Nun auch hier: Vater will gemeinsames Sorgerecht für die Tochter, 6 Jahre alt, grad in die 1.Klasse gekommen.
Wir waren nicht verheiratet, Trennung schon vor Geburt der Tochter, in der 11. Schwangerschaftswoche.
Warum die Trennung war, weiß ich bis heute nicht. Er hat einfach nicht mehr mit mir geredet.
Da habe ich für mich die Notbremse gezogen und ihn vor die Wahl gestellt: Entweder wir reden oder wir trennen uns. Keine Reaktion von ihm.
Ich habe dann trotzdem versucht, ihn einzubeziehen, wir waren sogar vor der Geburt zur Vaterschaftsanerkennung gemeinsam im Jugendamt.
Er war bei der Geburt dabei, wir hatten eher zufällig ein Partnerzimmer im Krankenhaus (aber nur als Eltern, nicht als Paar, wenn ihr versteht, was ich meine).
Bald nach der Geburt fingen die Streitigkeiten an, ich würde ja alles falsch machen, er hätte schon drei Kinder groß gezogen und weiß wie das geht, ich würde sie viel zu kalt anziehen (ein zu warm gab es bei ihm nicht) und vieles anderes mehr.
Dabei habe ich auch schon zwei große Kinder, also auch Erfahrung.
Mit Argumenten war ihm nicht beizukommen. Bei ihm war von Sachlichkeit keine Spur, ständig gab es verbale Tiefschläge wie „sag mal, wie bescheuert bist du eigentlich“ oder „Matsch in der Birne“ o.ä.
Dann hat er sich wochenlang nicht gemeldet, bis ich wieder Kontakt aufnahm und zum Beispiel Fotos per Email zu ihm sandte.
Da ich hier keinerlei Verwandtschaft habe und auch mein Bekanntenkreis nicht sehr groß und weil er der Vater ist, habe ich trotz der vielen Streitigkeiten immer versucht, alles nicht persönlich zu nehmen sondern dem Kindchen den Vater zu erhalten.
In den letzten Jahren sind die Streitigkeiten weniger geworden. Wahrscheinlich weil er sah, dass er damit nicht durchkommt. Weil er sich absolut nicht auf Absprachen zum Umgang einlässt, ist es soweit gekommen, dass er mittlerweile kommt und geht, wie er gerade Zeit und Lust hat. Übernachtung ist so gut wie gar nicht möglich, weil er das nicht schafft (seine Aussage!).
In diesem Jahr hat sie erst ein Mal bei ihm übernachtet.
Aber er kommt fast täglich vorbei, ruft fast täglich an (vor allem, weil er Langeweile hat, er ist EU-Rentner).
Zwei oder drei Mal kam von ihm die Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht auf. Jedes Mal habe ich ihm gesagt, dass ich das nicht möchte, weil wir uns in einem Streitfall sowieso nicht einigen könnten (dass er unsachlich und mit Tiefschlägen kommt, habe ich da nicht erwähnt, sind ja „nur“ meine eigenen Ängste). Ich habe ihm auch jedes Mal den Hinweis gegeben, das er sich gern an das Jugendamt wenden könne, die geben da Beratung und Hinweise.
Aus heiterem Himmel kam aber nun ein Einschreiben vom Familiengericht, dass der Kindsvater das GSR möchte und ich möchte bitteschön innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme abgeben.
Diese Stellungnahme habe ich auch geschrieben, so ähnlich wie oben, aber auch reingeschrieben, dass er schlaftablettensüchtig ist und deshalb mehrere Unfälle hatte.
Dann kam eine Einladung von einem Beratungszentrum, das hier im Auftrag des Jugendamtes zu Fragen des Umgangs und Sorgerechts berät.
Dort waren beide Eltern einzeln zum Gespräch geladen.
Das lief ganz gut, war ja auch einzeln.
Aber heute nun bekam ich wieder einen Brief vom Gericht.
Darin u.a. der Brief mit der Gegendarstellung zu meiner Stellungnahme
.
Und darin ist genau das enthalten, was ich Schlimmes befürchtet habe.
Anschuldigungen, die haltlos sind und überhaupt nichts mit dem GSR zu tun haben: er würde keine Informationen zur Entwicklung des Kindes erhalten (sieht sie aber fast täglich), letztens war sie krank und die Mutter (ich!) wäre erst drei Tage später zum Arzt mit ihr und er hätte das erst im Nachhinein erfahren (wir haben uns jeden Tag in meiner Wohnung gesehen und auch telefoniert, sie hatte Magen-Darm und musste sich vor allem erholen. Ich sage nichts dazu, dass die Magen-Darm-Geschichte in der einzigen diesjährigen Übernachtungsnacht bei ihm anfing). Und so weiter.
Der Richter will jetzt eine Verhandlung. Im November ist ein Termin festgesetzt (während meiner Arbeitszeit, donnerstags ist für mich Sprechzeit!), an der beide Eltern teilnehmen sollen.
Und einen Tag vorher soll das Kindchen in einem anderen Raum befragt werden (nehme ich an, wozu soll sie sonst dort erscheinen?).
Nun bin ich soweit, diesem Vater das GSR zu geben, damit die Lütte da nicht reingezogen wird (wird sie sowieso, denn er wird sich ihr gegenüber nicht zurückhalten mit Bemerkungen über die „böse Mutter“).
Der Vater ist leider (aus meiner Sicht) nicht gerade Vorbild. Er geht ständig mit ihr einkaufen (mindestens wöchentlich) und kauft ihr, was sie will. So sagt sie es auch („mein Papa kauft mir alles, was ich will!“) und er wiederspricht ihr nicht! Da bin ich froh, wenn sie nur Saft und Weintrauben kaufen. Aber sie wünscht sich oft auch Spielzeug und bekommt es – Teddy (40 cm groß), Puppe für 25 €, Plüschhund, Hund der bellt und läuft. Und dabei ist sie mit Spielzeug überhaupt nicht unterversorgt, im Zimmer kein Platz mehr.
Aber wenn ich ihm das GSR „kampflos“ übergebe, dann muss ich ihr wenigstens nicht die ganze Gerichtsgeschichte erklären und von Streit zwischen Vater und Mutter erzählen. Sie ist sowieso so ein sensibles Dingelchen, braucht viel Freiraum und Halt.
Ich habe ihn bereits darauf hingewiesen (in einem der fast täglichen Telefonate), dass ich nicht mehr bereit bin, seine unabgesprochenen Besuche hinzunehmen und dass er bitte sagen möge, wie er sich den weiteren Umgang denkt.
Gegen eine Übernachtung alle 14 Tage hätte ich überhaupt nichts einzuwenden.
Aber wenn ich so was anspreche, dann kommt entweder gar nichts zum Thema oder er legt einfach auf.
Und wenn ich das mit dem Umgang, also feste Umgangszeiten, durchziehe, dann kommen sinnlose Aktionen von ihm, wie das schon im Brief von seinem Rechtsanwalt anklingt.
Wenn es ihm wirklich um das Kindeswohl gehen würde, hätte er sich doch längst an das zuständige Jugendamt wenden können, wenn ich wirklich so eine schlechte Mutter wäre.
Mehrmals hatte ich ihn auch schon gefragt, telefonisch und auch persönlich, was sich seiner Meinung ändern würde, wenn wir das GSR hätten – aber das konnte er nicht sagen. Seit dem heutigen Brief weiß ich, dass ihn selbst sein Rechtsanwalt nicht darüber informiert hat.
Danke fürs Zuhören.