wie soll ich weiter verfahren?

  • Hi,


    mach mir mal wieder Gedanken,


    der KV ist seit Mai letzten Jahres verschwunden. Kein Umgang, kein Kontakt, keine Antwort auf sms oder email. er lebt nicht mehr in D und ich weiss auch nicht wo er sich befindet. Seine Freunde und Mutti wissen es angeblich auch nicht... vermuten Thailand...
    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, bisher hatte ich den Fall der Einschulung, wo ich seine Einwilligung bräuchte.
    Ich musste das Gericht bemühen, kostete 155 euro.
    Nächstes Jahr kommt der Grosse in die weiterführende Schule, also das gleiche Theater...
    Meine Frage an euch... Brauche ich das alleinige Sorgerecht? Meine RA und Ja sagen ja.
    Das ich für die Kinder keine Sparbücher eröffnen kann, juckt mich nicht.
    Für geplante Ops ( Mandeln ) wäre es natürlich blöd. Ist aber jetzt nicht aktuell. Medizinische Nottfälle sind gesetzlich geregelt.
    Wozu bräuchte ich es noch?
    Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
    Ich will schon, dass er sich kümmert, deswegen wäre es ok für mich mit GSR... er ist aber nicht erreichbar...
    Und die ganzen Kosten schrecken mich auch ab, schon wieder irgendwelche Gerichtstermine... :(


    Danke für euere Ratschläge :thanks: Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Hallo :-)



    ASR beantragen und die Tür weit offen halten für Umgang und Kontaktaufnahme durch den KV.... :hae:


    Du sagst ja selbst, dass es nervig ist immer Unterschriften ersetzen zu lassen und die Kosten dafür zu tragen, dass er sich abgesetzt hat.



    Allerdings wär es interessant zu wissen inwieweit man damit Aussicht auf Erfolg hat?

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Für mich wäre das eine pragmatische Überlegung.
    Willst Du die Kohle jedes Mal hinlegen, wenn grad mal was ansteht oder lieber einmal zahlen?


    Das große Kind kommt auf die weiterführende Schule --> Gericht ersetzt Unterschrift
    Das kleine Kind braucht einen Psychologen --> Gericht ersetzt Unterschrift
    Das große Kind will endlich ein eigenes Konto weil alle anderen das auch haben --> vergiss es
    Eines der Kinder braucht ne Mandel-OP --> Gericht ersetzt Unterschrift
    Die Kinder brauchen einen Pass? --> vergiss es

  • Hi,


    so wie Marlene schreibt, ist es halt pragmatische Frage.
    Ich persönlich hab kein Problem mit GSR. Mein RA und JA empfehlen mir das ASR zu beantragen...
    Deswegen hab ich euch hier gefragt. Inwieweit es Aussicht auf Erfolg hat und hätte, weiss ich nicht.
    Mir wäre es mit GSR und einem KV, der mitentscheidet lieber. Ist nunmal aber nicht so...
    Und was es noch kommt? da hab ich keine Ahnung...

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich würde das ASR beantragen und auch bekommen wollen an Deiner Stelle.


    Falls der Papa wieder auftaucht und mitbestimmen möchte, kostet es ca. 10 Minuten beim nächsten Jugendamt die GSR zu unterschreiben.

  • wenn der kindsvater seit letztem Mai verschwunden ist und nicht mehr auffindbar und keine adresse in d.-land kannst du das alleinige sorgerecht beantragen: und genau deswegen: wenn kind die schule wechseln muss etc. pp. und das mit dem sparkonto auch noch hinterherwerfen...die kosten...und gerichtsverfahren etc.


    mein JU Beraterin meinte, das in so einem Fall die Richter/innen alle recht pragmatisch sind.


    geben dir dann erst mal das "vorläufige alleinige sorgerecht" und wenn nochmal 1-2jahre verstreichen und sich nix geändert hat, bekommst du es letzten endes ganz zugeschrieben!

  • ich würd mit sicherheit das Alleinige sorgerecht holen.... ich versteh nicht das sich der vater so aus dem staub macht und niemnad weiß was :kopf
    ne also ich würd es sofort beantragen

  • Hallo,


    Du kannst das gemeinsame Sorgerecht problemlos beibehalten.


    Wie Du schreibst, möchtest Du das ja auch und den Kontakt der Kinder zum Vater und umgekehrt.
    (Der wird auch schon noch wieder kommen.)


    Aber, beantrage die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht (sofern noch nicht geregelt), Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Behördenangelegenheiten auf Dich zu übertragen.


    Hört sich vielleicht wie alleiniges Sorgerecht an, ist es aber nicht.
    Du hast ein gutes Gefühl und nimmst dem Richter die Entscheidung ab, das Sorgerecht auf einen (Dich) alleine zu übertragen. Das macht kein Richter mehr gerne (auch zu Recht, denke ich). Und der Vater fühlt sich auch besser, ist auch nachvollziehbarer als das Sorgerecht komplett offiziell entzogen zu bekommen.


    Und Du machst alle wichtigen Unterschriften alleine, egal, wo der Vater ist.



    Viel Glück.



    PS: Bei mir ist es genau so geregelt.