Hallo @all,
ich habe zusammen mit meiner Frau ein gemeinschaftliche öffentliches Testament gemacht (hinterlegt beim Amtsgericht). Durch die Trennung und bevorstehende Scheidung ist der Inhalt ja nun überholt.
Stimmt es das ein hinterlegtes Testament nur von ein Notar zurückgefordert werden kann? Oder schreibe ich einfach ein neues (Handschriftliches) ?
Will ja den Teufel nicht an die Wand malen aber da wir in guten Zeiten auch den Nachlass um Haus & Hof geregelt haben muß ich das ja jetzt auch angehen.
:winken: Strandläufer