Unterhalt bei nur getrennt Lebenden?

  • Ich bin seit Anfang des Monats getrennt.Mein Mann ist noch bei mir gemeldet.Unser Sohn ist 7 Monate. Nun war ich beim Jugendamt, wegen Unterhalt für das Kind. Doch der Herr von der Beistandsschaftabteilung konnte mir nicht wirklich helfen. 1.meinte er, MUSS der KV eine eigene Wohnung haben (im Moment ist er nur bei einem Freund untergekommen) und 2. das Scheidungsverfahren muss laufen..er benötigt ein Schreiben vom Anwalt. War das bei euch auch so? Da ich finanziell so gar nicht gut da stehe, möchte ich mir aber eigentlich im Moment keinen Anwalt nehmen. Ich versteh das nicht, es sind doch so viele Leute nur getrennt lebend und trotzdem zahlt der Vater Unterhalt.


    Wenn ich privat keinen Anwalt nehmen möchte, gibt es noch eine andere Möglichkeit?


    Da mein Mann aber nicht den vollen Betrag zahlen kann, werde ich noch Unterhaltsvorschuss beantragen. Tipp vom dem Herrn der Beistandssschaftabteilung.

  • 1.meinte er, MUSS der KV eine eigene Wohnung haben (im Moment ist er nur bei einem Freund untergekommen) und 2. das Scheidungsverfahren muss laufen2. das Scheidungsverfahren muss laufen..er benötigt ein Schreiben vom Anwalt. War das bei euch auch so?


    Zu 1.
    Ja, das stimmt so, zumindest dürft ihr nicht zusammen gemeldet sein, ob er eine eigene hat oder wo auch immer gemeldet ist, nur nicht bei Dir !
    Zu 2.
    Nein, das war bei mir nicht so.
    Ich bin im Juni-August ausgezogen und ab da lief der Unterhalt b.z.w. Unterhaltsvorschuß, Scheidung eingereicht hab ich erst im April, da auch erst ab Juni unser Trennungsjahr vorbei war.

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Du könntest dir bei deinen zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen wenn du zu wenig einkommen hast oder gar keines. Mit diesen kannst du zum Anwalt gehen und er wird dich beraten und auch den Vater des Kindes anschreiben.


    Dein noch Ehemann muss sich abmelden. Notfalls kannst du selbst zur Gemeinde gehen und die aktuelle Anschrift deines Mannes dort bekannt geben. Die schreiben ihn dann an und dann muss er sich ummelden. Vorrübergehend eben mit Hauptwohnsitz bei seinen Bekannten. Bei meinen Noch Ehemann hat gezogen das er notfalls vom Anwalt aufgefordert wird sich abzumelden :-)


    Für die Scheidung kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Dein Mann im übrigen auch sollte er zu wenig Einkommen haben.


    Unterhaltsvorschuss kenn ich mich jetzt nicht wirklich aus wie das läuft wenn der Vater was zahlt. Der Vater meines 8 Jährigen zahlt seit 3 Jahren gar nichts weswegen ich jetzt durch die Trennung von meinen Mann Unterhaltsvorschuss bekomme.


    Viele Leute haben das mit den Unterhalt auch ohne Anwalt und co regeln können. Wir hier hatten es versucht, was aber überhaupt nicht klappte drum macht das jetzt der Anwalt zu den ich dank des Beratungsscheines gehen konnte :-)

  • Um UV zu bekommen, musst Du auf jeden Fall den Vater nachweislich auffordern, Unterhalt zu zahlen...


    Ich denke, ein Beratungsschein wäre vielleicht wirklich das Beste!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • NÖÖÖ - so weit ich weiß kann man das Trennungsjahr auch in derselben Wohnung absolvieren. Da muss man dann eben getrennt wirtschaften und bekommt auch Unterhalt - wenn man ihn einfordert. Einfordern kannst Du erst mal so allein oder halt über einen Anwalt.


    Ich bin heute noch ( 7 Jahre nach der trennung) nicht geschieden, das Verfahren läuft auch nicht , und bekomme trotzdem Kindesunterhalt von meinem Noch..


    Abemelden muss Mann sich nicht - denn wie gesagt kann man auch das trennungsjahr in derselbem Wohnung absolvierren.


    Bei uns hat sich auch keiner umgemeldet. Wir wohnen beide weiter unter derselben Adresse , die wir als Ehewohnung hatten - nur halt in verschiedenen Wohnungen.

