BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht

  • Sie entwirft jetzt wider besseres Wissen das Bild, dass in Zukunft Vergewaltiger das Sorgerecht bekommen würden und malt ihr diskriminierendes Väter-Bild weiter aus.


    Quatsch.


    Sie sagt "einklagen" nicht "bekommen" ... und da ist gar nichts "wider besseres Wissen".
    Wie willst Du diesen Erzeugern verbieten, zu klagen?


    Und falls jetzt jemand sagt, dann wäre ja alles paletti, weil sie das Recht eh nicht bekommen würden:
    Die Frau redet auch über den enormen emotionalen Stress, den diese Klagerei beim Opfer (Mutter) auslösen wird.


    Ich lese in diesem Artikel: Die Frau setzt sich für echte Gleichberechtigung ein. Die jetzige Regelung ist ihr zu wenig, weil es nur um Rechte, aber nicht um Pflichten geht. Ganz meine Meinung! :daumen

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • :kopf ich steig hier aus der Diskussion aus.
    Auch hier wird kein sorgender Vater angegriffen. Ihr lest echt nur, was euch ins Diskussionsschema passt.


    Väter, die das Sorgerecht(Elternrecht und vornehmste Elternpflicht!) wahrnehmen dürfen müssen m.M.n. ihre Verantwortung voll übernehmen.
    So selbstverständlich, wie das bis heute in unserer Gesellschaft von Müttern allumfassend gefordert udn erwartet wird.
    Dann gibts vielleicht auch eine Chance, dass Frauen endlich in gleichberechtigte berufliche Situationen kommen, die nicht mit diesem Schwall an Nachteilen für das persönliche Leben einhergehen.


    Ich habs schon mal geschrieben. Ich finde, Väter udn Mütter müssten das GSR ab Geburt haben. Nach spätestens einem Jahr wird geschaut, wie wer seinen Pflichten nachgekommen ist. Auch den Unterhaltspflichten, die enstscheident wichtig sind, in welchem Kontext ein Kind aufwächst.
    Nicht kümmernde, nicht zahlende ET`s sollten dann das GSR aberkannt bekommen.
    Und für all die "Altfälle" muss gelten, wie sich der KV in den Jahren gestellt hat.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.


  • Hast du einen Link dazu, dass diese Forderung auch von SPD bzw. Grünen kommt? Das ist schon bei einem reaktionären Verband empörend, bei Parteien, die teilweise in regierungsverantwortung sind, schlicht unaktzeptabel. Die Quelle bzw. Link würde mich echt interessieren. Danke schonmal vorab.


    Hier der Antrag der GRÜNEN
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf
    (auf Seite 4 steht daß die Unterhaltspflicht erfüllt sein muß.


    Und hier fordert SPD-Frau Lambrecht, daß Unterhalt zu zahlen ist:
    http://www.welt.de/newsticker/…verheirateter-Vaeter.html


  • Hüstel... der Vamv mag in deinen Augen väterfeindlich sein, kinderfeindlich ist er nicht - .


    Doch, natürlich. Der VAMV will den mütterlichen Alleinzugriff auf das Kind beibehalten, den Vater also weiterhin ausgrenzen. Wenn das nicht kinderfeindlich ist, was denn sonst?



    im Gegensatz zu sog. Väterrechts- und Kinderrechtsorganisationen, die nicht davor zurück schrecken in ihrer Argumentation auf "Experten" zurück zugreifen, die sich in die Nähe der "Pädo"-Szene rücken lassen müssen... noch ein Faulei...


    Äh, wie bitte?

  • Ich habe übrigens kein Problem damit das Väter künftig das GSR beantragen können. Nur in welche Niederungen das wieder getragen wird, ist einfach unglaublich.


    Die "Niederung" besteht darin, daß ein Vater es beantragen soll, während die Mutter es automatisch bekommt. Aber das wirst Du sicher nicht verstehen.



    Widerlich echt.


    Richtig. So eine Haltung finde ich auch widerlich, sexistisch und ungerecht.

  • Würdest Du Dir bitte die Mühe machen, den Copy&Paste-Text wenigstens anständig zu formatieren?


