Mutter weg, muss Sie Unterhalt zahlen?

  • Hallo, wie Ihr hier nachlesen könnt ist meine Frau nach 28 Jahren weg. Es bleibt aber ein Nachwuchs ( 15 Jahre ) bei mir. Sie ist gesund und kann arbeiten gehen. Muss Sie für das Kind zahlen? Oder sind immer nur wir Väter die, die bezahlen müssen? Denn Sie hat uns ja verlassen. Hat jemand Erfahrungen damit? Oder Tips / Links?
    Gruß Jürgen

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
    In der richtigen Reihenfolge ergeben sie die
    Formel aus Wasser Wein zu machen.

  • Kenne das, nur mein kleiner ist erst 2,5 Jahre. Unterhalt für Kind hängt von ihren Gehalt. Wenn sie unterhalb des Selbstbehalt ist kannste nur nen UVG Antrag stellen.


    P.S.: Als Mann biste in der Situtation eh am A**sch.
    Wenn du pech hast kannste auch noch Ehegattenunterhalt zahlen.

  • UVG gibt es für einen 15-Jährigen nicht mehr.
    Ich würde sie zur Zahlung von KU auffordern, kommt sie dem nicht nach, einen guten Fachanwalt für Familienrecht einschalten. Der Mutter kann Vollzeitarbeit zugemutet werden, ggf. muss sie zur Sicherstellung des KU zwei Jobs annehmen.
    Der Anwalt berät dich auch, inwieweit du zur Zahlung von Trennungsunterhalt herangezogen werden kannst.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hab ich 1 Jahr TRennungsunterhalt bezahtl...dann alle Zahlungen eingestellt. Sie hat genau drauf geachtet dass sie nicht > 900 euro verdient(selbstbehalt), damit keine KU Zahlungen fällig werden. Da Sie sisch aber kaum beworben hat um mehr zu verdienen, wurde von meiner RA ein fiktives Vollzeitgehalt angenommen, dass dann den Ehegattenunterhalt wegfallen liess.


    Fazit: rechne nicht mit irgendeiner Zahlung, sondern pass auf den Ehegatten/Trennungsunterhalt auf und Du darfst noch die Hälfte vom Freibetrag abtreten.


    Gruss

  • Sie ist gesund und kann arbeiten gehen.


    Den anderen Beitrag habe ich kurz überflogen. Da steht was von Depressionen. Also ist das gesund erst mal eingeschränkt.
    Wenn Ihr 28 Jahre zusammen wart, ist sie mindestens 40 - da ist's nicht mehr ganz einfach einen Job zu finden.


    Denn Sie hat uns ja verlassen.


    Das ist heutzutage so was von unwichtig.


    Fazit: Ich würde zur Zahlung auffordern, aber nicht auf Wunder hoffen.



    *edit* sagt: Vielleicht ist eine Beistandschaft beim Jugendamt recht sinnvoll. Letztendlich wird aber wohl ein Anwalt ranmüssen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Muss Sie für das Kind zahlen? Oder sind immer nur wir Väter die, die bezahlen müssen?


    Muss, bzw. müßte sie, allerdings ist das nunmal eindeutig ungleich schwerer von einer Mutter KU zu erhalten als umgekehrt..


    Von daher zahlen meist die Väter, Mütter größtenteils nicht wenn sie unterhaltspflichtig sind....



    UVG gibt es natürlich nicht mehr, da Kind 15 ist!


    Depressionen sind eine Erkrankung, die aber behandelt und geheilt werden kann, was ansich erstmal nicht bedeutet, dassie Erwerbsunfähig ist!!!
    Allerdings gern mal ein Grund um darauf aufzubauen...
    Das Lebensalter ist ebenfalls kein Grund nicht erwerbsfähig zu sein, Männer hjaben es in diesen Alter dann auch nicht leichter einen Job zu finden, u das interessiert da auch niemanden, bei einer unterhaltspflichtigen Frau wird das aber hier jetzt schon als Grund für eine Erwerbslosigkeit angeführt, und da lassen sich dann sicher noch viel meh Gründe finden.....


    Dennoch ist sie lt. TE gesund, unterhaltspflichtig u somit gesteigert Erwerbspflichtig, u in einem völlig arbeitsfähigem Alter, für sie gelten insofern die gleichen Grundsätze, Regeln und Bestimmungen wie für einen unterhaltspflichtigen Vater..nur das man hier diese eher nicht so eng u drastisch anwenden mag...



    Wichtig ist, da einen wirklich guten RA zu haben..


    Dennoch versprich dir da nicht allzuviel, die Aussicht, das du KU für euer Kind von der Mutter erhälst ist oftmals eher sehr gering........

  • Hallo,
    mit Jugendamt hab ich Kontakt, bzw. einen Termin. Da werde ich mal nachfragen.


    Zu den Depris:
    Sie hat im März einen 400€ Job angefangen und noch nicht gekündigt.
    Der Job war hier 8 Min zu Fuß. Jetzt ist Sie 250 km weit weg vom Schuß.


    Mal sehen was da in Sachen Unterhalt raus kommt.
    Ich habe im mom ALG1 und KDU. ALG2 ist ne 0 runde, da gibts nix.
    Also kann ich nix zahlen, habe auch noch diverse offene Rechnungen und Mahnungen an der Backe.
    Gruß Jürgen

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
    In der richtigen Reihenfolge ergeben sie die
    Formel aus Wasser Wein zu machen.

  • Hallo Jürgen,


    ich bin auch eine unterhaltspflichtige Mutter, und es ist immer alles nicht so einfach.


    Damals (2001) mußte ich mir nach langem nur Hausfrauendasein einen Job suchen, bei dem ich als ungelernte Kraft ja auch mal so viel verdienen mußte, das KU noch drin saß.


    Ungelernte Kraft deshalb, weil ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht zurück.konnte. Ja ich habe es damals geschafft, aber es hat 8 Monate gedauert, und ich fand, das war schon enorm toll, so schnell einen Job zu finden, wo ich dann auch so viel verdiente, für 2 Kinder Mindestunterhalt zu zahlen.


    Dann wurde ich (ungewollt) von meinem derzeitigen LG schwanger, bezog 6 Monate Krankengeld, und smit war der SB nicht mehr erreicht....ich zahlte trotzdem weiter, weil ich das wichtig fand, aber es gab ja nun auch noch das Einkommen von meinem LG......als ich dann in Elternzeit ging, Elterngeld erhielt, zahlte ich auch noch weiter, der Bruch kam aber mit Trennung vom LG, denn da fiel ich mit einem 1 jährigen Kind in ALG 2....


    Nun ist die jüngste 6, und ich werde regelmäßig vom Jugendamt unter Druck gesetzt, Vollzeit zu arbeiten (erst gestern kam wieder so ein Brief ins Haus).
    10 Bewerbungen auf eine Vollzeitstelle muß ich monatlich nun dort vorlegen, sonst bekomme ich einen dran wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    In den Schreiben steht auch, das ich notfalls meine Lebensweise umstellen müsse, und nachts arbeiten gehen könnte, weil ja schliesslich die bald 16 jährige auch aufpassen könne etc.


    Es wird Müttern nicht unbedingt leichter gemacht, ich denke Mütter haben einfach die schlechteren Chancen, es sei denn sie hätten weiter in ihrem Beruf gearbeitet, statt zu Ehezeiten sich nur um die damals noch intakte Familie zu kümmern. Mein EX wollte damals aber nicht, das ich arbeiten ging.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst