Tanta gestorben ...Nachlaß verwalten...Mitgliedschaften kündigen...etc.

  • Hallo.


    Meine Tante ist nach kurzer Krankheit gestorben.
    Ich vermisse sie sehr!
    Da sie alleinstehend war und ihre Geschwister im Ausland leben, ist es nun an meiner Schwester und mir, ihren Nachlaß zu regeln.
    Das ist, wie eine Reise in die Vergangenheit und schön und traurig und lustig und tragisch und alles zu gleich, weil wir auf so viele Dinge mit Familiengeschichte bei ihr stoßen.


    Was sich etwas schwierig gestaltet, ist, dass Tantchen eifrig in diversen Clubs und Vereinen Mitglied war...Buchclub, Heimatverein, Fitness-Center ...usw.
    Einige Vereine sind vor Ort, andere weiter weg.
    Meine Frage nun wäre, wie man dort am besten die Mitgliedschaft kündigt?
    Reicht es, dort anzurufen?
    Macht man das überall schriftlich?
    Muß man, bei laufenden Mitgliedsverträgen, eine Bestätigung oder ähnliches mitschicken?


    Sie hat die meisten Beiträge über Kontoeinzug gezahlt, wie läuft das denn jetzt weiter?
    Erlischt dann der Anspruch des Clubs oder müssen wir dort kündigen?


    Danke und Gruß
    Dita

  • Mein Beileid :troest




    Die Bank wird vermutlich das Konto einfrieren, so dass nur das nötigste (z.B. Miete) gezahlt wird. Der Rest dürfte eigentlich eh nicht mehr abgebucht werden. Dorthin sollte eh der erste SChritt gehen.


    Dann würde ich erstmal die ganzen Vereine anrufen und denen den Tod mitteilen. Vermutlich wird es alles auf Dauer schriftlich erfolgen müßen, aber zumindest wissen die dann schonmal bescheid. Bei meiner Oma haben einige auch direkt von sich aus die Abbuchungen erstmal eingestellt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Am besten alles schriftlich machen. Der Telefonanbieter z.B. fordert eine Sterbeurkunde. Eine Kopie davon würde ich jedem Schreiben beilegen, damit auch ab sofort keine Beiträge mehr eingefordert werden.

  • Ihr müsst das alles schrifltich machen... Wenn ihr die Erben seid tretet ihr sonst in alle Verträge ein..... Wenn ihr Erben seid müsst ihr euch auch an die jeweils gütligen Kündiggngsfristen halten... Solange müsst ihr noch zahlen etc... Auch die Miete im Übrigen... oder eine von euch könntn die Wohnung übernehmen.


    Eingefroren wird das Konto nicht in jdem Fall... Gibt es ein Vollmacht über den Tod hinaus so ist das als Vertrag zugunsten Dritter zu sehen und man darf die auch nutzen.