Anspruch auf Möbel AGL2

  • HAllo, als mein MAnn und ich uns getrennt haben ist er erstmal zu seinen Eltern gezogen. Nun hat er wahrscheinlich ab Februar eine eigene Wohnung und nimmt unsere Couchgarnitur und das Bett mit.


    Da ich mir das dann neu kaufen muss nun meine Frage :


    Kennt sich da jemand mit aus in wie fern man da Zuschläge vom Amt beantragen kann?


    Bin dankbar über Information.


    Gruss

  • Du kannst einen Antrag stellen auf Erstausstattung aufgrund der Trennung. Bei der Erstausstattung bekommst du dann einen gewissen Betrag. Wenn du später noch mal irgendwas brauchst solange du Hartz IV bekommst läuft alles nur noch auf Darlehensbasis und es wird dir monatlich abgezogen.


    Gruß Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • hallo,


    vielleicht ist es in jedem bundesland anders......
    ..... bei mir (wohne in nrw) gab es einen ablehnungsbescheid. habe dagegen widerspruch erhoben und um ein darlehen dafür gebeten; auch dieses wurde abgelehnt.


    begründung: nur wer zum erstenmal einen eigenen haushalt eröffnet könne dieses beantragen wie z.b ein strafgefangener nach seiner entlassung :crazy



    und das obwohl ich wirklich dringend hilfe benötigt habe, da ich aufgrund eines umzugs ein bett für mich (habe vorher kein schlafzimmer gehabt und auf der couch geschlafen) gebraucht habe. renoviert werden musste die wohnung auch erstmal, da keine tapeten an den wänden waren und auch kein bodenbelag usw.


    verstehe bis heute nicht warum kein darlehen möglich war???



    aber von der arge bin ich eh schon viel gewohnt, vondaher.... :angry




    wünsche dir auf alle fälle viel glück bei der durchsetzung :daumen



    lieben gruss
    aura :wink

  • ich habe mit azubigehalt und bab auch nicht mehr als harzt IV. möbel konnte ich mir trotzdem selbst finanzieren.
    anfangs gebraucht und alt, dann aber nach und nach ersetzt.


    komisch, warum geht das bei mir, bei anderen nicht.


    ein bett bekommt man zb bei ikea für komplett 100e, inklusive matratze. sessel gibt es da für 19e, sofa für 100e




    und nun steinigt mich

  • Ich kenne das nur so, dass es Geld für Neuanschaffungen bei einem "Erstbezug" gibt. Ich bekam damals Lampen und ne Waschmaschine, weil ich alles andere von meinem Ex mitnehmen konnte. Mein Rat an dich: Nimm die Sachen mit, an denen du hängst und die wirklich noch gut erhalten sind (von denen du noch lange was hast!). Um alles andere musst du später kämpfen und ein Darlehn bei der Arge aufnehmen (musste ich vor einem Monat wg einem neuen Schlafsofa für mich). Und auch da bekommt man nur einen Minimalbetrag!

  • Da es hier ja quasi eine erste eigene Wohnung ist, sollte dir ein Betrag für die Möbel, die dein Ex mitnimmt, und die du daher benötigst bewilligt werden. (Wird nicht viel sein, ARGE geht natürlich davon aus, das gebraucht ausreicht... außer beim Bett eine Matratze,d ie darf schon neu sein.). Mach eine Liste, was du genau brauchst an Möbeln ( am besten noch mit Bestätigung vom Ex, das er sie für sich beansprucht).


    Und ja, für Dinge, die du später benötigst, weil z.b. die Waschmaschine kaputt geht gibt es dann kein Geld mehr, höchstens ein Darlehen. Aus einem ganz einfachen Grund: im Regelbezug ist auch ein Betrag enthalten, der monatlich gespart werden soll, um genau diese Dinge dann zu ersetzen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Da es hier ja quasi eine erste eigene Wohnung ist, sollte dir ein Betrag für die Möbel, die dein Ex mitnimmt, und die du daher benötigst bewilligt werden.


    Also haben sie vorher mit der Couch u dem Bett quasi unter der Brücke gehaust...denn nur dann wäre es quasi die erste eigene Wohnung...

  • Bitte lies mal hier


    http://hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-umzug-t24.html


    speziell Hinweis 6 (geändert, Mod)


    und


    http://hartz.info/dateien/pdf/…leichstellungspolitik.pdf


    (Mod. Mitteilung: Zitat entfernt (es ist unklar, ob ein Urheberrechtsverstoß besteht, Inhalt des Zitats wird deshalb umformuliert wiedergegeben:))


    Die Broschüre des Bundesfamilienministeriums enthält Informationen zu Ansprüchen nach dem SGB II, u.a. zur Erstausstattung. Das Rundschreiben des Berliner Senats (S. 47a ff) führt im Detail Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstände und Summen dazu auf. Diese können bei Anträgen als Grundlage verwendet werden.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    2 Mal editiert, zuletzt von Segelpapa ()

  • Leider kann ich nicht editieren: Es ist Hinweis 6, nicht 7.(ist geändert, Mod)


    Was ist denn mit meiner Formatierungsleiste, die ist komplett verschwunden, auch der Edit Button.


