alleiniges ABR - reicht seine Unterschrift??

  • Hallo!


    ich möchte ja gerne das alleineige ABR da mein Nochmann mir ständig droht die Kinder zu nehmen und ich Panik schiebe. Macht aber andererseits immer wieder Zugeständisse. (Nachnamen meine Wahl, Sorgerecht auch)


    Reicht da ein Schriftstück von mir mit seiner Unterschrift (hiermit übertrage ich das alleinige ABR auf meine Nochfrau...blablabla...) oder geht das wirklich nur per Gerichtsbeschluss?


    Gleiches für den Nachnamen. (ist ihm egal, also möchte ich lieber heissen wie vorher). Reicht da auch ein Schriftstück von mir mit seiner Unterschrift??

  • Lies doch einfach mal den Leitfaden, da stehen ganz Ausführlich die Antworten auf deine fragen

  • Geht nur per Gerichtsbeschluss.
    Und selbst dann: Mir wurde gesagt, wenn es ein Vater mal hatte hat er beim Beantragen des Sorgerechts gleich mal bessere Karten.

  • Hm. Ich hab jetzt mal beim Familiengericht angerufen und die haben gesagt, es würde gehen, wenn er einverstanden wäre.


    Das Sorgerecht wollen wir uns weiter teilen, nur ich hätte gerne das alleinige ABR.


    Mein Ex hat es mir schriftlich gegeben und ist auch damit einverstanden, dass ich es bekomme. Allein zur besseren Organisation meines Alltags mit den Kindern.


    Er will sich nicht mehr kümmern als alle 2 WE einen Nachmittag. Er weiss auch, dass wir einen Anhörungstermin dann bei Gericht haben. ist ihm recht. Er wohnt mittlerweile auch knapp 50km weit weg, und wird auch nicht näher als 35km Entfernung ranziehen.(jetzt sind wir krank, bzw ich und die Kinder sind erkältet und er kommt nicht weil er sich anstecken könnte...)


    Ist dann das wirklich reine Formsache? Oder muss ich mich auf Schwierigkeiten einstellen?? Und wielange dauert es von Antragsstellung bis Beschluss?

  • Geht nur per Gerichtsbeschluss.
    Und selbst dann: Mir wurde gesagt, wenn es ein Vater mal hatte hat er beim Beantragen des Sorgerechts gleich mal bessere Karten.


    Was soll uns das jetzt sagen?


    ABR ohne SR geht irgendwie nicht..
    Irgendwie ein Beitrag ohen fast jeglichen Sinn..
    Hatte er mal das ABR, hat er bessere Kartenbeim beantragen des SR..ein Widerspruch in sich..ABR kann er nicht gehabt haben, wenn er kein SR hatte...
    U ein SR kann er nicht eher erreichen wenn er mal ABR hatte..
    Kuddelmuddel..
    :rolleyes2:



    FINKI

    Hm. Ich hab jetzt mal beim Familiengericht angerufen und die haben gesagt, es würde gehen, wenn er einverstanden wäre.


    *lol


    Das is auch mal wirklich ein guter....!!!


    Wenn er einverstanden wäre, dann braucht mein das ABR nicht!!
    Denn dann ist es ja gar nicht strittig..
    Was soll da einem das ABR übertragen werden...??


    Mach dich doch einfahc mal frei von der Annahme das du irgendwelche sonderlichen Rechte mehr beim alleinigen ABR hättest..außer einem einzigen..
    Und diese Frage scheint ja nicht wirklich strittig zu sein..


    Viele meine noch immer mit dem ABR hängen viel Dinge zusammen, tun sie aber nichtm, damit verbindet sich nur ein einziger Umstand!



    Das Sorgerecht wollen wir uns weiter teilen, nur ich hätte gerne das alleinige ABR.


    Mal ehrlich was denkst du was du da von hast, wenn du das ABR allinig hast..
    Ist dir überhaupt klar was das ABR bedeutet?



    Mein Ex hat es mir schriftlich gegeben und ist auch damit einverstanden, dass ich es bekomme. Allein zur besseren Organisation meines Alltags mit den Kindern.

    ´


    Schon das sagt doch aus, das dir gar nicht wirklich klar ist was das ABR bedeutet..
    Es hatz rein gar nichts mit der Organisation des Alltages zu tun..


    Warum wird das ABR immer wieder so sehr überbewertet...als das es wirklichen Wert hat...


    Und auch diese schriftliche Vereinbarung zwischen euch, ist nullu nichtig, u brignt di im alltäglichen Leben rein gar nichts, auch nicht wenn du das ABR gerichtlich übertragen bekommen hättest..


    Er will sich nicht mehr kümmern als alle 2 WE einen Nachmittag. Er weiss auch, dass wir einen Anhörungstermin dann bei Gericht haben.


    ..u ihr wißt scheinbar beide nicht, das auf euch auch Gerichtskosten zukommen, die absolut unnötig sind..


    Ist dann das wirklich reine Formsache? Oder muss ich mich auf Schwierigkeiten einstellen?? Und wielange dauert es von Antragsstellung bis Beschluss?


    Ein Richter wird euch mehr als verwirrt ansehen, weil das ganze überhaupt keinen Sinn macht, der Augfenthalt des/der Kinder ist doch einvernehmlich geregelt...

