24 Monate EZ, aber nur ein Jahr EG???

  • Hallo, :wink


    bin eher eine stille Mitleserin, aber jetzt bräuchte ich dringend eure :hilfe


    Zu meiner Situation (ich werde versuchen mich kurzzufassen :strahlen ):


    Ich bin in der 34. SSW :schwanger Leider steht langsam der ganze Bürokratiekram vor der Tür :amok:
    Nun ist es so, dass ich im Bezug auf das EG nicht weiß, was ich machen soll!


    Ich möchte gerne bzw. ich nehme zwei Jahre Erziehungsurlaub! Jetzt hab ich ja die Möglichkeit, das EG auf zwei Jahre zu splitten. Mache ich das, ist es zum Leben zu wenig! Nun ist meine Frage: Wenn ich das EG ein Jahr beantrage, was passiert dann im zweiten Erziehungsjahr? Was würde mir dann zustehen?


    - KU!
    - KG!
    - Landeserziehungsgeld?? (nur bei Arbeitslosigkeit oder auch bei Teilzeitarbeit?)
    - Alg?? (wäre das dann AlgI oder HartzIV ?)
    - ???


    Oder "zwingen" die mich dann, dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen "muss"?




    Ich muss dazu sagen, dass ich hinterher aus privaten, organisatorischen, wohntechnischen ... Gründen (leider!) nicht mehr in meine alte Arbeitsstelle kann :(
    Vielleicht ist es auch so, dass ich eine neue Arbeit finde und nach dem ersten Jahr wieder arbeiten gehe (Teilzeit), aber was, wenn nicht???
    Ich kann noch gar nichts sagen :frag





    Ach ja, noch eine Frage: Den Antrag auf EG kann ich ja erst nach der Geburt einreichen. Aber bekomm ich den jetzt schon von irgendwo (?) her, damit ich den jetzt schon ausfüllen kann oder muss ich mir das nach der Geburt antun?



    Ich sag schon mal :thanks:


    LG
    Lari :schwanger

  • rein theoretisch könntest du direkt nach der Elternzeit in Hartz4 gehen und dann bis zum vollendeten 3. Lebensjahr auf Staatskosten leben.


    Ich habe das nun ein Jahr gemacht - direkt vorm Ende der Elternzeit war die Trennung/Umzug/usw. und ich wollte erstmal gerne wieder mein Kind aufbauen. Wirklich wohl hab ich mich dabei definitiv nicht gefühlt... Aber theoretisch ist es möglich...
    Wenn du danach wieder arbeiten möchtest, wird dir jeder Sachbearbeiter sagen, das du so arbeiten musst, das du ohne staatliche Hilfe auf eigenen Beinen stehst.


    Edit: Die Antrag bekommst du schon vorher. Den kannst du übers Internet ausdrucken.

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

    Einmal editiert, zuletzt von Nordengel ()

  • Hallo,
    nach Ende der zwei Jahre Elternzeit möchte ich sowieso wieder arbeiten gehen! Ich hab auch nicht vor, diese auf drei Jahre zu verlängern (im gegenteil, vielleicht auch ein Jahr verkürzen). Das steht für mich auch ausser Frage!


    Ich mein jetzt nur was im zweiten Jahr der Elternzeit passiert, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme?

    Einmal editiert, zuletzt von larifari ()

  • Wenn du nur ein Jahr beantragst, bekommst du auch nur ein Jahr und bist eigentlich danach verflichtet, alleine für eueren Unterhalt zu sorgen. Deswegen ja meine "Andeutung auf Hartz4", da ich auch persönlich ungerne mein einjähriges weggegeben hätte.
    Du könntest also direkt nach dem Elterngeld ALGI beantragen ( so lang du einen Anspruch hast), allerdings musst du dafür eine 15Std./woche Betreuung für das Würmchen haben.

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

  • Wo wohnst du denn nun?
    Denn nicht in jedem Bundesland gibt es Landeserziehungsgeld, bzw. wenn gezahlt wird auch dazu auch jedes Bundesland wieder verschiedene Bestimmungen hat.


    Das Erziehungsgeld fällt dann ersatzlos weg. Gibt dann einfach nicht mehr. Es passiert also weiter nichts in deiner Elternzeit, außer kein Geld mehr!

  • hm, ich werde definitiv zwei Jahre Elternzeit beantragen. Aber im Gegenteil zu meinem AG kann ich nach einem Jahr (auch in der EZ) kündigen, wenn ich Arbeit gefunden habe. Wenn nicht, werde ich die zwei Jahre EZ auch zu hause bleiben!


    verstehe ich dich richtig: du meinst, wenn ich im zweiten Jahr Elternzeit bin und keine anderen Einkünfte habe, dann bekomme ich Hartz IV?

  • ich wohn in Bayern


    hm, jetzt bin ich ganz verwirrt. Das heißt, ich bekomm dann im zweiten jahr nichtmal hartz IV?

  • So 100% weiß ich das nicht. Bei mir war es zumindest so, das ich ohne Einkommen ( mit Arbeitsvertrag, der aber über Anwälte beendet wurde) und ohne Kinderbetreuung direkt in Hartz4 gelandet bin, obwohl ich noch einen Anspruch auf ALGI hatte.
    Geh sonst doch mal zum Arbeitsamt und erkundige dich, wie es danach weiter laufen könnte. Da bist du definitiv auf der sicheren Seite.

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

  • das heißt, du hättest ALG I bekommen, wenn du dein Kind betreuen hättest lassen, obwohl du zu hause warst?? ?( irgendwas steht da doch aufm kopf :kopf


    ja, dann werd ich wohl die nächsten Tage beim Amt vorbeischauen :kotz


    :thanks: für deine Hilfe

  • das heißt, du hättest ALG I bekommen, wenn du dein Kind betreuen hättest lassen, obwohl du zu hause warst?? ?( irgendwas steht da doch aufm kopf :kopf


    Ja, genau das hieß es und somit 200€ weniger im monat... aber man kommt damit zurecht. Und man tut es für die Kurzen.

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok: