Hab da mal wieder eine Frage!
Am Freitag habe ich zwar meinen Termin bei der Rentenanstalt, möchte aber gerne mal vorab meine Gedanken dazu sortiert haben.
Ich habe nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit gearbeitet, da der KV zu dem Zeitpunkt ohnehin arbeitslos war. Nach einem halben Jahr gab es für ihn keine 300,00 EUR mehr, Betrag wurde auf mein ich 145 EUR gekürzt, nach einem Jahr kam dann kein Geld mehr (logischerweise). KV hat dann sporadisch mal hier und da auf Zuruf gearbeitet. Damit war er aber meistens unterwegs, Krümelchen war daher auch oft bei meinen Schwiegereltern. Im September 2009 kam Krümel in die Kita, zu dem Zeitpunkt hatte er immer noch Nebenjobs, meistens auf 400 EUR Basis. Offiziell zumindest seit April 2008. Die Firma hat dann zugemacht, es kam wieder ne Zeit ohne Arbeit und im April 2009 hat er dann wieder einen Job gehabt. Arbeitgeberwechsel nahtlos dann im März 2010.
Verheiratet sind wir seit 11/2005, getrennt lebend seit 11/2009.
Können die Kindererziehungszeiten so gesplittet werden, dass er die Zeit bis zur Trennung voll bekommt und ich danach? Oder kann man nur die Gesamtzeit aufsplitten?
Wenn es nur gesamt geht, wäre es ja für mich von Vorteil, wenn er die Zeiten bekommt, da er ja mit seiner Arbeiterei nicht wirklich Rentenpunkte in der Ehe gesammelt hat. Ergo müsste ich ihm noch mehr ausgleichen, wenn ich einen Teil der Erziehungszeiten haben wollte. Oder sehe ich das falsch?
Fraglich ist auch, ob es bei uns unter der Bagatellgrenze bleibt. Dazu muss ich aber erstmal in Erfahrung bringen, wie das in den vier Jahren Ehezeit mit meiner Betriebsrente aussieht...
Vielen Dank schonmal für die Hilfe beim "Vorsortieren"!
LG
Tina