Hallo,
nachdem der KV meines (B)Engels sich 2009 sich schon ewig Zeit gelassen hatte, die Vaterschaft anzuerkennen, zieht er denselben Stiefel nun auch bei der Auskunftserteilung zu seinen Einkünften durch. Nach nunmehr drei Monaten mag der Beistand nicht mehr der Dinge harren, die ggf. kommen mögen und auch nicht erneut ein Anschreiben an den Vater versenden.
Ergo habe ich heute die Unterlagen für die Prozeßkostenbeihilfe erhalten (prima für den KV: ich darf dann auch Kosten tragen ob der Gesetzesänderung zum 01.09.2009). Hat irgendwer unter Euch schon Erfahrungen sammeln können, wie lange es dann noch bis zur Verhandlung und Festsetzung des Unterhaltes dauert?
UVG beziehe ich bereits alternativ.
Vielen Dank im voraus.