Hallo, :wink
bin eher eine stille Mitleserin, aber jetzt bräuchte ich dringend eure :hilfe
Zu meiner Situation (ich werde versuchen mich kurzzufassen :strahlen
Ich bin in der 34. SSW :schwanger Leider steht langsam der ganze Bürokratiekram vor der Tür :amok:
Nun ist es so, dass ich im Bezug auf das EG nicht weiß, was ich machen soll!
Ich möchte gerne bzw. ich nehme zwei Jahre Erziehungsurlaub! Jetzt hab ich ja die Möglichkeit, das EG auf zwei Jahre zu splitten. Mache ich das, ist es zum Leben zu wenig! Nun ist meine Frage: Wenn ich das EG ein Jahr beantrage, was passiert dann im zweiten Erziehungsjahr? Was würde mir dann zustehen?
- KU!
- KG!
- Landeserziehungsgeld?? (nur bei Arbeitslosigkeit oder auch bei Teilzeitarbeit?)
- Alg?? (wäre das dann AlgI oder HartzIV ?)
- ???
Oder "zwingen" die mich dann, dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen "muss"?
Ich muss dazu sagen, dass ich hinterher aus privaten, organisatorischen, wohntechnischen ... Gründen (leider!) nicht mehr in meine alte Arbeitsstelle kann
Vielleicht ist es auch so, dass ich eine neue Arbeit finde und nach dem ersten Jahr wieder arbeiten gehe (Teilzeit), aber was, wenn nicht???
Ich kann noch gar nichts sagen :frag
Ach ja, noch eine Frage: Den Antrag auf EG kann ich ja erst nach der Geburt einreichen. Aber bekomm ich den jetzt schon von irgendwo (?) her, damit ich den jetzt schon ausfüllen kann oder muss ich mir das nach der Geburt antun?
Ich sag schon mal :thanks:
LG
Lari :schwanger