Liebe Laetitia,
ich bin befremdet. Ich zitierte in meinem Beitrag das Sozialgesetzbuch und schrieb auch, dass keine Erkrankung bestehen muss. Wenn Du dann so beratend tätig bist, müsstest Du auch meinen Text verstehen.
Und warum ist Dir nicht bekannt, dass seit 2007 die Mutter-Kind-Kur (und auch hier zitiere ich) eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, bei der nicht erst alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor die Kur bewilligt wird? Du schreibst hingegen, man müsse ambulante Maßnahmen ausgeschöpft haben.
Ich würde gern wissen, worum es Dir hier geht. Weiter unten schreibt Yarisha, sie habe nun tatsächlich Anträge von der RV bekommen. Ich möchte ungern in Dein Hoheitsgebiet eindringen ...
Alles anzeigenNöö das ist schon wieder falsch. Und durcheinander geworfen.... Es gibt Mutter-Kind:kuren als Vorsorge ( §24 ) und als Reha ( § 41 ).....
Beides sind mutter-Kind kuren die es nur über die Kk gibt -
Bei ner Vorsorge Muikur muss keinerlei Erkrankung bestehen - nur überdurchschnittlich hohe Mütterspezifischen Belastungen. Es ist halt ne Vorsorge..
Bei nem Antrag auf Mutter-Kind.Kur kann ein Artz also wählen zwichen Reha MuKikur und Vorsorge... Und das ankreuzen.
Eine echte Reha über die Rv wird erstens mit vollkomen anderen Anträgen beantragt ( da ist nix mit Ankreuzen von Vorsorge oder reha - nee da gibts nur Reha) und die Anträge sind in den Meisten Fäleln direkt ovn der RV. Und man muss da sehr wohl ambulante Massnahmen ausgeschöpft haben ----Kinder kann man nur in wenige Einrichtugen mitnehmen und die werden ( i mgeghesatz zur Mutter-Kind-Kur ) dort nie mitbehandlet. Und es sind komplett andere Einrichtungen - nämlich nur die von der RV zugelassenen.... Und das sind niemals Mutter-Kind-Kur- Einrichtungen..
Und sorry - ob man eine Reha MutterKindkur oder eine zur Vorsorge bekommt ist wirklich völlig egal.... Die behandlungen sind exakt dieselben.
Du darfst mir ruhig glauben - ich bin seit mehreren Jahren aktiv in einem Beratungsforum tätig und kenne sowohl die Unterschiede als auch ide gesetzlichen Grundlagen aus dem Effeff...