Ex ist Brite und verhält sich sehr untypisch

  • Hallo, ich bin verunsichert und ratlos.



    Zur Vorgeschichte:


    Mein Ex ist Brite, in der Army, wir haben uns im Herbst 2007 getrennt. Mein Sohn, heute 8 Jahre alt, und ich sind in der selben Stadt umgezogen, er kam auf eine deutsche
    Schule. Mein Ex blieb zunächst auch hier. Hatte aber nie groß Kontakt mit dem Kurzen, da er sein Auto verkauft hatte und scheinbar die 6km nicht anders bewältigen konnte...


    In der Sommerferien 08 war der Ex dann bei der Next in England, mein Sohn ist ca. eine Woche dort gewesen, dann nochmal eine Woche Neujahr 09.



    Im Februar 09 ist mein Ex dann endgültig nach England gezogen. Bis zu den Sommerferien haben beide dann ca. 3x telefoniert.


    In den Sommerferien war mein Sohn knapp 3 Wochen dort, wobei mich der KV emotional genötigt hat einen Flug zu zahlen, obwohl ich ihm schon mitgeteilt hatte, dass er für
    alle Reisekosten aufkommen muss.


    Am 27.8.09 wurden wir geschieden, er war überraschenderweise in Deutschland, selbst sein Anwalt wusste nicht, dass er kommt. Er hat nicht nach dem Kurzen gefragt, nix.
    Meine Anwältin hat ihm bei der Gelegenheit nochmals gesagt, dass er für Flüge selbst zahlen muss.


    Am 17.09. hatte mein Ex Geburtstag, ich hab meinen Sohn anrufen lassen, dem bei der Gelegenheit mitgeteilt wurde, dass Daddy heute heiratet.... die Next hat übrigens 4 Kinder,
    die alle dabei waren.


    In den Herbstferien blieb das Kind hier, da mein Ex es nicht gebacken bekam rechtzeitig günstig zu buchen.


    Jetzt war der Kurze 8 Tage da, zwischen den Besuchen wurde genau 2x telefoniert, mein Sohn hat dort angerufen.



    Ab Oktober hat er dann den Unterhalt gekürzt, Höhe des englischen Unterhalts (????), was ca. €120 unter dem bisherigen Unterhalt liegt, ich habe keinen Titel, weiß eh nicht ob
    der in England vollstreckbar ist. Der Dezember Unterhalt wurde dann noch um einen Flugpreis gekürzt, weil ich mich geweigert habe, einen der Flüge zu buchen/zahlen!!



    So, und nun verlangt er Kontaktdaten zur Schule und zu den Ärzten vom Kind, er kenne seine Rechte (was ist mit seinen Pflichten??), habe nun einen englischen Anwalt. Ich
    will ihm die Info ja garnicht vorenthalten, aber was ist sein Motiv???


    Zunächst fragte er per sms nach Schuladresse, ich gefragt, wofür, er war ja sonst nie an den Leistungen seines Kindes interessiert, kam zurück, dass es mich
    schlecht aussehen lassen würde, wenn ich mich so anstelle, er könne immer noch das alleinige Sorgerecht beantragen.


    Heute kam per email die Frage nach Schule und Ärzten, ganz formell, mit der Info, dass ich das gleiche nochmal per Einschreiben bekäme und sein Anwalt auch ne Kopie, und
    ich innerhalb von 14 Tagen antworten muss, ansonsten höre ich vom Anwalt.



    Im Übrigen weigert er sich am Telefon mit mir zu sprechen.



    Ich vermute, er sucht irgendetwas, was ich in seinen Augen falsch mache. Um damit einen Sorgerechtsprozess anzustreben.


    Das Kind ist trotz seiner ADHS Diagnose gut in der Schule, er ist gesund, hat Freunde, sein eigenes Zimmer und alles was er braucht. KV's Meinung ist auch, dass das Kind kein
    ADHS hat, sondern er wegen meiner Erziehung so sei....



    Meine Fragen:


    Wäre bei einem Prozess der Gerichtsstand im Wohnort des Kindes oder des Antragstellers?


    Wie sind seine Chancen? Wenn


    a: das Kind (acht) bei mir bleiben will
    b: das Kind immer in Deutschland gelebt hat, (spricht allerdings englisch)
    c: ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen
    d: er sich seit Jahren nicht wirklich kümmert.
    e: er beruflich manchmal monatelang weg ist, Afghanistan etc., wo dann die Next ja Erziehende wäre



    Inwieweit geben Ärzte und Schulen telefonisch/ per email Auskunft? (Fehlende Legitimation.?..)


    Sollte es zum Prozess kommen, muss ich mir einen Anwalt nehmen und zahlen (Ächz, zahle noch Scheidungskosten für n paar Jahre ab) oder hilft das Jugendamt mir?



