ARGE zieht Heizkostenpauschale ab

  • @Trisha: Wie hier mehrfach angemerkt wurde, kann Deine SB ohne Rechtsgrundlage KEINEN Abzug an den Leistungen vornehmen, nur weil es sein könnte, dass sich was ändert. Wende Dich umgehend an die ARGE (entweder nochmal Deine SB oder die TL). Die Zahldaten werden demnächst gezogen und dann können Änderungen, die in A2LL (das derzeitige Programm) eingegeben wurden, nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dass das KG mit 164 € angerechnet wird, ist korrekt, die Gesetzesänderung ist noch nicht in Sack und Tüten.

  • Ich gestehe.. ich hab noch nie Einspruch eingelegt oder sonst was vergleichbares. :rotwerd Hatte noch nie nen Grund dazu.
    Könnt ihr mir da nen kleinen Denkanstoß geben, wie ich das am besten formuliere?


    Ich dachte grob an:


    "Sehr geehrte Frau XY,


    anhand meines Bewilligungsbescheides nach SGB II vom *Datum* steht mir und meinem Sohn eine Heizkostenpauschale (Alternativ "Kosten für Heizuing". Weiß den exkaten Wortlaut im Bescheid grad nicht) in Höhe von XY€ zu, die ich monatlich an den lokalen Energieversorger entrichte.


    Im Dezember wurde mir von Frau XY (SB) die komplette Höhe der Heizkostenpauschale abgezogen. Mit der Begründung, dass in diesem Monat die Endabrechnung der EnBw gemacht werde. Dies ist zwar korrekt, doch hatte ich zum einen keinerlei Infomationen darüber erhalten und zum anderen ist das Abrechnungsdatum Ende Dezember.


    Nach mehreren Anrufen meinerseits, erhielt ich von Frau XY die Erklärung: "Das wird immer so gemacht. Es könnte sich ja der Abschlag oder sonstiges ändern". Ebenso kündigte sie mir an, die Heizkostenpauschale im Folgemonat (Januar 2010) aus den gleichen Gründen erneut nicht zu überweisen.


    Laut §§ XYZ (DA würde ich gerne den passenden einsetzen) ist dies nicht Rechtens. Frau XY darf nicht einfach auf Verdacht die Summe der Heizkostenpauschale einbehalten.
    Die Kosten der Heizkosten werden dennoch von mir getragen, trotz fehlender Zahlung seitens der ARGE. Somit fehlt das Geld aber an anderer Stelle, was mich in starke finanzielle Engpässe gebracht hat. Des weiteren habe ich ein Kleinkind zu versorgen.


    (Nun ein Satz, von dem ich gar keine Ahnung habe, wie ich ihn formulieren soll. :frag Deswegen schreib ich ihn mal etwas salopp daher)
    Aufgrund der bestehenden Rechtslage fordere ich Sie nun auf, die kommende Einbehaltung der Heizkostenpauschale zu unterlassen. Andernfalls werde ich eine Fallaufsichtsbeschwerde (oder sonstiges) einreichen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Wie gesagt.. ich hab sowas noch nie gemacht und bin grad auch etwas unter Zeitdruck.


    Hat jemand noch Vorschläge? Wäre mir echt ne große Hilfe


    LG :blume Trisha


  • Einfach schreiben, Hauptsache leserlich.


    Liebe Grüße
    und
    viel Erfolg
    Liebe Grüße

    Wer nie im Leben törigt war,
    Ein Weiser war er nimmer.
    Heinrich Heine

  • Tja.. wie angekündigt, fehlt die Heizkostenpauschale. :angry
    Die gute Dame hat ja nun seit letzter Woche die Abrechnung der EnbW. Der Abschlag hat sich um 1€ erhöht und Guthaben hab ich 46€. Bin mal gespannt, wann ich einen neuen Bescheid bekomme.


    Übrigens weiß ich, warum ich letzten Monat den "Änderungs"bescheid erhalten habe. Einfach, weil sie das Geld im Nachhinein überwiesen hat.