Umgang und Unterhalt bei leiblichem und nicht leiblichem Kind

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich hab da mal eine Frage, die mich und meinen Ex-Mann momentan ziemlich beschäftigt.


    Zuerst mal: Wir verstehen uns in letzter Zeit recht gut und helfen uns Gegenseitig wo es geht.


    Ich habe damals in die Ehe ein 1jähriges Kind mitgebracht. 1,5 Jahre später kam dann unser gemeinsames Kind.
    So, jetzt hatten wir mitte März eine Sorgerechtsverhandlung. (Gut, da hat er ein bisschen rumgesponnen, darum kam es dazu, is aber schon vergessen). Wir haben beide weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für die Kleine, ich allein für die Große. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kleine ist allein bei mir geblieben, mit der Ausnahme aus meinem jetzigen Wohnort wegzuziehen (also ohne seine Einverständnis geht das nicht).
    Beim Umgangsrecht ist es so, dass in diesem Urteil steht, dass er BEIDE Kinder (er ist der soziale Vater der Großen) alle 14 Tage am Wochenende von Freitag bis Sonntag und die Hälfte der Ferien hat. Also alles so, wie wir uns das vorgestellt haben.
    Jetzt ist es so, dass ich von der ARGE aus eine Beistandschaft für die Kleine einrichten musste (wegen Unterhalt und so). Er hat alles brav ausgefüllt und weggeschickt. Er kann leider keinen Unterhalt zahlen, da er zu wenig verdient. Abgehakt.
    Jetzt ist es so:
    Er holt die Große nicht mehr, da er für sie kein Geld bekommt. Er weiß nicht mal wie er die kleine an den zwei wochenenden ernähren soll. Seine Fixkosten wie miete, strom, auto, telefon, versicherungen,.... betragen ca. 900 euro und er verdient gerade mal 950 euro. Wohngeld steht ihm nicht zu. Zur ARGE wegen aufstockendem HartzIV will er nicht gehen, weil er dann aus seiner wohnung raus müsste, weil diese zu teuer und zu groß ist (90qm und 670 euro warm).
    Jetzt kam er letztens daher und wollte monatlich 290 euro für die große haben, damit er sie holt! Seine Rechnung sieht so aus:
    Unterhalt Vater 316 euro (sie ist 7 jahre alt)
    Unterhalt Mutter 316 Euro
    Kindergeld 184 Euro
    Gesamt 816 Euro
    Davon will er monatlich 32% haben. Wie er da genau auf 290 euro kommt ist mir immer noch schleierhaft. Egal. Aber ich bekomme keinen Unterhalt vom Vater der Großen. Ich bekomme lediglich 180 Euro UVG und Kindergeld für sie. Und selbst wenn er das akzeptieren würde, dann möchte er immer noch 200 euro monatlich haben, damit er sie mitnimmt. Da gabs dann nen riesen krach, bis ich gesagt habe, die große geht nicht mehr mit!!! Sie selber hat geweint, weil ihr "papa" sie nur noch haben will, wenn er geld bekommt. Sie hat auch ab da wieder angefangen einzunässen nachts, weil sie dieses psychische hin und her nicht länger aushält. Verstehe ich auch. Jetzt gehts aber wieder ganz gut! Er ist deswegen zwar sauer, weil ich sie ihm nicht gebe und auch kein Geld gebe, aber so isses mir lieber. Denn mein Angebot von 50 Euro pro Wochenende möchte er nicht annehmen, denn das sei zu wenig! (wegen der Eintritte in Spaßbäder oder Freizeitparks,....)
    Jetzt geht also nur noch unsere gemeinsame Tochter zu ihm. Wie gesagt, er kann keinen Unterhalt bezahlen, weil er zu wenig verdient. Ich bekomme daher nur 133 Euro UVG (sie ist 4 jahre alt) und Kindergeld. Jetzt möchte er davon auch 32% haben. Aber er rechnet das UVG doppelt. Weil mein Unterhalt dem Kind gegenüber müsse ja auch gerechnet werden.
    Muss dazu sagen, er kauft keine Kleidung, keine Schuhe, keine sonstigen Materialien für Kindergarten und so weiter. Das mache alles ich.


    Die Frage die uns jetzt beschäftigt, da wir ja irgendeine lösung finden wollen: Bekommt er etwas vom UVG und Kindergeld???? Oder gibt es da eine Möglichkeit??? Für die Kleine wie für die nicht leibliche Große???


