Kindesunterhalt überprüfen...

  • Hallo,


    meinem Sohn wurde Kindesunterhalt,nebst Titel (ob dynamisch oder nicht weis ich grad nicht) im Jahr 2008 gerichtlich zugesprochen.Bisher wurde an der Höhe des Unterhaltes nix verändert.


    Meine Frage nun:Ex heiratet dieser Tage neu-ändert sich damit was beim Unterhalt?Sollte ich zum Anwalt gehen und neu berechnen lassen?? DD Tabelle hatt sich ja ohnehin geändert und wird sich wohl auch in 2011 nochmal ändern!?


    Gruß Schoko

  • Guten Morgen....


    Erstmal ändert sich die DD Tabelle jedes Jahr! Ob sich nun konkret bei dir was ändert wegen seiner Heirat, denke ich nicht. Ich würde an deiner stelle auch nicht gleich zum Anwalt gehen sonder zum JA. Die sagen es dir ganz genau, auch da du anscheint nicht weißt was für einen Titel du hast. Desweiteren würde ich dir empfehlen einen Beistandschaft zu beantragen, dann regelt und Erinnert das Ja den KV immer, wenn sich was ändert. Zusätzlich hat dein Kind das recht alle 2 Jahre eine Neuberechnung zu veranlassen.



    lg

  • du musst schon nachlesen, ob der Titel dynamisch ist, oder nicht....
    wenn er nicht dynamisch ist, dann gilt er so lange, bis etwas anderes entschieden wird :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi,


    alle 2 Jahre hat das Kind das Recht um Auskunft des Vermögens !


    Heiratet der Vater, so bedeutet dies das die Lohnsteuerklasse 3 bei der Berechnung des KU genommen wird. UND das kann sehr wohl eine Erhöhung des KU bedeuten.


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • Hallo,
    guck zuerst mal was du für einen Titel hast....


    Ja die Düsseldorfer Tabelle ändert sich 2011 aber nur im Punkt dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erhöht wird.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Huhu,
    Danke für Eure Antworten-hab keinen eigenen Rechner daher nicht so oft hier.
    Also der Titel lautet 128%des Mindestunterhaltes.Hab mittlerweile mit meiner Anwältin gesprochen und den Erzeuger telefonisch darauf hingewiesen daß er etwas mehr zahlen muß -es ausserdem einen Rückstand gibt.Mal sehen was passiert.. :hae:
    Die Beistandschaft des JA....werd mich dazu informieren,hört sich ja erstmal ganz gut an.
    LG Schoko :thanks: