Lebensversicherungen bei der Unterhaltsberechnung

  • Mein Ex und ich müssen den Unterhalt neu kalkulieren, da wir in Kürze das gemeinsame Haus verkaufen. Nach dem Hausverkauf bekomme ich von ihm nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch wieder Betreuungsunterhalt, da meine kleine Tochter noch keinen Kiga-Platz hat.


    Bisher haben wir alles halbwegs vorbildlich ohne Anwalt regeln können, aber nun stossen wir vor einer Frage.


    Mein Ex verdient ungefähr doppelt so viel wie ich netto, da ich Teilzeit arbeite.


    Er hat eine Lebensversicherung, die direkt vom Gehalt vor Steuer durch den Arbeitgeber abgeführt wird.


    Dann hat er eine weitere klassische Lebensversicherung mit Kapitalbildung bis zum 65. Lebensjahr.


    Ich habe auch eine Lebensversicherung. Und um es kompliziert zu machen muss ich dazu sagen, dass mein Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge diese Lebensversicherung vor Steuer zu 2/3 bezuschusst und NACH Steuer von meinem Gehalt abzieht.


    Wißt Ihr (ohne Gewähr natürlich) wie diese 3 Lebensversicherungsarten bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt werden? ?(:Hm


    Wir wollten es so handhaben, dass wir die Differenz zwischen beiden Gehältern, die sich nach Abzug von Fahrtkosten und Lebensversicherung und seinem Kindesunterhalt ergibt, zu 3/7 ausgleichen. Gibt es sonst noch Kosten, die berücksichtigt werden müssen (sowohl bei mir als bei ihm)?


    Es muss keine 100 % richtige Lösung sein. Die gibt es eh nicht. Aber solange wir fair miteinander umgehen, wollen wir keinen Anwalt einschalten.


    LG


    Meeresstern :thanks:

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

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