch meinen Text verstehen.


    Tue ich - und genau deshalb habe ich schon mehrfach richtig gestellt was Du durcheinander geworfen hast. Reha und Mutter:Kind-Kur


    Und warum ist Dir nicht bekannt, dass seit 2007 die Mutter-Kind-Kur (und auch hier zitiere ich) eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, bei der nicht erst alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor die Kur bewilligt wird? Du schreibst hingegen, man müsse ambulante Maßnahmen ausgeschöpft haben.


    Ja muss man auch bei ner Reha über die RV - nur bei ner Mutter-Kind-Kur nicht.


    Ich würde gern wissen, worum es Dir hier geht.


    Darum das hier keine Begriffe durcheinandergewürfelt werden die nix miteinander zu tun haben und grundsätzlich eben auch andere Vorraussetzungen haben. Mutter-Kind-Kur ( nach § 24 und 41§ SGB v ) Und reha über die rentenversicherung. Beides sind komplett andere Kuren , andere Kostenträger und haben andere Inhalte und andere Vorraussetzungen.



    Vielleicht hast Du es ja jetzt verstanden.


    Und wenn Du zietierst dann solltest Du bitte demnächst die Quelle mitangeben. Steht in den Forenregeln. Kann sonst böse Ärger geben.

  • Die Dame von der Caritias hat mir heute nicht gerade Hoffnung gemacht. Ich kann halt weder mit großartigen körperlichen Beschwerden aufwarten (mit den "Kleinigkeiten", die ich so seit Monaten mit mir rum schleppe, war ich nie beim Arzt - Pech für mich) und eine Depression hab ich auch noch nicht im Angebot.... :crazy


    -> Ich bin in ihren Augen nicht kurbedürftig. Sie hat mir ne Erziehungsberatung empfohlen und ich soll mir mehr Zeit für mich nehmen ::) Und irgendwas von "bei der Krankenkasse mit dem Antrag nicht lächerlich machen" hat sie auch noch gesagt :dribbel Ich war aber zu geschockt, um den genauen Wortlaut zu behalten :tot


    Jetzt muss ich abwarten, was Montag der Arzt sagt. Ich mag jetzt schon nicht mehr :kopf

  • Ich bin in ihren Augen nicht kurbedürftig. Sie hat mir ne Erziehungsberatung empfohlen und ich soll mir mehr Zeit für mich nehmen ::) Und irgendwas von "bei der Krankenkasse mit dem Antrag nicht lächerlich machen" hat sie auch noch gesagt :dribbel


    Ganz schön taktlos (ich denke, ein bißchen Fingerspitzengefühl wäre dort schon angebracht) .....lass Dich nicht entmutigen, sprich mit Deinem Hausarzt und zieh das Ding durch....ich drück Dir ganz feste die Daumen.

  • Du kannst ja sonst auch auf der Seite vom Müttergenesungswerk nachlesen. Da stehen auch Adressen von Beratungsstellen drin. Ich drück dir die Daumen, das es klappt. Ansonsten beim JA mal nachfragen wegen zusätzlicher Betreuung, damit das mit der Zeit für dich auch klappt???

  • Die Dame von der Caritias hat mir heute nicht gerade Hoffnung gemacht. Ich kann halt weder mit großartigen körperlichen Beschwerden aufwarten (mit den "Kleinigkeiten", die ich so seit Monaten mit mir rum schleppe, war ich nie beim Arzt - Pech für mich) und eine Depression hab ich auch noch nicht im Angebot.... :crazy


    -> Ich bin in ihren Augen nicht kurbedürftig. Sie hat mir ne Erziehungsberatung empfohlen und ich soll mir mehr Zeit für mich nehmen ::) Und irgendwas von "bei der Krankenkasse mit dem Antrag nicht lächerlich machen" hat sie auch noch gesagt :dribbel Ich war aber zu geschockt, um den genauen Wortlaut zu behalten :tot


    Jetzt muss ich abwarten, was Montag der Arzt sagt. Ich mag jetzt schon nicht mehr :kopf

    Hallo, hab hier noch nicht viel geschrieben, eher gelesen. Aber was ist denn jetzt bei dir rausgekommen? Also ich habe auch eine Kur beantragt und - wie üblich - eine Ablehnung bekommen. Ich weiß gar nicht, was die Krankenkassen wollen. Was muss man denn noch alles machen, um mal ein bisschen Erholung zu bekommen. Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und hoffe es klappt.