Kindergeld bei volljährigen Kindern/Stiefkindern

  • ihr lieben,
    seit monaten laufe ich der kindergeldkasse hinterher!


    zur geschichte: sohn J. war zivi ( hatte in der zeit keinen anspruch auf kindergeld) ist seit okt.09 im freiwilligen sozialen jahr( FSJ) und hat seitdem wieder anspruch , es wurde aber trotz mehrfachen einreichen der unter lagen nicht gezahlt


    sohn F. besuchte bis sommer 09 die förderschule , danach 1 monat ferien , seit sept. betrieblichen einzelmassnahme von ARGE/ Integrationsfachdienst (IFD)
    er bekam bis einschließlich okt 09 kindergeld , danach trotz einreichen der unterlagen keines mehr
    noch dazu möchte die kindergeldkasse angeblich überzahltes kindergeld zurück


    ich habe sämtliche unterlagen mehrfach in beglaubigter kopie ( das darf ja meine chefin machen , daher lasse ich wichtige kopien beglaubigen) eingereicht , angeblich liegen sie nicht vor


    dumme sprüche der SB durfte ich mir heute anhören ( ich war heute persönlich in Oberhausen bei der kasse)


    nun denn... ich habe alle , wirklich alle unterlagen dabei gehabt ... sie machte wieder kopien :crazy:ohnmacht: und druckte mir NEUANTRÄGE für kindergeld 2009/2010 aus ( für beide jungs)


    ich fragte , kann ich die hier sofort ausfüllen ... hab ja alles dabei...


    SIE sagte dann: sie brauchen die unterschrift ihres mannes!


    ICH : kinnlade und sämtliche gesichtszüge entglitten mir:WARUM ??? mein mann ist weder der vater , noch unterhaltsverpflichtet , beide söhne waren im relevanten zeitraum volljährig...


    SIE : die söhne leben in ihrem haushalt und ihr mann ist vorrangig kindergeldberechtigt!!


    ICH : wie kann das denn sein?? ( ich hatte sogar das allererstemal in meinem leben das scheidungsurteil und den sorgerechtsbeschluß von meiner 1. ehe dabei, man lernt ja bei euch dazu ;) )
    sie wollte diese unterlagen nicht sehen und beharrte auf der unterschrift meines mannes..........



    es geht mittlerweile um ca. 2000 € kindergeldanspruch insgesamt und ich bin nicht mit rockefeller verwandt


    hat einer von euch etwas dazu zu sagen???


    ich bin immer noch total entsetzt



    liebe grüße und danke fürs lesen


    rübli :blume

  • den stress hatte meine ma auch wegen meines kindergeldes. ich habe studiert, mit nebenjob und wohngeld. meine tochter lebte bei mir. angeblich hatte ich zu viel einkommen und deswegen wurde das kindergeld gestrichen. 1,5jahre später, mit anwalt und verfahren, wurde es dann nachgezahlt.


    hast du eine rechtsschutz? wenn ja, ab zum anwalt damit. beide kinder befinden sich in einer ausbildung bzw vorbereitungsmaßnahme und sind damit, wenn sie nicht zu viel einkommen haben, kindergeldberechtigt. dein mann hat damit gar nichts zu tun.
    wenn du es erstmal ohne anwalt versuchen willst, lass dir den vorgesetzten geben.

  • danke für deine antwort


    ich hab zwar keine rechtsschutz , aber ich fahr dienstag wieder hin und lass mir dann den vorgesetzten geben


    ich habe mehrfach darauf hingewiesen , das mein mann nicht der vater meiner jungs ist und das wir erst vor fast 4 jahren geheiratet haben usw. usw.


    hat die gute frau alles nicht interessiert

  • Klar das die einen Neuantrag wollen... Kindergeld wird erst ab dem Antragsdatum fällig... dann müssten sie nichts nachzahlen...


    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß Dein mann unterschreiben muss, denn ich konnte - obwohl ich noch verheiratet bin - ganz einfach und allein mit einer unterschrift von mir das Kindergeld auf mich umschreiben lassen.... (Vorher hatte mein Mann bekommen..) Und mein Mann ist der Vater...

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  • und dann lass dir mal erklären, warum dein mann angeblich vorrangig das kindergeld bekommen soll. vielleicht lernen wir ja noch dazu, wie man nachträglich den vater der kinder ändern kann, hätte ja auch vorteile.

