Hallo, es ist mal wieder euer Rat gefragt: Mein Exmann hat mich gefragt, ob ich ihm unterschreibe, dass er mir Unterhalt bezahlt. Wir sind seit vier Jahren nicht mehr zusammen, seit über zwei Jahren geschieden. Ich habe seinen Unterhalt in den letzten Steuererklärungen immer angegeben. Müsste er das nicht automatisch "gutgeschrieben" bekommen? Finanziell gab's nie Stress zwischen uns, wir hatten sogar noch ein halbes Jahr nach seinem Auszug ein Gemeinschaftskonto.
Unterhalt in der Steuererklärung beim Exmann
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Soweit ich weiß musst Du ihm das unterschreiben.. Und er dir im Gegenzug, daß er dir die daraus für Dich entstehenden Nachteile ( Mehr Steuern ) ausgleicht..
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Mein Ex hat mich noch nie um eine Unterschrift gebeten bei der Steuererklärung! :hae:
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Hi,
@cath bekommst du TU/EU/BU ?
Gruß
babbedeckel -
Hi,
@cath bekommst du TU/EU/BU ?
Gruß
babbedeckelAls Ex noch Unterhalt zahlte gab es auch noch BU! Und der KU?
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Hi,
Als Ex noch Unterhalt zahlte gab es auch noch BU! Und der KU?
KU ist nicht steuerlich absetzbar, aber der BU/TU/EU !
Gruß
babbedeckel -
Den Ehegattenunterhalt kann er absetzen. Bringt dir weder vor noch Nachteile wenn du nicht unterschreibst.
Ist auch nix tragisches. Wenns um den Ehegattenunterhalt geht und du das Geld auch wirklich bekommst würde ich
das unterschreiben.Alles Gute,.
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Hi,
KU ist nicht steuerlich absetzbar, aber der BU/TU/EU !
Gruß
babbedeckelWie gesagt es gab BU. Da ich nichts unterschrieben habe, konnte er das also nicht steuerlich absetzen?
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Hi,
Da ich nichts unterschrieben habe, konnte er das also nicht steuerlich absetzen?
ja ... über die Anlage U nicht, bzw. wenn dann müßte die von dir unterscvhrieben worden sein.
Gruß
babbedeckel -
Hi,
ja ... über die Anlage U nicht, bzw. wenn dann müßte die von dir unterscvhrieben worden sein.
Gruß
babbedeckelWenn es mir nicht zum Nachteil ist, soll es mir egal sein...