Kostenbescheid nach SGBVIII §91 ff.

  • Eins meiner vier Kinder ist vorübergehend bei einer Pflegefamilie untergebracht. Nun bekam ich einen Kostenbescheid, der mich unter dem ALGII-Satz drücken würde, da die Miete grundsätzlich nicht berücksichtigt würde, diese soll vom restlichen Einkommen beglichen werden. Kennt sich zufällig jemand damit aus? Ich muss eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen, da ein Widerspruch nicht möglich ist.


    Nach § 93, Abs. 5 SGBVIII gibt es eine sog. Härtefallprüfung
    in einer gemeinsamen Richtlinie der Landesjugendämter heißt es wörtlich:





    Härtefallgründe nach § 92 Abs. 5
    SGB VIII



    Bei dem Begriff der besonderen Härte kommt es
    darauf an, dass besondere Umstände des Einzelfalles dazu führen, dass die
    Belastung in Höhe des errechneten Kostenbeitrages nicht zumutbar ist. Die nach
    Einkommen gestaffelten Pauschalbeträge berücksichtigen nur die typischen
    Belastungen einer Familie. Diese typische Belastungssituation kann aber von
    einer besonderen, atypischen Belastungssituation einer Familie überlagert sein,
    die eine besondere Härte darstellt (z. b. angemessene Eigenheimkosten, die den
    ortsüblichen Wohnwert übersteigen).



    ....



    [font=&quot]Eine besondere Härte wäre auch gegeben, wenn der
    Beitragspflichtige und/oder Familienmitglieder durch die Heranziehung selbst
    Leistungen nach dem SGBII oder XII
    [/font]

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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