Bobby, in Deinem Fall verhält sich das anders. Als meine Tochter geboren wurde, hat man mir im Standesamt erklärt, dass sie jederzeit den Namen des Vaters annehmen kann. Nur rückgängig machen kann man das nicht! Und natürlich muss Deine Ex zustimmen.
Das Standesamt kann im Falle von Namensänderungen nur bedingt Auskunft geben. Das wird nämlich vor dem Amtsgericht geklärt. Daher auch die immensen Kosten.
Ich habs aufgegeben.