    Verstoße ich gegen das Urteil, wenn ich diesem Psychostress einen Riegel vorschiebe, und sie ihm nicht mehr mitgebe??? (Also die nicht leibliche)


    Ich möchte ihn nicht schlecht hinstellen. Er kümmert sich wirklich gut um beide kinder (als sie noch beide bei ihm waren) und an sich ist er auch sehr nett, aber wenns ums geld geht, dann ist er ein egoschwein!


    Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte!


    Gruß
    NegusNegest

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Unterhalt Vater 316 euro (sie ist 7 jahre alt)
    Unterhalt Mutter 316 Euro
    Kindergeld 184 Euro
    Gesamt 816 Euro


    So'n Quark hab ich schon lange nicht mehr gelesen.
    Der Vater zahlt keine 316 Euro!
    Du erbringst Betreuungsunterhalt also 0 Euro!



    Denn mein Angebot von 50 Euro pro Wochenende möchte er nicht annehmen, denn das sei zu wenig! (wegen der Eintritte in Spaßbäder oder Freizeitparks,....)


    Das wäre noch für beide Kinder zu viel.
    Warum solltest Du Eintritte in Spassbäder und Freizeitparks finanzieren?


    Bist Du dafür da, seine Ansprüche zu finanzieren?



    Ich bekomme daher nur 133 Euro UVG (sie ist 4 jahre alt) und Kindergeld. Jetzt möchte er davon auch 32% haben.


    Bei so was werde ich komplett sauer.


    ICH (Steuerzahlerin!!) bezahle dem Kind den Unterhalt, weil's der Vater nicht will oder kann. Er kann aber sehr wohl eine unangemessen große Wohnung finanzieren. Da fühle ich mich sowieso schon verkackeiert. Aber von diesem Geld will ER dann noch was haben? Geht's noch?


    Verstoße ich gegen das Urteil, wenn ich diesem Psychostress einen Riegel vorschiebe, und sie ihm nicht mehr mitgebe??? (Also die nicht leibliche)


    Das ist die falsche Frage.
    Du gibst die Kinder natürlich mit.
    Du gibst KEIN Geld mit oder eben einen Korb voll Nahrung für die Wochenenden und vielleicht sogar Geld für's Freibad (für die Kinder!).


    Ob er sie dann mitnehmen will, ist ganz alleine seine Entscheidung.

  • Zur ARGE wegen aufstockendem HartzIV will er nicht gehen, weil er dann aus seiner wohnung raus müsste, weil diese zu teuer und zu groß ist (90qm und 670 euro warm).


    Ich fürchte aber genau das muss er. Manchmal muss man eben einsehen, dass man sich gewissen Luxus nicht leisten kann - in dem Fall eben die schöne, große Wohnung. Verstehen kann ich ihn da nur bedingt, er will die Kids gerne nehmen, will dafür aber wenig bis gar keine Abstriche machen und dir dann lieber die Kosten aufs Auge drücken :kopf

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    Einmal editiert, zuletzt von BigBianka ()

  • Hallo
    Wenn in dem Urteil drin steht,daß er beide Kinder somit auch die grosse mit nehmen darf, müsstest du die grosse ihm mit geben. Du verstößt sonst gegen das urteil. Das er Geld haben will find eich totaler quatsch, dann soll er sich erstmal eine kleinere Wohnung suchen die er auch bezahlen kann. 670€ warm für ihn alleine gehts noch und dann noch rum jammern und Geld haben wollen? Ne also das geht gar nicht. Ihm steht das Halbe KG zu was aber bei KU mit einberechnet wird, sprich er zahlt kein KU , somit steht ihm auch kein hälftiges KG zu. Was du machen könntest, wegen der grossen, gib dem KV eventuell eine Tüte mit Essen drin, sei es ein Toast , Nudeln und 2 Flaschen wasser,oder Saft um deinen guten willen zu zeigen.


    Lg

  • Was denn das für ein Vater der dafür bezahlt werden möchte das er Kinder nimmt.
    Er hat Grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit seinem "NICHTKIND". (das eigene sowieso).
    Hier kommt es aber darauf an wie die Bindung ist, wie lange er mit Ihr zusammen war, etc.
    Das BGB gesteht diesem Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen Umgang zu als wäre es das eigene Kind.