  • Hier der Antrag der GRÜNEN
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf
    (auf Seite 4 steht daß die Unterhaltspflicht erfüllt sein muß.


    Da steht was von "selbstverständlich die Erfüllung von Unterhalts-, und Umgangspflichten". Schelm ist wer Böses denk ;). Kein weitergehendern Kommentar zu H4-Empfängern.

    Zitat


    Und hier fordert SPD-Frau Lambrecht, daß Unterhalt zu zahlen ist:
    http://www.welt.de/newsticker/…verheirateter-Vaeter.html


    Und zum dritten Mal: Nichts.

    Die "Niederung" besteht darin, daß ein Vater es beantragen soll, während die Mutter es automatisch bekommt. Aber das wirst Du sicher nicht verstehen.


    Ja, nach heutigem Stand. Und? Es wird ja nach wie vor auch mit keinem Wort, sowohl für eheliches als auch uneheliches GSR, irgendeine praktische Regelung dafür ausgegeben, was ist wenn das GSR besteht und ein Ex dem anderen hinterherlaufen muss, keine Handlungsnote bzgl. Vergewaltigung, ONS usw.
    Und wer jammert hier ausschließlich?

    Zitat

    Richtig. So eine Haltung finde ich auch widerlich, sexistisch und ungerecht.


    mimimi...


  • Quatsch.


    Sie sagt "einklagen" nicht "bekommen" ... und da ist gar nichts "wider besseres Wissen".
    Wie willst Du diesen Erzeugern verbieten, zu klagen?


    Und falls jetzt jemand sagt, dann wäre ja alles paletti, weil sie das Recht eh nicht bekommen würden:
    Die Frau redet auch über den enormen emotionalen Stress, den diese Klagerei beim Opfer (Mutter) auslösen wird.


    Wieiviele ausgetragene Kinder gibt es denn nach einer Vergewaltigung? Ich wette, die kann man an einer Hand abzählen. Dies als "Argument" gegen ein väterliches Sorgerecht für ungefähr 300.000 Kinder pro Jahr heranzuziehen, und für ein paar Millionen Altfälle, ist absurd lächerlich.



    Ich lese in diesem Artikel: Die Frau setzt sich für echte Gleichberechtigung ein. Die jetzige Regelung ist ihr zu wenig, weil es nur um Rechte, aber nicht um Pflichten geht. Ganz meine Meinung! :daumen


    Nein, die Frau setzt sich für weibliche Privilegien ein, nämlich den alleinigen Zugriff auf das Kind durch die Mutter. Dies ist in ganz Europa längst gescheitert. Sie setzt sich definitiv nicht für echte Gleichberechtigung ein, denn dann würde sie nicht nur väterliche Betreuung einfordern, sondern auch daß Frauen die Pflicht haben während dieser Zeit Kohle heranzuschaffen. Weiterhin sieht Frau Schwab Mutter und Kind als eine Einheit an, den Vater erstmal in der Zuschauerrolle. Das ist rückständig, reaktionär, veraltet.
    Frau Schwab hat übrigens, sofern ich richtig informiert bin, selbst keine Kinder...

    Einmal editiert, zuletzt von radex ()

  • Nein, die Frau setzt sich für weibliche Privilegien ein, nämlich den alleinigen Zugriff auf das Kind durch die Mutter.


    Du musst es ja wissen.
    Ich weiss das was ich lese. ;)

  • Hallo MarleneE,
    sorry, ich wußte nicht, dass die Forensoftware meinen Text so eigenartig übernimmt und sich auch ganz anders verhält als ich sonst gewöhnt bin.
    Was meinst Du mit ''wenigstens'' darüber hinaus?
    MfG krypa

  • Auszug Pressemitteilung VAMV:


    @Maschenka: Denkst du, dass ein Hartz IV-Empfänger diese Voraussetzung erfüllen kann? Vielleicht stehe ich auch auf dem Schauch?


    Ich denke nicht, dass irgendjemanden ein Strick daraus gedreht werden soll, wenn er nicht zahlen KANN. Es gibt jedoch genug Beispiele von Umgangselternteilen, die nicht WOLLEN.


