Problem mit der Umgangspflegerin

  • hallo



    Seit kurzem habe ich das alleinige sorgerecht für mein 8 jährigen Sohn bekommen , Da mein Ex mann und seine jeztige Freundin of gewalt an mir angewendet haben ,


    Er hat mich ums Geld betrogen hat mich auch während der Ehe of misshandelt , nach der Scheidung gind es so weiter , Das Amstgericht hatte trotzdem für das geimasames sorgerecht enstchieden , Da mein Verfahrenspflegerin zu Mein Ex mann stand und nur gute sachen über ihn schrieb , ich legte wiederspruch ein mit Erfolg das OLG entschied für das Alleinige Sorgerecht . Nun habe ich das alleinige sorgerecht die Vefahrenspflegerin ist auch die umgangsplegerin , morgen ist ein treffen mit der Vater vereinbart (sie ist bei diesen treffen nicht dabei) sie verlangt von mir ich soll auf verlangen des Vaters die schulzeugniss kopie mitgeben . Den besuchtermin macht sie auch immer ein tag davor , was mir auch nicht passt , ich habe sie paarmal darauf angesprochen das ich das nicht in ornung finde , aber sie nimmt mich nicht ernst .


    als ich ihr sagtedas ich ab nächste woche mit mein kind im urlaub bin , bohrt sie mit fragen wohin wir gehen und wie lange .usw


    muss ich ihr dauernd rechenschaft abgeben ? Und muss ich den Elternteil der kein sorgerecht mehr besitz irgendwelche zeugniss kopien mitgeben ?



    ps noch am dienstag war eine gerichtsverhandlund in dem mein Ex mann uns seine Freundin verurteilt worde wegen Gewalt an mich mit 3600 Euro muss er srafe bezahlen .


    Obwohl die umgansplegerin das weiss behandelt sie ihn mit Samt handschuhe und redet nur gutes über ihn und positives . Sie möchte auch bald in den Umgang die Freundin von mein Ex man mit einbeziehen die polizeilich bekannt für ihre gewalt und betrügerein ist . Ich möchte aber nicht das mein Sohn kontakt zu der Frau hat ! kann ich das verbieten ? ( sie ist schwanger angeblich von mein Ex mann wohnen aber getrennt )




    welche rechte habe ich nun als alleinerziehende und wie weit kann sich die Umgangspflegerin ihre Nase in sachen erziehung und entscheidungen stecken



    Bitte um rat



    Mfg


    Gül

  • Hallo Gül,


    sehr komplexes Thema, ich versuche mal mich kurz zu fassen.


    Du hast zwar das alleinige SR nun, aber das Umgangsrecht mit dem Vater bleibt dem Kind erhalten.


    Und da es scheinbar keine Gewalt Eurem gemeinsamen Kind gegenüber gab, wird der Umgang auch stattfinden dürfen.


    Das Recht, der next den Umgang zu verbieten, hast Du nicht, sofern sie keine Kindswohlgefährdung darstellt.


    Vater kann tun und lassen an seinen WE mit Eurem Kind, was er will, und egal wer dabei ist.


    Ihr mußt Du keinerlei Auskünfte geben, und da zeige ihr auch schnell die Schranken auf.....alles was über Euer Kind zu bereden ist....Ansprechpartner ist der Kindsvater, und nicht die Next Punkt

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • danke für die schnelle antwort aber mir geht es nicht um den umgang mit dem kindesvater da er eine umgangsrecht hat , aber ich und der Kindesvater können nicht miteinander reden , er hat es auch jedesmal im gericht gegenüber das jugentamt auch gesgat das er keine intresse daran hat mit mir etwas zu bereden mir ist es auch recht da ich mit ihm auch nichts zutun haben will , mit ihm kann man nicht reden er ist verbal und agresif , es geht mir darum muss ich zeugniskopien mit geben ? Die Umgangspfegerin möchte das ich es es mitgebe , ich sagte ihr das ich das nicht mehr muss , sie sagt ich muss ihn darüber informieren . Es geht mir ums prinziep wie weit kann die Umgangsplegerin noch gehen und über mein kopf entscheiden ?

  • Hallo,


    eine Umgangspflegerin wurde anscheinend vom Gericht eingesetzt um deinem EX das Umgangsrecht zu ermöglichen. Wahrscheinlich hat es da früher wohl -vielleicht aus verständlichen Gründen von dir veranlasst- da Probleme gegeben. Für das OLG hat es wohl gute Gründe gegeben, dir das alleinige SO zuzusprechen, dennoch bleibt das Umgangsrecht.