    Ist ein UnterhaltsTitel in Großbritannien vollstreckbar?



    Tja, und was Ihr sonst noch so für Gedanken habt. Danke fürs Lesen ;o) bißchen viel....hmmmm :ohnmacht:

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  • Wäre bei einem Prozess der
    Gerichtsstand im Wohnort des Kindes oder des Antragstellers?


    Gerichtsstand wäre der Wohnort des Kindes!!!
    U dabei hat deutsches Recht Verwendung.





    Machen wir die Antwort einfach...:


    Er hat eher null Aussichten darauf, das das Kind zu ihm dann wechseln wird, sprich das er das ABR bekommen wird.


    Sorgerechtsmäßig sieht es noch schlechter für ihn aus, aussicht auf alleiniges SR kann er wohl so eher völlig vergessen...



    Inwieweit geben Ärzte und Schulen
    telefonisch/ per email Auskunft? (Fehlende Legitimation.?..)


    Ansich, dürfte da keine Auskunft erteilt werden...da könnte ja sonst jeder kommen.


    Sollte es zum Prozess kommen, muss ich
    mir einen Anwalt nehmen und zahlen (Ächz, zahle noch
    Scheidungskosten für n paar Jahre ab) oder hilft das Jugendamt mir?


    Naja, wirst du wohl müssen, wenn es wirklich zu einer Klage kommen wird.


    Wenn!! Es ist aber eher zu vermuten das da nichts kommen wird, denn die Aussichten sind gering.


    U bei dir sollte geprüft werden ob du dann nicht Beratungshilfe beantragen kanns, u für das Verfahren dann Prozeskostenhilfe.


    Ist ein UnterhaltsTitel in
    Großbritannien vollstreckbar?


    Ein Titel sollte besser erstellt werden, grad wenn er da mal so nach lust u Laune einfach kürzt.
    Vollstreckbar sollte der in GB wohl sein.
    U sicher auch erfolgreich vollstreckbar sein..sehr sicher.


    U die KU-Berechnung geht natürlich auch nach deutschem Recht u nicht nach englischem...

  • In Sachen Unterhalt weiß ich nicht Bescheid... sorry.


    Aber hier:


    Das Kind ist trotz seiner ADHS Diagnose gut in der Schule, er ist gesund, hat Freunde, sein eigenes Zimmer und alles was er braucht. KV's Meinung ist auch, dass das Kind kein
    ADHS hat, sondern er wegen meiner Erziehung so sei....


    Solche Sprüche sind die deutschen Richter gewöhnt, und Gericht gehalten wird immer am Wohnort des Kindes.
    Keine Sorge. Gib ihm die gewünschten Auskünfte, lass ihn in der Schule seine Infos einholen - das ist in Ordnung. Falls der Vater Willens ist, das Sorgerecht zu beantragen, darf er das - nur wird er extrem schlechte (gar keine?) Chancen haben.

  • Hahaha,ich hab gerade gedacht,wie schreibt die denn Breit.
    ich hab als erstes gelesen:Ex ist breit...


    Oh man,ich mal wieder...
    Manchmal bin ich schon nicht ganz dicht. :crazy:lgh

    Pinguine bleiben ein Leben lang zusammen!!!

  • Dank Dir Jens, das sind auch meine Gedanken, aber Herrschaftszeiten, manchmal geht einem der Arsch doch auf Grundeis. Letzten Tage jedes Mal, wenn ne sms kam...voll das Herzklopfen...was nun jetzt wieder.


    Danke Dir auch Marlene, beruhigend zu wissen, kann mal wieder entspannen.


    Gestern hat er (der KV) übrigens angerufen (Schock Horror lol), hab nicht viel mitbekommen, Sohnemann hat mal nicht laut gestellt, macht er sonst bei allen Telefonaten die er führt...
    Aber er schien wieder überprüfen zu wollen, was ich am WE mit dem Kind unternehme (seiner Meinung ja nix-nie!). Naja, Schneemannbauen werden wir bei gefühlten minus 20 Grad ja wohl ausfallen lassen müssen.
    Aber sein Kumpel kommt und schläft hier....*ironie on*natürlich nur, damit ich mich nicht mit dem Kind beschäftigen muss *ironie off*



    roflmao bella :lgh

    2 Mal editiert, zuletzt von och_menno ()

  • Hi,


    Offenbar weiß Dein Ex noch ganz genau, mit welchen Themen er dich nervös machen kann. Versuch das nicht zu zu lassen.


    Zur Unterhaltsvollstreckung in GB hab ich das: http://ehescheidung.wordpress.…rchsetzung-von-unterhalt/ gefunden. Demnach dürfte es dort etwas schwieriger sein als in EU-Ländern, allerdings nicht unmöglich.


