Hallo
Ich habe heute von meiner Anwältin die Kopie des Antrages bekommen den mein Mann ausgefüllt hat. Und zwar handelt es sich um den Antrag zum Versorgungsausgleich, wo man seine Arbeitszeiten und Stellen eintragen musste. Ich soll nun prüfen ob mein Mann richtige Angaben gemacht hat.
Dabei ist mir eine Sache ins Auge gesprungen und zwar unter Punkt 2a steht
2. Bisherige Versicherungsverhältnis/Rentenbezug
a) Wurden Beitrags-, Kindererziehungs-, Ersatz- oder Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt oder wurde bereits früher ein Versorgungsausgleich in der gestzlichen Rentenversicherung durchgeführt ?
Kann mir jemand erklären was das genau zu bedeuten hat, vorallem der erste Teil ? Der zweite Teil wäre ja, wenn er schonmal geschieden wäre, oder nicht ?
Ich hab da JA angekreuzt, wegen der Kindererziehung, aber warum könnte er da ja angekreuzt haben ?