    Aber mal rein grundsätzlich... euer Mitgefühl für die arbeitslosen Männer (besonders der Kommentar von radex, dass erst mal die Arbeitsstellen geschaffen werden sollen für die unterhaltszahlenden arbeitslosen Männer :winken: ) läßt mich schon ein wenig vor mich hin grinsen. Gibt es hier nicht unzählige Threads in denen betreuenden Müttern vorgeworfen wird, dass sie sich das Leben bequem machen, weil sie nicht GANZTAGS arbeiten. Sie sollten doch bitte Vollzeit arbeiten und nicht den Umgangselternteil finanziell durch ihre Untätigkeit schaden wollen...?
    Lese ich da irgendwas von Verständnis für Probleme bei der Jobsuche? Da ist doch dann jeder Job recht, oder? Und auch jede Unterbringungsmöglichkeit für die Kinder.


    Erklärt mir jetzt bitte eines:
    Wieso erweckt ein Umgangselternteil euer Mitgefühl wenn er arbeitslos ist und wieso ist eine arbeitslose betreuende Frau zu bequem sich einen Job zu suchen?
    Schaden tun sie beide dem anderen Teil, der Umgangselternteil die betreuende Seite, weil Geld für die Kinder fehlt und wenn (was ja sowieso keine Argument mehr ist, weil das ja nahezu fast nicht mehr zutrifft) der betreuende Teil selbst Unterhalt bekommt schadet er den anderen ebenfalls finanziell. Gehupft wie gesprungen also (bis auf das, dass zweiter Fall ja kaum mehr eintritt und im ersten Fall die Kinder die hauptsächlich Leidtragenden sind.)


  • Da steht was von "selbstverständlich die Erfüllung von Unterhalts-, und Umgangspflichten". Schelm ist wer Böses denk ;). Kein weitergehendern Kommentar zu H4-Empfängern.


    Ich hab nirgends behauptet, daß im Antrag der GRÜNEN etwas zu H4-Empfängern steht.




    Und zum dritten Mal: Nichts.


    Was nichts? Sie sagt daß Väter die Unterhalt zahlen die GS ermöglicht werden soll. Was ist mit denen die nicht zahlen können?




    Ja, nach heutigem Stand. Und? Es wird ja nach wie vor auch mit keinem Wort, sowohl für eheliches als auch uneheliches GSR, irgendeine praktische Regelung dafür ausgegeben, was ist wenn das GSR besteht und ein Ex dem anderen hinterherlaufen muss, keine Handlungsnote bzgl. Vergewaltigung, ONS usw.


    Was soll nach einem ONS sein? Vater ist Vater, Mutter ist Mutter, wenn die Frau sich für das Kind entscheidet.

  • Ich hab nirgends behauptet, daß im Antrag der GRÜNEN etwas zu H4-Empfängern steht.




    Was nichts? Sie sagt daß Väter die Unterhalt zahlen die GS ermöglicht werden soll. Was ist mit denen die nicht zahlen können?


    Und das in einem Absatz :batsch.

    Zitat

    Was soll nach einem ONS sein? Vater ist Vater, Mutter ist Mutter, wenn die Frau sich für das Kind entscheidet.


    Wer ist der Vater, vielleicht kann sich die Mutter noch an was auch immer erinnern, aber nicht an seinen vollen Namen, will er das GSR überhaupt, kann man ihn dazu zwingen zur Anerkennung zu gehen etc. pp. So schwer ist es doch nicht.


    Ich brauch einen Kaffee.


  • Wer ist der Vater, vielleicht kann sich die Mutter noch an was auch immer erinnern, aber nicht an seinen vollen Namen, will er das GSR überhaupt, kann man ihn dazu zwingen zur Anerkennung zu gehen etc. pp. So schwer ist es doch nicht.


    Ja, was soll dann sein? Wenn sich niemand erinnern kann, wird auch niemand ein SR beantragen.

  • Ja, was soll dann sein? Wenn sich niemand erinnern kann, wird auch niemand ein SR beantragen.


    ::)
    Ok, ich werde jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern, aber nur soviel: Nur weil sich die Mutter nicht erinnert, muss das nicht für den Vater gelten.
    Antwort ausreichend?!