  • Er holt die Große nicht mehr, da er für sie kein Geld bekommt. Er weiß nicht mal wie er die kleine an den zwei wochenenden ernähren soll. Seine Fixkosten wie miete, strom, auto, telefon, versicherungen,.... betragen ca. 900 euro und er verdient gerade mal 950 euro. Wohngeld steht ihm nicht zu. Zur ARGE wegen aufstockendem HartzIV will er nicht gehen, weil er dann aus seiner wohnung raus müsste, weil diese zu teuer und zu groß ist (90qm und 670 euro warm).


    Sry, aber lol :lach. Wie schafft er es überhaupt mit so einer teuren Wohnung über die Runden zu kommen, wenn er nur 950,- verdient und auch noch arbeiten gehen muss (Fahrtkosten etc). Meines Wissens müßter er auch nicht aus der Wohnung raus, sie würden ihm nur fragen ob er noch ganz bei Trost ist, ihm sagen er müßte innerhalb 6 Monaten ausziehen, und wenn er das nicht tut ihm nicht mehr geben für die Wohnung als er ausgeben dürfte. Ja, ich bezweifel sogar das er damit überhaupt aufstockern könnte, u.U. sieht die Arge 950,- Euro als vollkommen ausreichend für einen Alleinstehenden an. Kommt eben auf die Kosten der Unterkunft an, die man bei euch haben darf. Aber ich gehe mal davon aus, das selbst ein Münchner nicht so hohe Mietkosten haben darf.
    Ich finds ein bissel Schade das für die Kinder das "Opfer" Umzug nicht erbracht werden kann, für die Kiddies würde doch auch eine Schlafcouch reichen, wenn sie zu Besuch sind. Aber naja ::) .

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • hmmm, ihr habt ja alle Recht! Eigentlich dürfte er von mir kein bisschen Geld bekommen dafür, dass er die Kinder nimmt!


    das mit der ARGE ist so ne Sache. Er hatte ja erst mal Wohngeld beantragt. Hat auch reingeschrieben das er unterhaltspflichtige Kinder hat. Also ein kind. Und das aber beide kinder alle zwei wochen bei ihm sind und halt die halben ferien! (Die große kennt ihn seit sie 4 Monate alt ist, also ist es sozusagen ihr papa). Erst haben sie beide kinder verwechselt, dann hieß es, er bekommt für die zwei kein anteiliges Wohngeld, weil ich mit den Kindern eine BG bilde und die Kinder dadurch ja auch HartzIV beziehen. (ich raff den zusammenhang nicht, weil getrennte konten, getrennte wohnungen). Daher bekommt er keinen Cent Wohngeld. Und raus aus der Wohnung will er aus dem Grund nicht, weil er nicht weiß wie er den Umzug finanzieren soll bzw. wie er die Kaution der neuen wohnung finanzieren soll. (die kaution der jetzigen geht direkt an mich, weil ich sie von der arge bekommen habe und bis letzten monat auch noch abbezahlt habe.) Er will mir aber auch nicht glauben, dass so ein umzug dann durch die ARGE finanziert wird, wenn die ihn auffordern umzuziehen.
    Ausserdem möchte er nicht umziehen, weil er sonst keine 800 meter mehr zur arbeit hätte, sondern dann das auto benutzen müsste. Das auto hat im moment keinen tüv und die bremsleitungen müssten gemacht werden. kosten: 180 euro. Daher will er so schnell wie möglich geld haben. Damit er nicht immer bei seinem Chef um das dienstauto betteln muss um die kinder zu holen (mit dem zug würde es 3 stunden einfache strecke dauern, mit dem auto nur 30 minuten).


    Was die große und deren umgang angeht. Ich würde sie ja mitgeben, aber sie selber will ja auch nicht mehr. Er hat ihr immer gesagt: "Wenn deine mama so geldgeil ist und mir schon die Beistandschaft auf den Hals hetzt, dann kann sie auch was abgeben, damit ich dich ernähren kann!". Daher fühlt sie sich als Ware (wie ein Sack mehl im Supermarkt). Sie meinte, dass ist nicht mehr ihr papa und sie will da auch nicht mehr hin! Muss ich sie denn zwingen?? sowas mach ich äusserst ungern!


    Trotzdem vielen lieben dank für eure hilfe!

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks: