Unterhalt für nichteheliches Kind und Mutter

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich bin total verwirrt. Bei Pro Familia sagte man mir ich würde 214 Euro Unterhalt für meine Kleine erhalten + Unterhalt für mich (Betreuungsgeld) 100 Euro. Beim Jugendamt hat man mir jetzt gesagt, dass ich 199 Euro Unterhalt bekomme und kein Betreuungsgeld. Ich habe hier schon einmal gepostet, hoffe jetzt aber dass jemand von Euch mir vielleicht Rat geben kann oder sagen kann wie es bei Euch ist und ob man den Unterhalt für die Mutter wirklich einklagen muss/es keine andere Möglichkeit gibt dies geltend zu machen. Bin echt am verzweifeln. Ich muss meinem Ex laut Jungendamt einen Brief schreiben, in dem ich ihn auffordere den Unterhalt zu zahlen. Hierzu müßte ich aber erst einmal wissen, wie jetzt die Zahlen wirklich sind bzw. ob ich Anspruch auf Unterhalt für mich habe.
    Ich möchte auch gerne noch ein Jahr daheim bleiben, wißt Ihr was von einem Mutterkindprojekt oder ähnliches??? Meine Tochter ist jetzt 9 Monate alt.
    Schon einmal vielen Dank!


    LG Naddel

  • Bekommst du Hartz4???Hast du eine Beistandsschaft???Bekommst du Unterhaltsvorschuss???



    Dir steht Betreunungsunterhalt zu bis die kleine 3 Jahre alt ist.Dann wird dich die ARGE auffordern einen Kindergartenplatz zu suchen und Arbeiten zu gehen.


    Und der Vater muss zahlen.Denn meine Zwillinge sind auch unehelich und er MUSS zahlen.Eigentlich auch für mich aber er hat einen Kredit für seine Eltern aufgenommen und kann deswegen nicht zahlen.

  • es spielt absolut keine rolle, ob eheliches kind oder unehelich. und das ist schon ne weile so..


    beantrage beim jugendamt (abteilung beistandschaft) eine beistandschaft und bitte um errechung des unterhalts. die schreiben den vater an, er muss seine gehälter offenlegen. daraus berechnen sie dir dann den unterhalt.


    betreuungsunterhalt für dich musst du über einen antwalt geltend machen (zumindest ist es bei mir derzeit so).

  • Zuerst steht immer die außergerichtliche Einigung. Geht das nicht, kannst Du beim JA eine Beistandschaft einrichten. Die schreiben den Kindsvater an, lassen sein Einkommen offenlegen, berechnen den Kindesunterhalt. Dies scheint das JA gemacht zu haben bzw. nach Deinen Angaben berechnet zu haben. Zahlt der Kindsvater nicht bzw. nicht sofort, solltest Du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.


    Pro Familia ist ein Verein, deren Aussagen und Berechnungen sind vielleicht hilfreich, haben aber keine Relevanz. Die Qualität der Mitarbeiter ist, sagen wir mal, "schwankend", um es vorsichtig zu formulieren. Sie haben ja auch keinerlei Unterlagen, um irgendetwas zu berechnen.


    Unterhalt für Dich kannst Du nur - so keine außergerichtliche Einigung stattfindet - einklagen über einen Anwalt. Zuerst müsste auf Offenlegung des Einkommens geklagt werden (um zu überprüfen, ob überhaupt genug Geld da ist), dann ggfls. auf den Unterhalt.
    Achtung: Die JA-Leute haben das meist gut im Griff. Wenn die sagen: kein Unterhalt, dann wird vor Gericht nicht die Million rauskommen, sondern meist dasselbe. Es sei denn, die Einkommensunterlagen waren unvollständig und Du kannst genauere beibringen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das wollten die bei mir auch.. doch nachdem die arge nach 7 monaten immer noch nicht in die gänge kam, hab ich es selbst in die hand genommen und bin zum anwalt

  • Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!!!
    Ich habe noch gar nichts in der Hinsicht erledigt. Die Trennung ist jetzt erst 3 Wochen her.
    Ich versuche jetzt erst einmal mich mit ihm zu einigen auf die 100 Euro Betreuungsgeld. Hoffe er nimmt es an.
    Ich bin momentan noch in der Elternzeit, diese läuft im Januar aus. Ich habe meine Elternzeit auf 14 Monate verlängert (Genehmigung ist noch in der Prüfung). Er wohnt ja auch noch bei mir in meiner Eigentumswohnung. Ich habe ihm jetzt eine Kündigung geschrieben, ansonsten bekomme ich ja kein Geld. Ich würde gerne noch ein Jahr daheim bleiben, muss hier aber noch beim Arbeitsamt prüfen lassen ob ich geld bekomme (Hartz4) bis ich wieder arbeiten gehe. Also kann man das Betreuungsgeld über die ARGE einfordern lassen???


  • Die 199 € beziehen sich auf Unterhalsvorschuß ,ergo muß bei JA wohl schon was vorliegen, das eine Unterhaltleistung in voller Höhe nicht geleistet werden kann.
    Unser Beistand erklärte mir ,das von den 214€ nach Düsseldorfter Tabelle anteilig Kindergeld für Unterhaltsverpflichteten abgezogen wird, sowie offenstehende Beträge vom Vormonat zb anteilig ebenfalls gegengerechnet werden


    Den Betreuungunterhalt mußte ich damals im Auftrag von der Arge einklagen (Mitwirkungspflicht)