Einschulungspacket der Arge

  • Bin leider seid April wieder ALG2 Empfänger und habe im Internet gelesen das es ein Einschulungspacket von der Arge gibt.
    Habe jetzt einen Formlosen Antrag gestellt. Wollte nur mal nachfragen ob jemand von euch schon erfahrungen damit hat????


    Antworten wären schön.

  • und habe im Internet gelesen das es ein Einschulungspacket von der Arge gibt.


    :frag:frag:frag


    Sicher das es so etwas gibt??


    Oder meinst du eher das "Schulstartgeld", was es seit letztem Sommer gibt?
    Diese wird für alle schulpflichtigen Kinder von ALG2 Bezieher gewährt..beträgt einmalig 100 € pro Kins und wird jedes Jahr für denMopnat August ausgezahlt..und ist für Anschaffung von Schulmaterialien etc. gedacht...


    Aber ein Einschulungspaket??
    Vielleicht gibt es das in einzelnen Städten für Kinder die im ALG2 Bezug sind zur Einchulung, aber wenn dann wäre das eher eine Sache der Stadt/Kommune...
    :frag

  • Dann dann ist es sicher das Schulpacket...
    Danke dir auch für die Auskunft. Wollte nur mal wissen ob auch jemand schon mal davon gehört hat.


    Da die Argen ja immer so tuhen als ob sie das nicht kennen obwohl es dick und Fett im Internet auf deren Seite zu lesen ist. :wand

  • Wenn die ARGE das nicht kennt, hat sie wohl was verpennt, denn dann kennt sie das Gesetz, das ihre Grundlage ist offensichtlich nicht... :)



    SGB II
    §24a


    Zitat

    SGB II § 24a Zusätzliche Leistung für die Schule


    Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Absatz 2a die Leistung, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben. Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im begründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.

  • :hae::Hm Wusste gar nicht, dass es so etwas gibt!

    "Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, // Es findet uns nur noch als wahre Kinder." :D
    Johann Wolfgang von Goethe, Faust I, Vers 212 f.

  • Normalerweise sollte das automatisch gezahlt werden,
    wenn in dem Monat August (indem das "Schulgeld" überwiesen wird) ein Anspruch auf ALG2 besteht.
    Sei es nun im vollen Umfang oder ergänzend ist dabei egal. Aber wie so oft manche SB´s nutzen ihre "Macht" aus,
    und jemand der sich nicht auskennt ist dann leider "der Dumme".