  • Du könntest dir bei deinen zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen wenn du zu wenig einkommen hast oder gar keines. Mit diesen kannst du zum Anwalt gehen und er wird dich beraten und auch den Vater des Kindes anschreiben.


    Könnte sie, evtl. wird das aber abgelehnt, da halt die Möglichkeit der Beistandschaft besteht. U das geht leider vor, diese möglichkeit ersteinmal zu nutzen.
    Und so kompliziert ist die Sachlage ja auch nicht!


    Du kannst das auch erstmal offiziell selber angehen. Wichtig hierbei ist eben das umgehend, u das noch in diesem Monat d den Vater in Verzug setzen mußt KU zu leisten und gleichzeitig ihn aufforderst Auskunft über sein Einkommen zu geben.
    Das schriftlich nachweislich!


    Damit ist erstmal die "Frist" gewahrt u er in Verzug gesetzt.
    Auf Grundlage seines Einkommens läßt sich dann relativ einfach unter zu Hilfenahme der DDT der KU berechnen...
    Und dann konkret fordern, zahlen muß er dann ab in Verzugsetzung!



    Solte das nicht min gleich viel sein was an UVG geleistet werden würde, kann die Leistunge beantragt werden u der KU bis zur Höhe von UVG aufgestockt werden.


    Also es braucht nicht unbedingt einen RA.KU steht dem Kind jetzt schon zu..
    Ummelden sollte der Vater sich dennoch.

  • Guten morgen ^^


    Jens, ich hab den Schein ohne Probleme bekommen. Bin hin und zwei minuten später wieder damit raus. Der dafür zuständige war sehr nett :-)
    Allerdings gings bei mir auch um meinen eigenen Unterhalt und um den der Kinder.
    Hab angegeben das wir schon versucht haben es unter uns zu regeln das aber nicht funktioniert.


    Arabesque, wenn du dort hin gehst, musst du deine Gehaltsabrechnung mitnehmen oder deinen H4 Bescheid. Außerdem deinen Mietvertrag. Damit du dein Einkommen vorlegen kannst, danach richtet es sich ob du den Schein bekommst oder nicht.
    Bei uns hier liegen im Flur vor den Zimmer des zuständigen die Formulare für die Beratungshilfe aus. Im Internet kann man sich den Antrag auch runterladen siehe hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/fo…beratungshilfe/AG_I_1.pdf oder hier: http://www.google.de/search?q=…official&client=firefox-a


    Druck ihn aus, füll ihn zuhause schon aus, dann hast alles schon zusammen und es geht dann recht zügig. Termin brauchst dafür keinen :-)
    Das Formular dürfte überall das gleiche sein.


    LG

  • hallo arabesque.


    also ich bin zwar schon seit märz getrennt leben(auch noch verheihratet)und mein mann ist einfach so weggegangen,hat auch erst bei nem kumpel gewohnt,ich bin sofort zum anwalt gegangen(du beziehst denke ich dann H4,ich auch)und das übernimmt dann die prozesskostenhilfe,musst du beim anwalt beantragen..........so und der braucht dann die lohnabrechnungen von deinem mann.der rechnet dann den unterhalt aus,und den muss er dann bezahlen,am besten wenn das ausgerechnet ist,gibst du das dem jugendamt und dei mahcne die sahcen dingfest und das läuft dann alles darüber,du wirst dien geld immer bekommen,da er an das jugendamt bezahlen muss..........arbeitet dein mann nicht,so musst du unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen,den bekommt man aber nur max 2 jahre soweit ich weiß...achja und vergess nciht für dich auch unterhalt geltend zu mahcen,denn er muss für dih auch aufkommen!!!!ich bekomme für mich und meinen sohn unterhalt von meinem mann bis zum 3 lebensjahr..und es kann auch noch weiter benatragt werden für ihc,wenn ich dann aus welchen gründen auch immer,nicht selbst für mich sorgen kann..hoffe die antwort hat dir geholfen


    lg anna

  • sp

    und das übernimmt dann die prozesskostenhilfe,musst du beim anwalt beantragen..........


    Ne, PKH greift nur in gerichtlichen Verfahren!!


    Hier greift Beratungshilfe!!




    so und der braucht dann die lohnabrechnungen von deinem mann.der rechnet dann den unterhalt aus,und den muss er dann bezahlen,am besten wenn das ausgerechnet ist,gibst du das dem jugendamt und dei mahcne die sahcen dingfest und das läuft dann alles darüber,du wirst dien geld immer bekommen,da er an das jugendamt bezahlen muss..........


