Umgangsregelung per Vertrag

  • Habe mir in den letzten Wochen viele Gedanken gemacht.Und zwar habe ich ja die Möglichkeit zu einem Bekannten mit meinen Kindern zu ziehen.Aber habe überlegt,ob ich dem Kleinen (4) damit nicht gerade mehr schade als nutze.
    War und bin ja auch dafür,dass der Kleine seinen festen Wohn-und Schlafplatz dort hat wo er aufgewachsen ist.Damit der Kleine die Trennung so gut es geht verkraftet.Nur habe ich meinem Ex gesagt,dass ich einen Vertrag wünsche,wo alles haarklein drinsteht.Alle Abmachungen,Wünsche und Abneigungen.
    Das wollte mein Ex ja nicht.Bis heute.
    Haten vorhin ein Gespräch mit ihm,weil ich mit den Kindern zum Bekanten 10km entfernt ziehen möchte bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe.Und mir ist auch klar,dass ich das alleinige Sorgerecht und ABR habe und mein Kind ohne sein Wissen mitnehmen könnte.Aber das will ich ja gar nicht.
    Mein Ex ist ein liebevoller Vater und Mann. (Nein,ich habe keine Gefühle mehr für ihn)


    Jedenfalls hatten wir gerade wieder das Thema,Kind solle doch beim Vater bleiben.Da er hier im Haus (gehört ihm) aufgewachsen ist,seine ersten Schritte gemacht hat,seinen ersten Kindergeburtstag gefeiert hat.
    Und nach langem Hin und Her ist mein Ex jetzt bereit,diesen Vertrag auch zu unterschreiben.So hätten wir zur Not beide etwas in der Hand,falls einer von uns sich nicht an die Abmachung hält.


    Findet ihr es falsch,einen Vertrag zu machen indem das Umgangsrecht geregelt wird? Wie wirksam ist der Vertrag zur Not vor Gericht?


    Bei meiner Scheidung damals sagte mein Anwalt,alles schriftliche kann nützlich sein.


    Will das Beste für meine Kinder,weiß aber nicht was das Richtige ist :rolleyes2:



    Danke für eure Meinungen.


  • Und nach langem Hin und Her ist mein Ex jetzt bereit,diesen Vertrag auch zu unterschreiben.So hätten wir zur Not beide etwas in der Hand,falls einer von uns sich nicht an die Abmachung hält.


    Findet ihr es falsch,einen Vertrag zu machen indem das Umgangsrecht geregelt wird? Wie wirksam ist der Vertrag zur Not vor Gericht?


    Finde ich sehr gut. Einklagbar ist so ein Vertrag aber nicht. Trotzdem ist es besser als nichts, da ein Bruch so einer Vereinbarung meistens auch eine moralische Hürde darstellt.
    Im Netz gibt es unter den Stichworten "Umgangsvereinbarung" und "Elternvereinbarung" viele Muster zum ausdrucken, z.B. hier:


    http://www.elternvereinbarung.de/pdfs/Umgang.pdf

  • Hallo Adler,


    strebe mit dem KV auch so eine schriftliche Vereinbarung über das JA an, damit der Umgang endlich in geregelten Bahnen läuft und sich beide Seiten zumindest moralisch mehr verpflichtet fühlen, sich an die Vorgaben zu halten.
    Zwingen kann man leider niemanden- aber ist für mich definitiv ein richtiger Schritt und gibt beiden eine gewisse Sicherheit.
    Flexible Absprachen sollten dennoch möglich bleiben, damit auch wenn du mal einen Notfall hast, der Gegenpart noch gesprächsbereit ist.


    Radex


    danke für den link. Da kann man sich schon mal erste Formulierungen holen:)


    LG
    Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • So,habe den Vertrag eben ausgedruckt.Mein Ex ist damit so zufrieden.Er würde den Kleinen jedes 1.und 3.WE haben und ich jedes 2.und 4.WE und je nach Absprache.
    Natürlich steht da auch drin,dass er mich über Infoabende und Veranstaltungen in Kita und Schule zu informieren hat.


    Habe jetzt ein viel besseres Gefühl und falls es vor Gericht gehen sollte,etwas in der Hand.Jetzt muß er bloß noch unterschreiben


    Wollen ja beide das beste für unser Kind