Unterhaltsfrage (Alleinerziehendenzuschlag erledigt)

  • wollt grad kein neues Thema eröffnen
    wird der Unterhalt, bzw Unterhaltsvorschuss voll angerechnet ?

    Einmal editiert, zuletzt von LeoKitty ()

  • :ohnmacht: :thanks: :thanks:


    neue frage oben drin, wollt kein neues thema eröffnen

    Einmal editiert, zuletzt von LeoKitty ()

  • also bleiben monatlich nur die 215 euro "regelsatzhöhe" ? kindergeld und elterngeld weiß ich
    aber kindergeld ist doch 184
    unterhalt (mindestsatz, mehr wirds nicht sein, egal wer von beiden es ist)
    und eigentlich doch die differenz von kindergeld und hartz4 regelsatz fürs baby, 31 euro


    hach, ich steig komplett gar nicht durch

  • doch, du hast es schon durchschaut.


    Deine Regelleistung (395, bzw. ab Januar ja dann 364), plus die 215 plus 129 (Behrbedarf für Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren) plus Kosten für Heizung und Unterkunft ( die dann auf dich und dein Kind aufgeteilt werden) ist das, was du im Monat hast.


    Kindergeld, Unterhalt und erziehungsgeld werden davon zwar abgezogen, aber dann ja anderweitig wieder ausgezahlt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • doch, du hast es schon durchschaut.


    Deine Regelleistung (395, bzw. ab Januar ja dann 364), plus die 215 plus 129 (Behrbedarf für Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren) plus Kosten für Heizung und Unterkunft ( die dann auf dich und dein Kind aufgeteilt werden) ist das, was du im Monat hast.


    Kindergeld, Unterhalt und erziehungsgeld werden davon zwar abgezogen, aber dann ja anderweitig wieder ausgezahlt.

    die 5 euro gbts doch nicht. wurd heute irgendwie beschlossen oder so. fällt jedenfalls weg, also 359 wie üblich
    also 359 plus 129 plus 215= 703 euro :schiel irgendwie hab ich das noch nie durchgerechnet :rotwerd aber das es doch so viel ist hätte ich niemals gedacht...


    meine sorge ist nur, welches geld von wo kommt. holt sich die arge das von den anderen wieder oder so ? oder krieg ich es von der kindergeldkasse und elterngeldkasse und so direkt ? wäre nämlich doof, wenn mein geld am 1. kommt, kinds geld aber erst am 15.

  • Nein, die ARGE zieht es ab, die Stellen überweisen es dir direkt. (Wobei ich jetzt nicht weiß, wie das mit dem >Elterngeld zukünftig geregelt ist. Sprich ob du es noch beantragst, und es dier dann vom ALG abgezogen wird, oder ob du es garnicht mehr beantragen brauchst.)



    Aber bei mir kommt alles außer Kindergeld anfang des Monats, Elterngeld sogar noch nen Tag eher als ALG. Kindergeld isz abhängig von der Kindergeldnummer, das bekomm ich am 15 / 16.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hartz 4 wird im vorraus gezahlt und muss am 01. jeden monats auf dem konto sein.


    Das kindergeld wird nach kindergeldendnummer gezahlt , sprich du kannst es monatsanfang, monatsmitte oder auch erst am monatsende bekommen.


    DEin MUt in allen ehren, aber 703 euro ist in meinen augen nicht gerade viel für mutter und kind.

  • achso, danke euch :thanks:
    hab ja keine ahnung
    elterngeld muss ich noch beantragen, sagte man mir
    ich finde 703 euro viel... fand auch 359 immer sehr gut ausreichend für mich alleine. wie es mit kind wird sehe ich dann, das kann ich ja jetzt noch nicht burteilen

  • Zu den 703 Euro kommt aber nur das das elterngeld und das muss du bedenken, da ja die arge das kindergeld und den unterhalt voll mit anrechnet und dann vielleicht auch noch das elterngeld mit anrechnet.

  • ist alles schon bedacht, wie du siehst
    359 mein regelsatz plus 129 alleinerziehendenmehrbedarf plus 215 geld fürs kind = 703 euro

  • hm und von dem wird der volle unterhalt, das kindergeld und das elterngeld abgezogen. zzgl erhältst du noch die anerkannte miete.

  • wie kann das denn von den 215 euro noch abgezogen werden ? dann hätte ich ja praktisch das kind im minus, also müsste sie von meinem geld mit ernähren

  • wie kann das denn von den 215 euro noch abgezogen werden ? dann hätte ich ja praktisch das kind im minus, also müsste sie von meinem geld mit ernähren


    ich denke mal , das wird nicht von den 215 € abgezogen ( wie denn auch) sondern von der gesamtsumme , die euch zusteht = ihr seit dann eine bedarfsgemeinschaft


    mein und dein gibt es da nicht ;) wie es das in familien eh nicht gibt ;)

  • achso, ich dachte, das wird fü+r jeden einzeln berechnet. hmm, trotzdem steig ich da nicht 100% durch.

  • Bedarfsgemeinschaft:
    Wenn der eine genug Einkommen hat (bzw. mehr als er unbedingt braucht), braucht der andere weniger zusätzliche staatliche Förderung.

  • 359 mein regelsatz plus 129 alleinerziehendenmehrbedarf plus 215 geld fürs kind = 703 euro


    du hattest es schon verstanden.


    Das ist erstmal oben der Bedarf. von dem wird dann insgesamt abgezogen:


    - Kindergeld
    - Unterhalt /Unterhaltsvorschuss
    - Elterngeld
    - evtl. Unterhalt für dich.


    Das ist dann die Summe, die du von der ARGE noch bekommst, die restlcihen Sachen werden ja dann von anderern Stellen überwiesen. Der Gesamtbedarf ist aber der, den du da oben hast ( plus die Kosten für Unterkunft und Heizung). also ist das da oben auch letzten Endes die Summe an Geld, die du hast.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • also habe ich insgesamt doch die 703 euro, nur von verschiedenen stellen ? :rotwerd
    man ist das kompliziert