    Was die Aufenthalt eures Sohnes betrifft, hat er m.E. überhaupt keine Chancen, ihn zu sich zu holen. "Schlecht in der Schule" und "ungenügend WE Aktivitäten" ... Auch wenn diese Vorwürfe stimmen würden, würden sie für ein ABR bzw. SR Wechsel nicht mal zu einem hunderttausendstel reichen.

  • Oh ja, das weiß er blue, grummel.


    Danke für den link, hab wohl die falschen Schlagwörter gegoogled. Wie gesagt, wohl langwieriger, aber nicht unmöglich. Freu

  • Liebe och menno,


    weißt Du was ich vermute - Dein Ex kann Dich sehr einschüchtern und weiß genau wie er das machen kann.


    Versuch souveräner zu werden! Wenn er Auskünfte haben will, alles über die Rechtsanwälte zb. Lass Dich nicht zu Dingen von ihm zwingen! Wenn er was wissen will, alles über den formellen Weg - Du erteilst ja Auskunft, halt nur nicht so schnell wie er das will.


    Keine Reaktion mehr auf SMS, wenn er sich herablassen sollte nachzufragen - sag ihm einfach das Du nicht willst und das er nicht derjenige ist der Regeln aufzustellen hatt. Wenn er Dir was mit dem Kurzen vorhält, lächel einfach.


    Ich glaube das der Gute keinerlei Chancen auf Euren Kleinen hatt. Das deutsche Gericht ist zuständig, ich würd mir allerdings Sorgen machen den Kleinen nach England zu schicken, nicht das der Ex auf blöde Gedanken kommt und ihn dort behält. (Ja ich weiß ist nicht jeder so, trotzdem!)

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Wenn er Auskünfte haben will, alles über die Rechtsanwälte zb. Lass Dich nicht zu Dingen von ihm zwingen! Wenn er was wissen will, alles über den formellen Weg - Du erteilst ja Auskunft, halt nur nicht so schnell wie er das will.


    So sehr ich Dir zustimmen will Elin ... aber diesen Rat hier sehe ich kritisch.
    Zum einen kostet es unnötiges Geld, zum anderen besteht hier gemeinsames Sorgerecht. Der Vater darf also durchaus erfahren, in welche Schule das Kind geht, darf mit Lehrern und Ärzten telefonieren. Der Vater muss mit unterschreiben, wenn ein Konto für das Kind eröffnet wird und bei der Anmeldung in der neuen Schule oder an einem neuen Wohnort.


    Seit einiger Zeit dürfen z.B. Ärzte in der Tat nur noch Auskunft geben, wenn sich der Papa legitimiert hat, .... aber dann müssen sie es.


    Erst wenn der Vater mit seinen Rechten dem Kind schadet, darf hier eingegriffen werden.


    Beispiel wäre hier: Kind hat ADHS, bekommt (vielleicht?) Medizin. Papa möchte das verbieten, Mama möchte das beibehalten (oder andersrum). Dann kan ein Gericht entscheiden und womöglich die Gesundheitsfürsorge einem Elternteil (hier sicherlich der Mutter) übertragen.


    Von daher: Bei jeder SMS und jeder Mail drüber nachdenken, ob und wie geantwortet wird.
    (SMS würde ich übrigens gar nicht reagieren, lässt sich so schlecht dokumentieren für spätere Verfahren und Auseinandersetzungen)

  • Vielen Dank auch für Eure Zeit und die Antworten Elin und Marlene, ja, es besteht gemeinsames SR und ABR, ich will keine kostspieligen Anwälte einbeziehen...
    Die Schulleitung hält viel von meinem Sohn und auch meiner konsequenten Erziehung, sie wird ihm also nix schlechtes über mich sagen, im Gegenteil lol
    Die Ärzte werden sich wohl eher sachlich äußern, wenn sie sich überhaupt die Zeit dafür nehmen...er spricht und liest kein Deutsch..naja, mir soll es nun egal sein.


    Ich bin jetzt total entspannt, weil er mir nix kann. Die Sache mit einer möglichen Entziehung des Kindes während eines Urlaubs macht mir auch Bauchschmerzen, allerdings bekäme er
    dann mit seinen Eltern zu tun, die mir noch wohlgesonnen sind, schicken mir sogar noch Weihnachtsgeschenke (freu) und ich geb dem Kurzen immer was für sie mit.
    Sein Vater ist Vollzugsbeamter im Knast und sehr rechtschaffen; und wegen so einer Straftat kann mein Ex aus der Army fliegen, er lebt in einer Kaserne, was alles noch erschwert für ihn.

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