Hallo!
ich möchte ja gerne das alleineige ABR da mein Nochmann mir ständig droht die Kinder zu nehmen und ich Panik schiebe. Macht aber andererseits immer wieder Zugeständisse. (Nachnamen meine Wahl, Sorgerecht auch)
Reicht da ein Schriftstück von mir mit seiner Unterschrift (hiermit übertrage ich das alleinige ABR auf meine Nochfrau...blablabla...) oder geht das wirklich nur per Gerichtsbeschluss?
Gleiches für den Nachnamen. (ist ihm egal, also möchte ich lieber heissen wie vorher). Reicht da auch ein Schriftstück von mir mit seiner Unterschrift??