    Kann mir da mal jemand einen Rat geben?


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von Segelpapa ()

  • Man kann nur eine begrenzte Zeit editieren... Danach nicht mehr... Ich glaube es waren 45 min..

  • Hier ein LINK wie es z. B. die Stadt Hamburg macht.


    Andere Städte und Kreis machen es eigentlich auch nicht anders, da die Rechtsprechung mittlerweile eindeutig ist zu Gunsten der ALGII-Bezieher.


    Bis vergangenes Jahr wurden die Kosten für Neuanschaffung meist nur im Klageverfahren bewilligt!


    http://www.hamburg.de/fa-sgbii…-erstausstattung-whg.html


    Bei Trennung handelt es sich um eine Erstausstattung.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ob du Geld für die Neuanschaffung bekommst, weiß ich nicht genau, ich hatte damals Anspruch auf Erstausstattung für die Wohnung, weil es meine erste eigene Wohnung überhaupt war. Aber da bekam ich auch kein Geld für, sondern bekam einen Bedarfsschein auf dem drauf stand, was ich alles brauche. Damit musste ich dann zum Möbellager des Kolpingwerks, die sind hier bei uns dafür zuständig. Dort bekam ich dann gebrauchte Möbel und neues Besteck, Geschirr, Bettzeug, allerdings nichts für ein Wohnzimmer. Laut ARGE durfte ich nämlich zwar in eine 3-Zimmer-Wohnung ziehen, hatte aber keinen Anspruch auf Wohnzimmermöbel.

  • Ob du Geld für die Neuanschaffung bekommst, weiß ich nicht genau, ich hatte damals Anspruch auf Erstausstattung für die Wohnung, weil es meine erste eigene Wohnung überhaupt war. Aber da bekam ich auch kein Geld für, sondern bekam einen Bedarfsschein auf dem drauf stand, was ich alles brauche. Damit musste ich dann zum Möbellager des Kolpingwerks, die sind hier bei uns dafür zuständig. Dort bekam ich dann gebrauchte Möbel und neues Besteck, Geschirr, Bettzeug, allerdings nichts für ein Wohnzimmer. Laut ARGE durfte ich nämlich zwar in eine 3-Zimmer-Wohnung ziehen, hatte aber keinen Anspruch auf Wohnzimmermöbel.


    Das liegt im Ermessen des SB, ob Geld oder Sachleistung gewährt wird ( SGB II § 23 Abs. 3 Satz 5.)


    Zitat aus dem SGB 2:


    Zitat von SGBII

    Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Ich greife dieses Thema nochmal auf, da ich ja bald auch die gemeinsame Wohnung verlassen werde und der Hausstand dann aufgeteilt werden muß.


    Bei meinem Nachfragen bei der Arge, ob ich Anspruch auf Sachleistungen, wie z.B. Waschmaschine o.ä. hätte, erklärte mir der Sachbearbeiter, daß nur bei Erstbezug einer eigenen Wohnung diese Leistung bewilligt würde. Da ich vor meiner Beziehung schon mal alleine gewohnt habe, hätte ich diesen Anspruch nicht. Er könnte allerdings im Einzelfall, in Absprache mit seinem Vorgesetzten, Ausnahmen bewilligen.


    Dann habe ich bei der Caritas, die Beratungen für AE´s anbietet, auch noch mal nachgefragt. Der Mitarbeite erklärte, daß zwar im Gesetzestext stehen würde nur bei Erstbedarf/-ausstattung, aber entscheidend wäre, was Richter in solchen Fällen bis jetzt entschieden hätten. Und demnach würde auch der Auszug nach Trennung unter "Erstausstattung" fallen. Er bot mir an, wenn ich alle Unterlagen von der Arge hätte, mit mir die entsprechenden Anträge auszufüllen und dann hätte ich gute Chancen auf Bewilligung. Er meinte auch, daß die Arge grundsätzlich bei solchen Nachfragen gern ablehnend reagiert.


    Ich bin gespannt, was letztendlich dabei herauskommt. In jedem Fall rate ich allen, die neu anfangen, sich bei Caritas o.ä. Einrichtungen Beratungen zu holen. Das kann helfen rechtlich und finanziell klarer zu sehen.

    LG, Tine



    "Die Aussage 'Kein Mensch wäre so dumm, so etwas zu tun' stimmt nicht. Irgend jemand wäre immer so dumm, etwas wirklich Dummes zu tun - nur um zu sehen, ob es möglich wäre. Wenn du in einer versteckten Höhle einen Schalter anbringst und ein Schild aufhängst 'ENDE-DER-WELT-SCHALTER. BITTE NICHT DRÜCKEN', hätte das Schild nicht einmal Zeit zu trocknen."
    -- Terry Pratchett - "Thief Of Time"

  • Gehe mal hier auf die Seite


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    ziemlich weit unten beginnen die Leitlinien für die Erstausstattung für Hausrat
    evtl. ist deine Stadt dabei, ansonsten kannst Du dich ja mal an den anderen in etwa orientieren.

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