Habe mal eine Frage zu einem Unterhaltstitel

  • Hallo


    Seit 2005 habe ich einen Unterhaltstitel, den der KV selbst beim Jugendamt gemacht hat.
    Darin ist die Summe des Unterhalts auf 177 € monatlich festgelegt.
    Das zahlte er auch, solange er Arbeit hatte.
    Nun hat er seit ca. 2 Jahren einen Minijob und seitdem bekomme ich UHV.
    Das Jugendamt forderte mich damals auf, die Beistandschaft zu beantragen, was ich auch tat.
    Von dieser Stelle bekam ich dann alle 3 Monate Briefe, dass der KV kein Einkommen hat und sollte unterschreiben, dass ich auf den Unterhalt verzichte.
    Irgendwann war es soweit, dass wir über Anwälte kommunizierten, und mir wurde geraten, die Beistandschaft zu kündigen, was ich auch tat.
    So, nun ist es so, dass seitdem nur noch UHV kommt, welches mittlerweile höher ist, als der Titel von 2005.
    Ich möchte gern wissen, wie ich einen angemessenen Unterhalt für mein Kind bekommen kann.
    Meine Anwältin sprach von Kontopfähndung, nur ich denke das wird nichts bringen.
    Ich finds einfach nur scheiße, dass er sich keine ordentliche Arbeit suchen muss und Unterhalt zahlt.
    UHV gibts auch nicht ewig, und er ist ja auch der Meinung, dass ihm das nicht als Schulden zulast gelegt werden kann, wo ich aber anderer Meinung bin.
    Tschuldigung, aber mich fragt auch keiner, ob ich mein Kind ernähren kann.


    Hoffe auf viele Antworten und danke euch im, Voraus :-)

  • Hallo,
    ein Unterhaltstitel ist abänderbar. Der KV ist verpflichtet alles zu tun, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Also muss er nachweisen, was er alles tut um einen Vollzeitjob zu bekommen. Macht er das nicht oder nicht ausreichend, bleibt nur der Gang zum Gericht. Sollte er er aber nachvollziehbare Gründe wird es wohl beim UHV bleiben.


    Viel Glück
    Jaso

  • Ich denke mal, du willst vom Jugendamt weg, also wär es schon gut, wenn deine Anwältin das tut, aber müßte die das nicht selbst wissen?

  • Ja wir hatten eine Weile keinen Kontakt, aber nun habe ich sie mal angeschrieben.


    Wie jetzt?
    Du kommunizierst mit deiner Anwältin nur schriftlich u hattest länger keinen Kontakt zu ihr?


    Hat sie denn überhaupt noch das Mandat u ist in der Sache tätig?
    Klingt nämlich nicht wirklich so!


    Mich wundert es immer wieder, das einerseits das Geld benötigt wird, man sich auch drüber aufregt das kein KU kommt u der Vater sich ja nicht sonderlich aktiv verhält, aber selber läst man die Angelgenheit KU mehr als schluderhaft ebenfalls laufen...
    Da kann sich ja auch so nichts bewegen..



    UHV gibts auch nicht ewig, und er ist ja auch der Meinung, dass ihm das nicht als Schulden zulast gelegt werden kann, wo ich aber anderer Meinung bin.


    Da wollen wir mal wieder die meist verbreiteste Meinung über UVG zerschlagen und aufklären ;)


    Es wird ihm vermutlich auch nicht als Schuld angerechnet..es denken noch immer sehr sehr viele Unterhaltsempfänger, das hier so oder so das UVG als Schuld beim Unterhaltspflichtigen auflaufen würde..warum auch immer...aber dem ist nicht so!


    U in diesem Fall, ist es wohl auch eher der Fall, das hier keine Schuld aufläuft!


    Der Titel dürfte vermutlich abgeändert worden sein...zumindest geh ich davon aus..denn letztendlich ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig u der Titel kann/muß abgeändert werden...
    Da er u.a. nicht leistungsfähig ist, läuft auch kein UVG als Schuld auf..



    Ich finds einfach nur scheiße, dass er sich keine ordentliche Arbeit suchen muss und Unterhalt zahlt.


    U woher weißt du das er das nicht muß????
    Ohne das deine RAin tätig wurde in letzter Zeit, kann das keiner wissen...



    Von dieser Stelle bekam ich dann alle 3 Monate Briefe, dass der KV kein Einkommen hat und sollte unterschreiben, dass ich auf den Unterhalt verzichte.


    Hm...tja, der Titel hatte bestand u du hast dennoch auf die Erfüllung verzichtet..d.h. dann das da keine Schuld bei dir aufgelaufen ist..
    U Arbeitslosigkeit bedeutet ja nicht automatisch das er nicht leistungsfähig ist..





    Kurzum, ich würd empfehlen hier mal dringenst und schnellsten Ordnung in die Unterhaltsangelegenheit zu bringen u am Ball zu bleiben...u sich da auch trotz RA mal mit rein knieen, damit man weiß auch was Sache is....

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Da wollen wir mal wieder die meist verbreiteste Meinung über UVG zerschlagen und aufklären ;)


    Pluralis Majestatis!


    Hochwürden sind heute aber sehr großzügig uns teilhaben zu lassen am hochgeschätzen Wissen.... :anbet