  • und dann lass dir mal erklären, warum dein mann angeblich vorrangig das kindergeld bekommen soll. vielleicht lernen wir ja noch dazu, wie man nachträglich den vater der kinder ändern kann, hätte ja auch vorteile.


    die gute frau meinte , es wäre nicht relevant , das er nicht der vater ist ... er könnte ja auch noch sogenannte "zählkinder" aus einer anderen bez. haben( hat er aber nicht)
    und die jungs würden ja in seinem haushalt leben! HALLO sie leben in meinem bestenfalls unserem haushalt ( ich bin alleinmieterin der wohnung , ich geh arbeiten usw. )


    sie hat ganz klar von "vorrangig wäre ER kindergeldberechtigter" gesprochen ... ich fahr dienstag wieder hin und dann werde ich böse... ( leider war ich heute völlig perplex und nicht auf zack genug ... sohni war dabei und meinte nur , das mir alles aus dem gesicht gefallen ist


    wenn ihr etwas einfällt , wie man den vater nachträglich ändern kann , lass ich es euch wissen ;) ( scherz)

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • Klar das die einen Neuantrag wollen... Kindergeld wird erst ab dem Antragsdatum fällig... dann müssten sie nichts nachzahlen...


    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß Dein mann unterschreiben muss, denn ich konnte - obwohl ich noch verheiratet bin - ganz einfach und allein mit einer unterschrift von mir das Kindergeld auf mich umschreiben lassen.... (Vorher hatte mein Mann bekommen..) Und mein Mann ist der Vater...


    danke fürs lesen,



    noch nie hat ein anderer außer mir kindergeld für die jungs beantragt, ich war immer alleinsorgebrechtigt ( selbst in 1. ehe habe ich die anträge gestellt und benötigte keine unterschrift des KV )


    übrigens soll ich auch rückwirkend für die monate in 2009 beantragen ;) ( also wird sie wissen , das ich anspruch habe)

  • danke , hab es eben gelesen ;)
    da soll sie mir mal den passus bezüglich meines 2. mannes zeigen
    ;)

  • Klar das die einen Neuantrag wollen... Kindergeld wird erst ab dem Antragsdatum fällig... dann müssten sie nichts nachzahlen...


    Das war einmal, mittlerweile kann das KG mindstens bis zu 4 Jahre rückwirkend noch beantragt werden werden.


    @ rübli: Ist dein Mann evtl. im öffentlichen Dienst beschäftigt?


    Ich frage deshalb, weil im ö. D. eigene Stellen existieren, die auch Kindergeld zusätzlich zum Gehalt auszahlen. In den letzten Monaten wurde festgestellt, dass so einige Eltern doppelt das KG kassiert haben, da der eine dies bei seinem Arbeitgeber und der Andere bei der Familienkasse beantragt hat.


    Da dein Mann als Stiefvater, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat - § 64 Absatz 2 Satz 2 EStG, grundsätzlich auch berechtigt ist, Kindergeld für diese zu beantragen, wird vielleicht aufgrund dieser Vorfälle jetzt erstmals bei dir, auch die Unterschrift von deinem Mann gefordert.


    Ich würde da kein Theater machen, sondern den vordruck schnellstmöglich, unterschrieben auch von deinem Mann - an die Familienkasse zurück geben.

  • hallo mclaneindiehard: mein mann ist nicht im öffentlichen dienst tätig
    und er hat die jungs nicht in seinem haushalt aufgenommen , mein mann ist in die bestehende wohnung miteingezogen ( die jungs und ich lebten schon etliche jahre vorher hier)


    danke für deinen link trotzdem ..


    ich sammel eure antworten , damit ich für nächste woche gewappnet bin , vielen dank für eure mühe :blume
    so etwas ist mir in all den jahren noch nie passiert :crazy

  • und er hat die jungs nicht in seinem haushalt aufgenommen , mein mann ist in die bestehende wohnung miteingezogen ( die jungs und ich lebten schon etliche jahre vorher hier)


    Jetzt wird es Wortklauberei :D . Es ist doch der einzige Haushalt, in dem erlebt, oder ;) . Wenn er auch seinerzeit in euren Haushalt eingezogen ist, so ist es doch ein bisschen zu eurem gemeinsamen geworden :brille . Und nichts anderes sagt die Gesetzesstelle:

    Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt.....einem Elternteil und dessen Ehegatten.....aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten.

  • aber was hat ein mann, der rechtlich mit den kindern nichts zu tun hat, mit dem kindergeld für genau diese kinder zu tun?
    unterhaltspflichtig ist er nicht, kinderkrankentage könnte er auch nicht nehmen, er erfährt im zweifel beim arzt oder im krankenhaus, schule, etc nichts...

  • sicher ist es irgendwo wortklauberei ...


    klar ist es unser gemeinsamer haushalt


    aber , wie du schon schreibst: was hat ein mann , der rein rechtlich betrachtet, nichts mit den kids zutun hat ( die emotionale schiene ist völlig unbestritten) mit dem kigeld zutun?


    außerdem sind wir seit fast 4 jahren verh. ich bekam kindergeld , ein kind hat seinen namen angenommen ( davon wußte auch die kindergeldkasse) und jetzt auf einmal muß er unterschreiben? das leuchtet mir nicht ein ...


    wären sie damals gekommen , ok


    aber jetzt? jetzt wo ich seit monaten hinter denen herlaufe?