    Du solltest die Fragen der Umgangsrechtspflegerin nicht überbewerten. Wenn du in Urlaub fährst, kann, wenn du dann nicht da bist auch kein Umgangsrecht stattfinden z.B.


    Dein EX hat neben dem Umgangsrecht auch das Recht auf Information, daher die Zeugniskopie.


    Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist und der EX Interesse an seinem Kind zeigt, wirst du das UR auch zulassen müssen.


    Alles Gute
    Jaso

  • Dein EX hat neben dem Umgangsrecht auch das Recht auf Information, daher die Zeugniskopie.


    Stimmt, auch ohne Sorgerecht hat er Anspruch auf Zeugniskopien, Fotos etc...also gebe sie ihm, und gut ist

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  • Die Freundin meines Ex mannes ist sehr gewaltbereit hat mich auch angegriffen geschlagen in der öffentlichkeit , wurde auch deshalb verurteilt , kann man den Umgang nicht verbieten?

  • ..in Bezug auf dich sicherlich, immer für 6 Monate nach dem Gewaltschutzgesetz, in Bezug auf das Kind ist, wenn da nichts vorgefallen ist, sicherlich kaum möglich, denn du kannst letztlich dem EX nicht vorschreiben, wie er das Umgangsrecht gestaltet.

  • Die Freundin meines Ex mannes ist sehr gewaltbereit hat mich auch angegriffen geschlagen in der öffentlichkeit , wurde auch deshalb verurteilt , kann man den Umgang nicht verbieten?


    Du mußt unterscheiden lernen....ist sie Dir gegenüber so, oder den Kindern.


    Es geht nicht um Dein Wohl, sondern um der Kinderwohl.


    Sofern sie den Kindern nichts tut, und keine Kindswohlgefährdung besteht, hast Du keine Möglichkeiten


    Es sind verschiedene Ebenen, auf denen Ihr "kämpft"

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  • vielen Dank für die antworten hat mir weitergeholfen den das wusste ich wirklich nicht . wo genau kann ich mehr über die alleinige sorgerecht lesen , ich habe rumgegoogelt habe aber mehr berichte darüber gelesen warum und wieso .. was aber genau das Alleinige sorgerecht bedeutet , darüber habe ich nur nur sehr geringe infos gefunden .


    mfg

  • Das alleinige SR bringt Dich, wenn die Dinge so sind, wie Du sie schreibst, nicht weiter.


    Ich äußere mal vorlaut die Vermutung, ausser das Deinem Anwalt es etwas gebracht...


    Wende Dich bitte mal eine Erziehungs- Familienberatungsstelle....ich glaube, das wirst Du mehr Hilfe bekommen

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  • es ist nicht um mein Kampf mir geht es wirklich um den Wohl meines Kindes , den er hat von seiner erste ehe 2 töchter da hat er das sorgerecht verloren weil er sie geschlagen hat , er kann sich nicht kontrolieren wen er zornig ist , er sieht seine töchter seit 10 jahren nicht mehr die mitlerweile erwachesen töchter lehnen jeden kontakt ab , ich will nur vorbeugen , ich habe grosse sorge um mein sohn , er hat ihn sogar mit in shisha bar mitgenommen hat ihn automaten spielen lassen , und irgendwann wen er zuschlägt ist es zu spät davor habe ich angst , mir wäre es recht wenn es nur begleiteter umgang statt finden würde , bloss bis "nichts " passiert wird das nicht der fall sein , wobei ich hoffe das es nie dazu kommt , warum ich gegen die freundin noch bin das erzähle ich ganz kurz ,, sie sagte zu meinen jugen das sie seine neue mutter ist und das sie ne bessere mutter ist usw. mein sohn war so verstört das ich ihn threapie bringen musste :(( der behandlung läuft immer noch ..

  • ich muss 2 gestörte personen mein Kind überlassen ohne begleitung und das macht mich sehr unruhig ... bei einer beratungstelle war ich auch . die empfiehltem mir jeglichen kontakt ohne begleitung zu unterbinden aber der berater konnte mir das nicht schriflich fürs OLG mitgeben da er auch staatlich aktiv ist und nicht gegen eine verfahrensplfegerin ausaggen kann

  • ..in Bezug auf dich sicherlich, immer für 6 Monate nach dem Gewaltschutzgesetz, in Bezug auf das Kind ist, wenn da nichts vorgefallen ist, sicherlich kaum möglich, denn du kannst letztlich dem EX nicht vorschreiben, wie er das Umgangsrecht gestaltet.

    das hatte ich schon er durfte sich nicht nähern 6 monate lang