  • @Maschenka: Das ist doch keine Antwort auf die Frage. Deshalb nochmal: Denkst du, dass eine Hartz IV Empfänger die vom VAMV geforderte Voraussetzung für das Sorgerecht erfüllen kann?

    @nurmalso, ich kann dir keine andere Antwort geben, als die:


    Status quo heute:
    Barunterhaltspflichtige ET bezieht H4, dann kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten, der evtl. auf eigene H4-Ansprüche angerechnet wird.
    Daran wird sich nix ändern.
    Der Gesetzgeber gibt vor, wie hoch das materielle Minimum ist, das dieser Staat Kindern zugesteht... eine ganz andere Diskussion...


    Ansonsten könnte es hilfreich sein, eigene Berührungsängste zu überwinden und zu fragen: "Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse habe ich Ihre Pressemitteilung gelesen. Dabei sind mir folgende Abschnitte besonders aufgefallen, zu denen ich Verständnisfragen habe: 1.... 2.... etc. (Absatz) Meine Anfrage habe ich in den folgenden Foren .... veröffentlicht und ich hoffe auch im Namen der Forenteilnehmer auf eine baldige und ausführliche Antwort. (Absatz) Mit freundlichen Grüßen" - Du kannst ja umformulieren.



    @maschenka,
    - dein Anruf in allen Ehren, aber ich kann mir den Verlauf des Gespräches gut vorstellen. Ich kann mir dagegen kaum vorstellen, dass die berechtigte Kritik an der Stellungnahme des VAMV von dir sachlich und präzise vorgetragen und diskutiert wurde. Du hebst auf das hier von einigen vorgebrachte HartzIV-Argument ab. Das ist doch nicht der Kernpunkt der Kritik an der Presseerklärung.

    Wer sagt, dass ich die gleichen Kritikpunkte habe wie du? Und war meine Anfrage deshalb unsachlicher, weil meine Fragen andere sind? :wink


    Doch, natürlich. Der VAMV will den mütterlichen Alleinzugriff auf das Kind beibehalten, den Vater also weiterhin ausgrenzen. Wenn das nicht kinderfeindlich ist, was denn sonst?


    Kinderfeinlich ist u.a., wenn Männer zur Durchsetzung ihrer Väterrechte das Leid anderer Kinder billigend in Kauf nehmen, weil sie meinen mit u.g. "Experten" argumentieren zu müssen...


    im Gegensatz zu sog. Väterrechts- und Kinderrechtsorganisationen, die nicht davor zurück schrecken in ihrer Argumentation auf "Experten" zurück zugreifen, die sich in die Nähe der "Pädo"-Szene rücken lassen müssen... noch ein Faulei...

    Zitat

    Äh, wie bitte?

    Gugst du hier, S. 3 u. 4.


    Nochmals meine ganz persönliche Meinung zum gemeinsamen Sorgerecht: grundsätzlich von ganzem Herzen ja.
    Vor dem Recht von Eltern auf das (gemeinsame) Sorgerecht steht für mich immer noch die Rechte der Kinder, einfach deshalb, weil sie schwächer sind.


  • Zitat von »Segelpapa«
    @maschenka,
    - dein Anruf in allen Ehren, aber ich kann mir den Verlauf des Gespräches gut vorstellen. Ich kann mir dagegen kaum vorstellen, dass die berechtigte Kritik an der Stellungnahme des VAMV von dir sachlich und präzise vorgetragen und diskutiert wurde. Du hebst auf das hier von einigen vorgebrachte HartzIV-Argument ab. Das ist doch nicht der Kernpunkt der Kritik an der Presseerklärung.


    Wer sagt, dass ich die gleichen Kritikpunkte habe wie du? Und war meine Anfrage deshalb unsachlicher, weil meine Fragen andere sind? :wink


    Nach deinem Satz in post 312 bin ich davon ausgegangen, dass du den Anspruch hattest, dass du meine Kritikpunkte in deinem Gespräch mit dem Verein angesprochen hattest und dass du sie für ausgeräumt erklärt hättest.
    Wenn du jetzt sagst, dass das gar nicht Thema des Gesprächs war, dann überlese ich post 312 einfach.


    Ist auch nicht so wichtig. :sonne