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • :wink paulaken


    Er beteiligt sich aber an den Kosten des gemeinsamen Haushaltes und im Einzelfall kann es zu einem höheren Kindergeld führen, wenn er noch zusätzliche eigene Kinder hat.


    Nur mal ein hypothetisches Beispiel:


    Mann und Frau mit jeweils 2 eigenen Kindern heiraten und ziehen zusammen. Wenn jeder weiterhin für seine Kinder antragsberechtigt bleibt, erhält jeder das KG für das 1. und 2. Kind. Wenn sich beide aber einig sind, wer für die 4 Kinder das KG beantragt, dann gibt es für das 3. und 4. Kind mehr.


    Und deshalb macht es m. E. Sinn generell beide Unterschriften zu fordern, auch wenn er keine eigenen Kinder "mitgebracht" hat.


    Manchmal kann ich mich nur wundern. Wenn jemand in dieser Patchworkfamiliensituation hier posten würde, ihnen würde das erhöhte KG für das 3. und 4. Kind vorenthalten, dann würde doch auch wieder über diese ach so unerhörte Ungerechtigkeit geschimpft :crazy


    @rübli Vielleicht wurden sie durch die doppelten Anträge einzelner sensibilisiert. Vielleicht wollen sie auch nur von den verschlampten Anträgen/Unterlagen im letzten Jahr ablenken.
    Shit happens :frag . Nur, was bringt dir die Antwort. Eigentlich willst du doch nur das KG und das so schnell wie möglich auf den Konto :hae: Fakt bleibt, dass nach dem Gesetz auch dein Mann anspruchsberechtigt wäre und deshalb ist die Forderung nach seiner Unterschrift auch legitim. Vielleicht hatten sie es in der Vergangenheit vergessen. Jeder SB denkt auch nicht immer an alles.

  • :D Doch nicht so Erleuchtet


    Hat erst eine Kindergeldgesetzänderung gegeben , bin da aber auch nicht auf dem laufenden und hab mich da noch nicht rein gelesen


    mclaneindiehard hat es schon beschrieben, hat damit zu tun das alle Kinder auch Stiefkinder mit berücksichtigt werden können


    Sinnvoll ist es das derjenige der die meisten Kinder hat das Kindergeld bezieht da bei Ihm mehr Kinder angerechnet werden können.


    Naja die SB hatte wohl schlechten Tag, hätte ja auch einfach den Grund warum Sie die Unterschrift möchte Erklären können.


    Anderseits schneiden Sie sich ja auch ins eigene Fleisch kommen noch Kids dazu müssen Sie mehr zahlen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von lustigevier ()

  • ich bin sicher nicht erleuchtet :lach;)


    mein mann hat übrigens auch nur verständnislos mit dem kopf geschüttelt...
    nun, denn ich füll den kram aus und fahr eben nochmal hin


    und ja , ich lass mann unterschreiben ;)


    wären sie vor ein paar jahren angekommen, als mein jüngster und ich den namen meines mannes angenommen haben, hätte ich es verstanden


    auch wenn er noch zählkinder hätte



    aber so?


    seltsames gesetz ( oder ich bin einfach zu blöd )


    danke für eure mühe


    rübli

  • Hallo,



    ich muste für die Änderung des Kindergeldes lediglich eine Haushaltsbescheinigung der Meldestelle vorlegen aus der hervorging,das mein Sohn bei mir lebt.


    Gruß
    christian

  • Ich würde schriftlich per Einschreiben dem Vorgesetzten den Verlauf schildern und eine Stellungnahme anfordern. Wozu nochmal hinfahren? Du warst einmal dort, musstest Dir Mist anhören und jetzt ist der Chef am Zug.

  • Ich würde schriftlich per Einschreiben dem Vorgesetzten den Verlauf schildern und eine Stellungnahme anfordern. Wozu nochmal hinfahren? Du warst einmal dort, musstest Dir Mist anhören und jetzt ist der Chef am Zug.


    liebe marleneE


    ich muß ja eh hin , um die anträge wieder abzugeben ... und bis dahin hab ich meine sprache wiedergefunden und werde mir den vorgesetzten schnappen ( ich könnte es zwar schicken , aber in dem fall geh ich lieber selbst hin)


    ich hab das vorhin meiner mutter erzählt , die kam aus dem staunen nicht heraus...



    na ja



    ich danke euch jedenfalls für eure postings ( nebenbei bemerkt : vor lauter wut hab ich jetzt meine hütte auf vordermann gebracht :lach )


    liebe grüße
    rübli