Einfach nur schlecht

  • Hallo Wirzwei,


    es ist leider so, dass in diesem Land Opferschutz gesagt und Täterschutz praktiziert wird. Wäre es anders, würde es kein Opferentschädigungsgesetz geben, sondern ein Täterhaftungsgesetz... Nur hilft diese traurige Tatsache weder dir, mir oder anderen von Gewalt betroffenen Menschen weiter...


    Dein Ex kann/darf aufgrund des Näherungsverbotes nicht mehr tatsächlich Zuschlagen, er kann es aus den gleichen Gründen auch nicht verbal dir gegenüber, also geht er den Weg, der ihm bleibt, um auf seine "bisher bewährte Weise zu kommunizieren". Er macht dich schlecht, trifft - du bist verletzt und er hat sein Ziel erreicht. Das "Dummgschwätz" als solches könnte man ja noch überhören, wäre nicht das Gefühl dem wieder hilflos ausgeliefert zu sein... :troest


    Hast du Unterstützung, um das Geschehene aufzuarbeiten?


    Liebe Grüße
    maschenka