Unterhaltszahlung wie lange?

  • Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage ? Wie lange muss Unterhalt für Kinder gezahlt werden.
    Ich habe ein wenig nachgelesen und weis aber nicht ob es bis zum 21 Lebenjahr oder einschlieslich dem 21. Lebensjahr gilt.
    Ich möchte meinen Ex im Zuge des Unterhaltsverzichts ausbezahlen um unser Häuschen halten zu können, weis aber jetzt nicht ob ich das 21 Lebensjahr noch ganz mit einberechnen kann.
    Vielen Dank im Vorraus, ich hoffe jemand steigt da besser durch wie ich.

  • Ich möchte meinen Ex im Zuge des Unterhaltsverzichts ausbezahlen um unser Häuschen halten zu können,


    Darüber würde ich nochmal nachdenken. Mir erscheint das sittenwidrig und nichtig, falls sich die Lebensumstände dann anders entwickeln sollten. Du kannst nicht auf ein Recht der Kinder verzichten.

  • Ich möchte meinen Ex im Zuge des Unterhaltsverzichts ausbezahlen


    wenn überhaupt, dann nur bis zur Volljährigkeit des Kindes-
    weil, wenn das Kind volljährig ist, dann bist Du dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, und darüber dürfen Du und Deine Ex keine Vereinbarungen fällen!


    Aber: sollte Deine Ex jemals in Hartz IV rutschen, dann sind die Vereinbarungen automatisch ungültig-
    ein riskantes Unterfangen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sowas ist sowieso nicht möglich.
    Man kann nicht Vorausberechnet was man an Unterhalt zahlen muss.
    Es gibt Umstände die nicht vorhersehbar sind.
    Im schlimmsten Fall ist Kind nicht mehr da. Im Günstigsten Fall bekommt man einen Lotteriegewinn oder wird Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank.
    Man kann natürlich ohne Gericht jede Vereinbarung treffen.
    Was aber wenn der Berechtigte in 5 Jahren vor Gericht geht. Dann wird diese Vereinbarung als nichtig gesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • 1. Wie willst Du schon jetzt abschätzen, wie sich die Unterhaltstabellen ändern in den nächsten Jahren?
    2. Wenn der BET in Not kommt, kann und muss er/sie die Unterhaltszahlungen für's Kind einfordern. Ich bin mir recht sicher, dass es die ARGE dann kaum interessieren wird, welche Nebenabsprachen getroffen wurden.
    3. Was, wenn das Kind studieren möchte? dann wäre so eine Vereinbarung ein kolossales Eigentor.


    Mir scheint so eine Abmachung sittenwidrig.

  • Ich habe mir anhand der Düsseldorfer Tabele den Unterhalt den mein Ex an mich für die Kinder leisten müsste berechnet.
    Es währe fast der Betrag den ich ihn ausbezahlen müsste um das Haus für die Kinder und mich halten zu könne. Das Haus erben meine Kinder sowiso von mir, hab ich testamentarisch schon geregelt und bekämen sie auch ohne Testament. Das währe aber dei beste Lösung um das Haus zu halten, anders kann ich es fast nicht machen.
    Die Kinder finden die Lösung im übrigen sehr gut.

  • Ich glaube kaum das Du einen Notar findest der das für Euch beurkundet. Ein solcher Vertrag kann ziemlich leicht als sittenwidrig angesehen werden, schlimmstenfalls wenn der KV - wie bereits hier angedeutet - Hartz 4 Empfänger wird.....

  • wie kommst du den darauf, dass der KV Hartz 4 Empfänger werden sollte?
    Das wird er auf keinen Fall, da er sehr gut verdient und seit 25 Jahren einen sicheren und festen Arbeitsplatz hat.
    Der verzicht auf Kindesunterhalt ist eine Überlegung die wir beide angestrebt haben, damit ich mich nicht verschulden muss um ihn auszubezahlen, da er obwohl er genügend Geld hat aus einer Erbschaft auf seinen Anteil aus dem Haus besteht.

  • Leben Kinder eigentlich bei Ihm oder bei Dir?


    Wie gesagt ist es einem Gericht egal wo was geschlossen wurde.
    Ein Notar ist verpflichtet euch darauf hinzuweisen das es Sittenwidrig ist.
    Man kann bei einem Notar auch einen Ausschluss des Versorgungsausgleich machen. Es gab schon viele Gerichtet welche das dann wieder ausgehebelt haben da sittenwidrig.
    Notar ist in dem Fall rechtlich nicht bindend.

  • Die Kinder leben bei mir.
    Ich habe heute mit meiner Anwältin gesprochen und diese hat mir bestätigt, dass der Verzicht auf Kindesunterhalt nicht möglich ist und versucht nun eine andere Lösung für unser Problem zu finden.
    Eventuell den Unterhalt als Ratenzahlung für den Auszahlungsbetrag zu verwenden, mal schauen was sie ausarbeitet.
    Möcht Euch trotdem für die Hilfe danken