Kosten bei Pfändung für GV

  • da mein ex, freiwillig den unterhalt nie gezahlt hat, wurden bei ihm lohnpfändungen, inzw. pfändung des arbeitslosengeldes veranlaßt


    die kosten für den gerichtsvollzieher, wurden mir von der anwältin abgezogen (keine unerhebliche summe), da ihr das geld vom gv überwiesen wurde


    nun sagte mir jemand, dass diese kosten auf keinen fall ich zu tragen habe und miene anwältin da falsch gehandelt habe
    die kosten müsse mein ex zahlen, da er säumig war


    kennt sich da jemand aus?

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Hallo :hä


    natürlich musst du die nicht zahlen. Ich hab meinem auch schon zweimal den GV geschickt. Die Kosten musste selbstverständlich er zahlen.


    ich musste sie allerdings vorstrecken. Meint sie vielleich das? Der KV soll erst noch zahlen?



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • nein, ihre worte waren so, dass wenn er sich weigert das zu zahlen, müsse ich die kosten voll übernehmen, da sie als anwältin ja nicht auf den kosten sitzen bleiben kann


    das bedeutet, ich werde das einklagen müssen, kein problem, ich bin das inzw. gewöhnt

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Die Kosten für den GV musst Du vorstrecken und die werden ihm dann wieder zur Last gelegt also irgendwie wird es sich von ihm wiedergeholt.

  • danke, das beruhigt mich ungemein, dann sammelt sich ja irgendwann eine ganz schöne summe an

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Naja Mappl beruhigend ist das nicht grade aber da musste durch wenn er meint er könne sich so davontun :rolleyes2::nixwieweg .


    Zahlt er denn garnichts? Bzw. weiss er nicht wie sehr er sich damit selbst schadet?


    Wie dumm von ihm....


    Schufaeintrag, Einweihung des neuen AG uswuswusw....

  • er ist immer so, seine zahlungsmoral kenne ich nicht anders, selbst bei seiner firma (läuft noch nebenbei), zahlt er meist nur mit gv


    er hat seit mai 2 mal freiwillig aber verspätet gezahlt, aber seit dez. ist er arbeitslos und seit januar wird es im "dauerauftrag" gepfändet vom arbeitslosengeld


    mir fehlt natürlich jeder cent, als hartz IV empfängerin

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • seit januar wird es im "dauerauftrag" gepfändet vom arbeitslosengeld


    ...dann kann man ja eher davon ausgehen, dass die GV-Kosten auf den großen Haufen gepackt werden.

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Also heisst's Augen zu und durch :schiel .


    Ich gehe full arbeiten aber den KU brauche ich trotzdem vom KV-der kommt meiner Tochter zugute und steht ihr ja zu.


    Würde es auch genauso tun wenn mein Ex nicht zahlen würde.

  • Ich habe eine Kontopfändung machen lassen.


    Kommt auch sehr gut, wenn derjenige dann GAR KEIN Geld mehr bekommt.... Das Konto ist total dicht. Selbst wenn er 100.000 drauf hat und 2.000 Schuldet. Er bekommt erst wieder was, wenn er die Schuld gezahlt hat (inkl. der Gerichtsvollzieherkosten) oder sich mit dem Gläubiger sonstirgendwie einigt. Und er muss zum Amtsgericht und hat auch sonst nicht viel Spaß.


    Das kannst du übrigens auch selber machen lassen. Da brauchst du keinen RA für.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • ich komme gerade von der anwältin, sie hat sich entschuldigt, weil sie mir eine falsche aussage gegeben hat


    sie wollte es mir eigentlich so vermitteln, dass bis jetzt ca.1700 € schulden von ihm aufgelaufen sind und er selbstverständlich sämtliche kosten übernehmen muß, dieses geld wird dann mit der arge verrechnet, da die mir ja den unterhalt für celine vorschießen
    ebenso wird dann auch der unterhalt für mich mit der arge verrechnet


    so klingt es für mich nun auch verständlicher

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Siehste alles wird gut!


    KLam mir gleich schon komisch vor :hae: die Sache mit der RA....

  • mir fehlt natürlich jeder cent, als hartz IV empfängerin


    Das Amt tritt in Vorausleistung, wenn Du nachweisen kannst, das kein Geldeingang da ist....es muß Dir also nicht zwingend fehlen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst