Hallo,
ein rechtlich recht komplizierter Fall, aber vielleicht hat ja jemand eine Idee.
ich habe am 01.09.08 meine Aubildung angefangen
12/08 bis 05/09 war ich krank geschrieben
01.06.09 Wechsel des Ausbildungsplatzes und Vertrag bis 31.08.11
Im ersten Aubildungsjahr 08/09 war ich in einer Verkürzerklasse und hatte einen entsprechenden Vertrag mit Aubildungsende 2010, also nach 2 Jahren.
Dieses Schuljahr kam keine Verkürzerklasse zustande, so dass ich das Jahr nicht Wiederholen kann und im 2. LJ einer 3-Jährigen Klasse eingestiegen bin.
Der Notenschnitt momentan ist 1,0.
Zwischenprüfung ist am 30.03.
Wäre es, rein rechtlich möglich, dass ich die Aubildung um 6 Monate verkürze und somit Anfang 2011 die Prüfung mache?
Eigentlich geht ja weniger als 2 Jahre nicht, de Fakto mache ich aber 2,5 bzw 3 Jahre, wenn man die komplette Aubildungszeit zusammen nimmt.
IHK sagt, dass sie den Fall noch nicht hatten, sich aber informieren werden.