    Die Berechnung der Unterhaltspflichtige prüfen kann u auch dem widersprechen kann u selbst eine Berechnung erstellen lassen kann..


    Eine Titulierung beim JA kan also nur erfolgen wenn man sich über die berechneten Höhe einig ist.
    Dieser beim JA erstellte Titel bedeutet aber auch wiederum nicht das der Unterhaltspflichtige den KU an das JA, bzw. über das Ja leisten muß.


    Das wiederum wäre z.B. bei einer bestehenden Beistandschaft möglich.aber nicht pauschal.
    Üblich wird direkt an den Unterhaltsempfänger gezahlt.


    arbeitet dein mann nicht,so musst du unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen,den bekommt man aber nur max 2 jahre soweit ich weiß...


    Für max 72 Monate/6 Jahtre oder bis max zum 12 LJ!

  • Ist ja interessant - wie hätte der Herr vom Jugendamt sich wohl in meinem Fall verhalten? Eine Trennung muss erst mal gar nciht irgendwohin weitergeleitet werden wenn man sich nicht sofort oder gar nicht scheiden lassen will..... Ummelden muss man sich auch nicht ! warum denn auch wenn die Trenungszeit im selben Haushalt absolviert werden kann und weiterhin beide unter derselben Adresse wohnen..?? Dann wäre ein Trotzdem sich Ummelden ja wieder eine Meldevergehen..


    Sorry - aber der Herr vom Jugendamt hat da irgendwas in den falschen Hals bekommen... Die haben rechtlich kein Weisungsrecht. geh einfach zu einem Anwalt--

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()


  • ...(du beziehst denke ich dann H4,ich auch)und das übernimmt dann die prozesskostenhilfe,musst du beim anwalt beantragen nein ich bekome noch bis Februar 2010 Elterngeld......... erarbeitet dein mann nicht,so musst du unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen,er arbeitet aber Verdient nur knapp üver dem Eigenbedarfden vergess nciht für dich auch unterhalt geltend zu mahcen,denn er muss für dih auch aufkommen!!!!ich kann das doch nur wenn ich selber kein Einkommen habe, da ich aber in einem AV stehe, zur Zeit aber Erziehungsurlaub habe, wird das bestimmt nicht gehen oder wieist das wenn ich kein Elerngeld mehr bekomme?


  • Doch der Herr von der Beistandsschaftabteilung konnte mir nicht wirklich helfen. 1.meinte er, MUSS der KV eine eigene Wohnung haben (im Moment ist er nur bei einem Freund untergekommen) und 2. das Scheidungsverfahren muss laufen..er benötigt ein Schreiben vom Anwalt.


    vs

    Das macht ja jetzt der Herr vom JA Abtlg. Beistandschaft


    Anfangs klang das aber eher anders!
    Heißt doch er will er Unterlagen von dir .. u bei einer Trennung gibt es nicht immer gleich etwas schriftliches!


    U wenn er erst auf Unterlagen von dir wartet u erst dann tätig wird, dann ist de rUnterhaltspfklichtige noch erstmal nicht in Verzug gesetzt..u wenn das erst nächsten Monat oder übernächsten passiert, dann gibt es für die Monate vorher keinen KU, auch nicht rückwirkend..


    was bedeutet das?


    DDT = Düsseldorfer Tabelle



    Aber der Herr vom JA Abtlg. Beistandschaft, will ein nachweis vom Anwalt, in wie fern die Trennung in die Wege geleitet wurde oder so


    Eben, wie geagt, eine Trennung ist eher schwer nachzuweisen, und die Scheidung kommt ja nunmal erst später..also nach frühestens einem Jahr.


    Hier greift Beratungshilfe!! wo bekomm ich die? Auch vom Amtsgericht?


    Beratungshilfe kann man beim zuständigen AG beantragen, u zwar beim Rechtspfleger des AG.



    d.h. der KV muss mit der Zahlung einverstanden sein? Aber es wird ja erst geprüft ob er zahlen kann und er kann def. nicht den vollen Betrag zahlen...


    Naja gegen den Willen des Unterhaltspflichtigen kann man nicht mal so eben einen Unterhaltsberechnung machen u das errechnete titulieren lassen..
    Gegen den Willen wäre es nur über ein gerichtliches Verfahren möglich, wobei ja auch da die Berechnung überprüft würde..



    und auch wenn er nicht den vollen Betrag zahlen kann oder?


    UVG kan nur gezahlt werden wenn der KU des Unterhaltspflichtigen unter der Höhe des UVG liegt, u dann wird auch nur aufgestockt..