Studium und harz 4

  • Ich bin gerade raus aus dem Harz 4, ich war bisher Aufstockerin.
    Durch die Erhöhung meiner Arbeitsstunden auf 30 kann ich unseren Unterhalt selbst Bestreiten.


    Nun überlege ich zu studieren auch in Teilzeit und die
    andere Zeit eben Arbeiten. Aber dann rutsche ich wieder in die Bedürftigkeit da
    es bei 20 Arbeitsstunden nicht reicht für Mutter und Kind.


    Ich bin über 30 und bekomme bestimmt keine weitere Förderung
    mehr.


    Kann ich jetzt auf erneute
    Aufstockung durch die Arge hoffen oder können die mir die Leistung verweigern
    weil ich es ja selbst so gewählt habe.


    Ich möchte da nicht
    in das finanzielle Fiasko Rennen und mich vorher so schlau wie möglich machen.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

    Einmal editiert, zuletzt von Bummelliese ()

  • Studenten haben keinen Anspruch auf ALG 2, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen! Du kannst es höchstens mit Wohngeld versuchen, oder ein Studiendarlehn aufnehmen....


    Sorry, aber das ist nur mal so!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du zumindest eine Sperre bekommen würdest, weil du die erneute Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hast.
    Könntest du evtl. Meister-Bafög für dein Studiium beantragen?
    Du könntest evtl. noch Wohngeld beantragen.


    Bestünde die Möglichkeit, die Ausbildung als Fernstudium zu machen?

  • Du kannst versuchen einen Studienkredit zu bekommen, aber für diesen darf man zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht 31 sein.
    Hilfe zum Lebensunterhalt bekommst Du nicht, max. den Alleinerziehenden Mehrbedarf und somit dann auch die KV, die müsstest Du sonst selbst bezahlen! Für Dich kannst Du Wohngeld beantragen, welches Du wohl auch bekommen wirst.
    Für Deine Kinder kannst Du Sozialgeld beantragen, aber mit Regelunterhalt+Kindergeld dürfte deren Bedarf schon gedeckt sein.

  • Ich bekomme UVG 180 für das Kind und Kindergeld. Wohngeld stand mir nicht zu als ich noch 20h gearbeitet habe. Dafür habe ich eben Aufstockend Harz 4 erhalten. Also habe ich eine Finanzierungslücke von ca 250 Euro. Das ist heftig


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    .

  • Wende dich doch mal an das Gleichstellungsbüro der Uni, vielleicht können die dir weiterhelfen? Es gibt ein paar Stiftungen, die ab und an etwas Geld zur Verfügung stellen. Das ist nicht viel und nichts, auf dass man Anspruch hat, aber besser als nix. Als AE, die studiert, musst du dich schon auf ein Leben unterhalb des Harz 4 Niveaus einstellen... traurig aber wahr: In Deutschland muss man sich Bildung leisten können!

    LG Campusmami



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  • Ich bekomme UVG 180 für das Kind und Kindergeld. Wohngeld stand mir nicht zu als ich noch 20h gearbeitet habe. Dafür habe ich eben Aufstockend Harz 4 erhalten. Also habe ich eine Finanzierungslücke von ca 250 Euro. Das ist heftig

    Dann bekommt Dein Kind weder Sozial- noch Wohngeld.


    Aber wie campusmami schon schrieb, geh zur Sozialberatung / Gleichstellungsbüro od. ä., die haben dort eine Liste die Du abarbeiten kannst, denn Zuschüsse sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und auch die Hochschulen bezuschussen alle anders.

  • Hallo,


    ich selber bin seit dem WS08/09 Teilzeitstudentin und arbeite auch noch nebenbei. Durch die Trennung von meinem Ehemann bin ich leider auch hilfsbedürftig geworden und beziehe somit auch Hartz IV. Das Studium stellt keine Probleme dar. Es ist nur wichtig, dass du als Teilzeitstudentin immatrikuliert bist, um unterstützende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen zu können. Im Vollzeitstatus hättest du lediglich Anspruch auf Bafög, was aber schwierig sein wird, da du so wie ich schon über 30 bist. Ich war auch erst am Überlegen von Teilzeit auf Vollzeit umzuwandeln und Bafög zu beantragen, aber ich fahre mir im Moment somit besser. Das Studium versuche ich aber trotzdem so schnell wie möglich (Vollzeit) fertigzustellen.


