Erfahrungswerte Dauer Unterhaltsfestsetzungsklage

  • Hallo,



    nachdem der KV meines (B)Engels sich 2009 sich schon ewig Zeit gelassen hatte, die Vaterschaft anzuerkennen, zieht er denselben Stiefel nun auch bei der Auskunftserteilung zu seinen Einkünften durch. Nach nunmehr drei Monaten mag der Beistand nicht mehr der Dinge harren, die ggf. kommen mögen und auch nicht erneut ein Anschreiben an den Vater versenden.


    Ergo habe ich heute die Unterlagen für die Prozeßkostenbeihilfe erhalten (prima für den KV: ich darf dann auch Kosten tragen ob der Gesetzesänderung zum 01.09.2009). Hat irgendwer unter Euch schon Erfahrungen sammeln können, wie lange es dann noch bis zur Verhandlung und Festsetzung des Unterhaltes dauert?


    UVG beziehe ich bereits alternativ.



    Vielen Dank im voraus.

  • das kann lange dauern....


    beim meinem Ex habe ich insgesamt fast 4 Jahre gebraucht.....-


    kommt ganz drauf an

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wird es nächste Woche regnen oder schneien? - Da kann man leider sehr wenig sagen. Nach altem Recht habe ich Erfahrungswerte von 2 Monaten bis zu 4 Jahren. Nach neuem Recht soll beschleunigt werden. Aber halt nur der Einzelfall ansich. Es hängt vom Familiengericht vor Ort ab, von den Prozessbeteiligten...


    * Neugierige Frage: Was genau meinst Du mit "Kosten tragen" bezüglich der Gesetzesänderung zum 1.9. 2009? *

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja,das ist leider richtig.Ich habe soeben ein Schreiben vom Gericht bekommen,das zu prüfen ist ob die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auzuheben ist und ich die Kosten des Verfahrens in Raten zahlen kann.


    Meine Auskunftsklage hat schon ein dreivierteljahr gedauert.Aber die lieben Väter werden ja von den Gerichten mit Samthandschuhen angefasst.
    Wir Mütter haben in diesem Land wirklich immer die A... Karte erwischt. :flenn

  • Ist der Klagende bei Kindsunterhalt nicht das Kind, vertreten durch den betreuenden Elternteil? Dann müsste doch eigentlich fürs Kind Prozesskostenbeihilfe beantragt werden bzw. die Eltern in Vorausleistung treten. Und in letzterem Fall: Tragen dann beide Elternteile zu gleichen Teilen die Vorausleistung? Hab ich mich schon immer gefragt... und hoffe jetzt, dass es nicht sowiet offtopic ist, dass ich keine Antwort bekommen... :rotwerd

  • Vier Jahre? Das lässt ja hoffen...Sollte vielleicht mal recherchieren, wie sehr die Familiengerichte in Berlin belastet sind. Dann haut es mich wahrscheinlich vollends weg. Zu den Kosten: Dem Antrag ist eine Erklärung in zweifacher Ausfertigung beigefügt, Inhalt:



    Gemäß § 343 FamFG entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen abweichend von der ZPO nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten.


    Kosten des Verfahrens sind sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten der Gegenseite. Die Rechtsvertretung des Kindes durch das JA erfolgt unentgeltlich. Die Kostenentscheidung des Gerichtes bezieht sich auf die gesamten Kosten des Verfahrens.


    Auch bei bewilligter Verfahrenskostenbeihilfe können meinem Kind somit Kosten auferlegt werden.



    Ich muss ehrlich sagen, da geht mir die Hutschnur hoch, der gnädige Herr rührt sich nicht (wieder mal) und sein Sohn darf für ihn auch noch gerade stehen.Kann der Kleine ja dankbar sein, dass sein Vater es nach Wochen tatsächlich mal geschafft hat, per Mail zu erklären, dass er es bedauere, dass der Lütte so viel durchmachen muss (bezogen auf seine Krankengeschichte, heute 16 Wochen alt, schon zwei Vollnarkosen hinter sich und die dritte vor sich).

  • hallo jette,
    ich denke, du bringst da was durcheinander,
    wenn das jugendamt für dich klagen will UND DIR die prozesskostenhilfe bewilligt wird, dann musst du auch keine kosten zahlen.
    hier entscheidet eher das gericht "nach billigem ermessen" ob der kv alle kosten zu tragen hat.
    in hamburg dauert es ca. 2 monate vom antrag/einreichen der klage bei gericht bis zum termin.
    herzliche grüße
    und lass das amt mal machen
    juwi

  • Prozesskosten in Unterhaltsverfahren werden nur dann dem Antragsteller auferlegt, wenn im Verfahren belegt werden kann, dass der Beklagte längst die richtige Summe (oder darüber) zahlt und die Klage damit bösartig war. Das ist aber sehr selten. ;) Da der Beklagte bereits zum PKH-Verfahren gehört wird, muss er diese Erklärung bereits zu diesem Zeitpunkt abgeben.
    "Normalerweise" braucht man nichts zu befürchten.


    Die Dauer der Verfahren hängt leider vom a) Einzelrichter ab (dessen Geschwindigkeit, Belastung: Jeder Richter hat "Buchstaben" zugeteilt aufgrund von Erfahrungen. Wenn jetzt in einem Jahr unzählige "Müller" sich scheiden lassen wollen, hat der Richter mit "M" ein Problem. Oder wenn seine Verfahren kompliziert sind. Es kommt in einzelen Amtsgerichtsbereichen zu großen Abweichungen der Verfahrensdauer einzelner Richter ...) b) von der Auskunftsfreudigkeit des Beklagten - wenn er nicht oder spät Einkommensnachweise liefert oder diese unvollständig, verzögert sich natürlich alles ...

    Liebe Grüße



    Bap



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