  • ja fragt sich nur wielange. Mein Ex dreht sich wie ein Fähnchen im Winde und droht mir oft genug, das er mir die Kinder nimmt, wenn ich ihm "dumm" komme.,


    Ich möchte für mich die Gewissheit, dass die Kinder bei mir leben dürfen und er sie mir nicht zu nehmen hat.


    Er ist etwas durchgeknallt. Nicht das er einfach mal, falls die Kinder bei ihm zu Besuch sind sie dabehält und dasgt, so. ihr lebt jetzt bei mir. Er ist nämlich so ein Spezi.


    Aber klär mich doch mal freundlicherweise auf, wofür man das ABR noch so braucht.


    Mir wurde gesagt für den Alltag hilfreich. z.B. Impfungen, Anmeldung Schwimmkurs etc (er soll da nicht einfach dazwischenfunken.)


    Ich höre von allen Seiten was anderes und bin auch etwas verwirrt.


    Ist es jetzt sinnvoll alleiniges ABR und gemeinsames SR zu haben oder nicht? Er zeigt kein Interesse an den Kindern und ist ihm auch Recht, dass ich mich um alles kümmere.

  • ja fragt sich nur wielange. Mein Ex dreht sich wie ein Fähnchen im Winde und droht mir oft genug, das er mir die Kinder nimmt, wenn ich ihm "dumm" komme.,


    Du magst dich ja fragen wie lange, fakt ist aber, der Aufenthalt ist NICHT strittig..eine ABR Übertragung also nicht nötig, u somit wird es diese auch nicht geben..
    Was mal sein könnte oder nicht, speuilt dabei keine Rolle..


    Ich möchte für mich die Gewissheit, dass die Kinder bei mir leben dürfen und er sie mir nicht zu nehmen hat.


    Die Gewissheit hast du doch.
    Kids leben bei dir.
    Sind polizeichlich bei dir gemeldet.
    Ihr überweigender Aufenthaltsort ist bei dir.
    (war nicht auch Ja schon mit im Boot u RA?)


    Mehr Gewissheit gibt es schon gar nicht mehr...


    (alleiniges ABR wäre da dann auch keine 100%tige Sicherheit..da ginge dann auch immer noch was schlimmstenfalles)





    Aber klär mich doch mal freundlicherweise auf, wofür man das ABR noch so braucht.


    Das ABR besagt nur, wer den Lebenmittelpunkt, den städnigen Aufenhaltsort, sprich den Wohnort des Kindes bestimmen kann/darf..i.d.R. haben das Eltern bei GSR beide..u regeln das einvernehmlich..so in etwa ist das ja auch bei euch geschehen..Kids leben bei dir, daran gibt es offensichtlich offiziell nichts auszusetzen..somit ist das ABR nicht strittig..


    Mir wurde gesagt für den Alltag hilfreich. z.B. Impfungen, Anmeldung Schwimmkurs etc (er soll da nicht einfach dazwischenfunken.)


    Wer auch immer dir das gesagt hat, der hat dir Unsinn erzählt!
    ABR hat mit den von dir angesprochenen Punkten rein gar nichts zu tun..
    Wobei es ja auch ein wenig zum Widerspruch deiner eigenen Aussage steht, die Gewissheit haben zu wollen, das die Kids bei dir leben dürfen.


    Fakt ist, das das ABR mit diesen Punkten rein gar nichts zu tun hat, wie Impfungen, Schwimmkurs etc. ...


    Ist es jetzt sinnvoll alleiniges ABR und gemeinsames SR zu haben oder nicht?


    Sinnvoll eben dann wenn es Gründe dafür gibt das es so geregelt werden muß, eben wenn der Aufenthalt der Kids eindeutig strittig ist, u das ist er hier eindeutig nicht!!!


    Er zeigt kein Interesse an den Kindern und ist ihm auch Recht, dass ich mich um alles kümmere.


    Doch ok...hab aber wie gesagt auch nichts mit dem ABR zu tun..u das er so damit einverstanden ist, bedeutet auch nicht das du das alleinige ABR bekommen könntest, es bedeutet eher gar das völlig Gegenteil...

  • Meine Anwältin meinte ich könne selber ein Schriftstück aufsetzen, wo alle Angaben zu den Personen drin stehen und eben das Einverständnis das ich die Kinder überall anmelden kann. Wenn er das unterschreibt kommen wir um das Gericht und die Kosten drum rum.

  • Hallo,


    ob das mit dem Schriftstück so stimmt, ich weiß ja nicht.... ?(


    Fakt ist, die Kinder leben bei dir, haben ihren Lebensmittelpunkt bei dir.
    Seid ihr schon geschieden? Im Zuge der scheidung könntest du nälich das ABR festlegen, wenn du unbedingt willst.


    Mit Anmeldungen, Impfungen usw. hat das ABR nämlich gar nichts zu tun. Das ist im SR (Sorgerecht) festgelegt.


    Und zwar brauchst du die Unterschrift von deinem Ex z.B. beim Ummelden, An-, Abmelden in der Schule / KiGa, ausstellen eines Ausweises, eröffnen eines Kontos usw., im Krankenhaus bei größeren Eingriffen, oder bei manchen verschreibungspflichtigen Medikamenten (z.B. ADS /ADHS).
    Und das ist auch gut so.


    Wenn du deinen Nachnamen ändern willst kannst du das nach der Scheidung jederzeit tun. Dafür brauchst du noch nicht mal sein Einverständnis. (kostet glaube ich 17 €)
    Deine Kinder können ihren Namen allerdings nicht ändern wenn sie ehelich geboren wurden.


    LG Anja