Hallo liebe Forengemeinde,
ich hab da mal eine Frage, die mich und meinen Ex-Mann momentan ziemlich beschäftigt.
Zuerst mal: Wir verstehen uns in letzter Zeit recht gut und helfen uns Gegenseitig wo es geht.
Ich habe damals in die Ehe ein 1jähriges Kind mitgebracht. 1,5 Jahre später kam dann unser gemeinsames Kind.
So, jetzt hatten wir mitte März eine Sorgerechtsverhandlung. (Gut, da hat er ein bisschen rumgesponnen, darum kam es dazu, is aber schon vergessen). Wir haben beide weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für die Kleine, ich allein für die Große. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kleine ist allein bei mir geblieben, mit der Ausnahme aus meinem jetzigen Wohnort wegzuziehen (also ohne seine Einverständnis geht das nicht).
Beim Umgangsrecht ist es so, dass in diesem Urteil steht, dass er BEIDE Kinder (er ist der soziale Vater der Großen) alle 14 Tage am Wochenende von Freitag bis Sonntag und die Hälfte der Ferien hat. Also alles so, wie wir uns das vorgestellt haben.
Jetzt ist es so, dass ich von der ARGE aus eine Beistandschaft für die Kleine einrichten musste (wegen Unterhalt und so). Er hat alles brav ausgefüllt und weggeschickt. Er kann leider keinen Unterhalt zahlen, da er zu wenig verdient. Abgehakt.
Jetzt ist es so:
Er holt die Große nicht mehr, da er für sie kein Geld bekommt. Er weiß nicht mal wie er die kleine an den zwei wochenenden ernähren soll. Seine Fixkosten wie miete, strom, auto, telefon, versicherungen,.... betragen ca. 900 euro und er verdient gerade mal 950 euro. Wohngeld steht ihm nicht zu. Zur ARGE wegen aufstockendem HartzIV will er nicht gehen, weil er dann aus seiner wohnung raus müsste, weil diese zu teuer und zu groß ist (90qm und 670 euro warm).
Jetzt kam er letztens daher und wollte monatlich 290 euro für die große haben, damit er sie holt! Seine Rechnung sieht so aus:
Unterhalt Vater 316 euro (sie ist 7 jahre alt)
Unterhalt Mutter 316 Euro
Kindergeld 184 Euro
Gesamt 816 Euro
Davon will er monatlich 32% haben. Wie er da genau auf 290 euro kommt ist mir immer noch schleierhaft. Egal. Aber ich bekomme keinen Unterhalt vom Vater der Großen. Ich bekomme lediglich 180 Euro UVG und Kindergeld für sie. Und selbst wenn er das akzeptieren würde, dann möchte er immer noch 200 euro monatlich haben, damit er sie mitnimmt. Da gabs dann nen riesen krach, bis ich gesagt habe, die große geht nicht mehr mit!!! Sie selber hat geweint, weil ihr "papa" sie nur noch haben will, wenn er geld bekommt. Sie hat auch ab da wieder angefangen einzunässen nachts, weil sie dieses psychische hin und her nicht länger aushält. Verstehe ich auch. Jetzt gehts aber wieder ganz gut! Er ist deswegen zwar sauer, weil ich sie ihm nicht gebe und auch kein Geld gebe, aber so isses mir lieber. Denn mein Angebot von 50 Euro pro Wochenende möchte er nicht annehmen, denn das sei zu wenig! (wegen der Eintritte in Spaßbäder oder Freizeitparks,....)
Jetzt geht also nur noch unsere gemeinsame Tochter zu ihm. Wie gesagt, er kann keinen Unterhalt bezahlen, weil er zu wenig verdient. Ich bekomme daher nur 133 Euro UVG (sie ist 4 jahre alt) und Kindergeld. Jetzt möchte er davon auch 32% haben. Aber er rechnet das UVG doppelt. Weil mein Unterhalt dem Kind gegenüber müsse ja auch gerechnet werden.
Muss dazu sagen, er kauft keine Kleidung, keine Schuhe, keine sonstigen Materialien für Kindergarten und so weiter. Das mache alles ich.
Die Frage die uns jetzt beschäftigt, da wir ja irgendeine lösung finden wollen: Bekommt er etwas vom UVG und Kindergeld???? Oder gibt es da eine Möglichkeit??? Für die Kleine wie für die nicht leibliche Große???
Verstoße ich gegen das Urteil, wenn ich diesem Psychostress einen Riegel vorschiebe, und sie ihm nicht mehr mitgebe??? (Also die nicht leibliche)
Ich möchte ihn nicht schlecht hinstellen. Er kümmert sich wirklich gut um beide kinder (als sie noch beide bei ihm waren) und an sich ist er auch sehr nett, aber wenns ums geld geht, dann ist er ein egoschwein!
Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte!
Gruß
NegusNegest