    LG

  • Hallo simsee
    Das macht mir etwas Mut
    Ich werde meine Arbeit auf gar keinen Fall aufgeben da ich schon
    über 15 Jahre dort arbeite und als Angestellte ist man dann praktisch
    unkündbar. Ich bin also auch nach dem Studium nicht von Arbeitslosigkeit bedroht.


    Reicht denn die Begründung nicht Bafög würdig zu sein aus um
    Harz 4 erfolgreich zu beantragen?


    Ich habe inzwischen auch gelesen das BAföG über 30 möglich
    ist wenn man die Zulassung zur Hochschule auf dem 2ten Bildungsweg erlangt
    wurde.
    Ich habe FachAbi auf dem 2Ten Bildungsweg aber die Zulassung
    zur Hochschule bekomme ich über § 38 wegen ausreichender Berufstätigkeit.


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    .

  • Einen Versuch ist es wehrt, bei mir hat es nicht funktioniert, aber der Antrag kostet nichts, solltest ihn nur sehr früh stellen, da die Bearbeitung sehr lang dauert.

  • Der Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung ist in § 7 SGB II festgehalten. Wenn Bafög bei Dir abgelehnt wird (dazu muss der Ablehnungsbescheid vorliegen, der Arge genügt ein Hinweis, dass ein Anspruch dem Grunde nach nicht bestünde, nicht), kann je nach Ablehnungsgrund durchaus ALG II gewährt werden, ggf. auch als Darlehen.
    Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist KEIN Kriterium für ALG II, hier wird auf Erwerbsfähgikeit und hilfebedürftig abgestellt. Verfügbarkeit ist für ALG I entscheidend. Inwieweit wegen Aufnahme eines Studiums eine Sperre verhängt wird, hängt von der Beurteilung "wichtiger Grund" ab, man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Sperre verhängt wird. Dafür solltest Du auch das Gespräch mit Deiner/-m pAP suchen, auch dazu sind die da.

  • Der Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung ist in § 7 SGB II festgehalten. Wenn Bafög bei Dir abgelehnt wird (dazu muss der Ablehnungsbescheid vorliegen, der Arge genügt ein Hinweis, dass ein Anspruch dem Grunde nach nicht bestünde, nicht), kann je nach Ablehnungsgrund durchaus ALG II gewährt werden, ggf. auch als Darlehen.
    Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist KEIN Kriterium für ALG II, hier wird auf Erwerbsfähgikeit und hilfebedürftig abgestellt. Verfügbarkeit ist für ALG I entscheidend. Inwieweit wegen Aufnahme eines Studiums eine Sperre verhängt wird, hängt von der Beurteilung "wichtiger Grund" ab, man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Sperre verhängt wird. Dafür solltest Du auch das Gespräch mit Deiner/-m pAP suchen, auch dazu sind die da.

    Als Student hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II, max. auf den AE-Zuschlag.
    ALG in Darlehensform wird nur sehr selten gewährt und wenn dann nur, wenn noch ein Sem. bzw. eine überschaubare Anzahl Scheine zum Abschluß fehlen und man aber evtl. auf Grund dessen aus dem BaföG geflogen ist.

  • Der Grundsatz stimmt, heißt aber im Umkehrschluss, dass Ausnahmen möglich sind. Die wurden stringent in Absatz 6 festgehalten


    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,


    1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder


    2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst.




    Deshalb würde ich auch das Gespräch mit der ARGE suchen, gut wäre natürlich, wenn Du da schon den Ablehnungsgrund für Bafög in der Hand hättest. Mehr als es zu versuchen bleibt nicht, es ist nur leider eine immense Rennerei.