VA / Kinderziehungszeiten

  • Hab da mal wieder eine Frage!


    Am Freitag habe ich zwar meinen Termin bei der Rentenanstalt, möchte aber gerne mal vorab meine Gedanken dazu sortiert haben.


    Ich habe nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit gearbeitet, da der KV zu dem Zeitpunkt ohnehin arbeitslos war. Nach einem halben Jahr gab es für ihn keine 300,00 EUR mehr, Betrag wurde auf mein ich 145 EUR gekürzt, nach einem Jahr kam dann kein Geld mehr (logischerweise). KV hat dann sporadisch mal hier und da auf Zuruf gearbeitet. Damit war er aber meistens unterwegs, Krümelchen war daher auch oft bei meinen Schwiegereltern. Im September 2009 kam Krümel in die Kita, zu dem Zeitpunkt hatte er immer noch Nebenjobs, meistens auf 400 EUR Basis. Offiziell zumindest seit April 2008. Die Firma hat dann zugemacht, es kam wieder ne Zeit ohne Arbeit und im April 2009 hat er dann wieder einen Job gehabt. Arbeitgeberwechsel nahtlos dann im März 2010.


    Verheiratet sind wir seit 11/2005, getrennt lebend seit 11/2009.


    Können die Kindererziehungszeiten so gesplittet werden, dass er die Zeit bis zur Trennung voll bekommt und ich danach? Oder kann man nur die Gesamtzeit aufsplitten?


    Wenn es nur gesamt geht, wäre es ja für mich von Vorteil, wenn er die Zeiten bekommt, da er ja mit seiner Arbeiterei nicht wirklich Rentenpunkte in der Ehe gesammelt hat. Ergo müsste ich ihm noch mehr ausgleichen, wenn ich einen Teil der Erziehungszeiten haben wollte. Oder sehe ich das falsch?


    Fraglich ist auch, ob es bei uns unter der Bagatellgrenze bleibt. Dazu muss ich aber erstmal in Erfahrung bringen, wie das in den vier Jahren Ehezeit mit meiner Betriebsrente aussieht...


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe beim "Vorsortieren"!


    LG
    Tina

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

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  • soweit ich weiss, werden nur die ersten 36 Monate nach der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet-
    wenn Du in dieser Zeit vollzeitberufstätig warst, und Ex Hausmann, wird er wohl diese Zeiten bekommmen....
    soll heissen,
    Wird während der Kindererziehungszeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, werden die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit und die Entgeltpunkte aus der Beschäftigung addiert, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze
    war er arbeitslos gemeldet, dann werden diese 36 Monate vermutlich bei Euch aufgeteilt...
    Eine Erziehungszeit ist grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Falls Sie Ihr Kind gemeinsam erzogen haben, ist die Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lassen sich überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht feststellen, ist die Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen.
    (boah, ich hör hier schon wieder die Männer schreien, ob der ungleichen Behandlung.... ;) )
    dem Vater können sie nur rückwirkend für zwei Monate und für die Zukunft zugeordnet werden


    aber, durch den Rentenausgleich bei der Scheidung wird dies genau geregelt, gerade weil es so super kompliziert ist....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi,


    habe es seit Freitag nicht mehr geschafft und wollte mal meine Infos preisgeben, die ich bekommen habe:


    KV war arbeitslos zum Zeitpunkt, als er Kindererziehungsgeld bekommen hat (nach alter Regenlung, da Kind vor 2006 geboren). Ergo kein Arbeitgeber, bei der er hätte Elternzeit beantragen können. Soweit okay, er hätte jedoch einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Elternzeit stellen können / müssen. Hat er dies NICHT, besteht seinerseits kein Anspruch auf Kindererziehungszeiten. Die würden in dem Fall automatisch der Mutter zugeschrieben werden. Rückwirkend sei eine solche Beantragung nicht möglich und wir müssen uns somit an die gesetzlichen Regelungen halten.


    Bin da raus und konnte mir das Grinsen nicht mehr verkneifen. So wie ich ihn kenne, hat er den Antrag damals nicht gestellt. Ich hatte mich nicht drum gekümmert, da ich ohnehin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen bin. Ich hätte ja um Ärger zu vermeiden gerne verzichtet, das ginge aber nicht sagte mir die Dame.


    Nun werden wir sehen, was draus wird...


    LG
    Tina

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Hi,


    wollte mal vom Endergebnis berichten. Heute kam die Post...


    Ich bekomme die vollen Kindererziehungszeiten angerechnet, der KV nicht. Liegt daran, dass er keinen Antrag auf die Zeiten gestellt hat und damit ich automatisch die Zeiten bekomme, trotz Arbeit meinerseits. Er hat es wohl nun auch kapiert und den Wisch zur Kontenklärung so unterschrieben.


    Hoffe nun, dass meine Firma mit der Berechnund der betrieblichen AV bald rumkommt, damit die Scheidung endlich gemacht werden kann.


    LG
    Tina

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.