Mag das denn keiner mehr beantworten?
Gleiche Frage wie Robert: Wer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten? Der, der die Scheidung einreicht oder wird das generell geteilt? PKH bekommt keiner von uns. Kind/Finanzen sind geklärt, da sollte es keine Probleme geben, geht also wirklich nur um Scheidung und Versorgungsausgleich. Können denn beide den Anwalt beauftragen, damit es klar ist, dass diese Kosten geteilt werden, oder kann immer nur einer einen Anwalt beauftragen?