Zunächst danke ich den Leuten, die meine ursprüngliche Frage beantwortet haben. Jetzt taucht aber bei mir eine Zusatzfrage auf, nämlich die, ob die Versöhnungswoche auch nach Einreichen der Scheidungsklage mit dem steuerlichen Effekt stattfinden kann.
Danke Euch im Voraus.
fuchs
"Versöhnungswoche" auch nach Einreichen der Scheidungsklage möglich?
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das wäre unsinnig, weil dann das Trennungsjahr unterbrochen wäre, und man alles von vorne beginnen müsste-----
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Hi Luchsie,
danke für Deine Antwort. Allerdings bin ich mir in 2 Punkten nicht sicher:
1. Beginnt danach wirklich alles von vorne oder wird die Frist nur gehemmt?
2. Im Prinzip unabhängig davon ist meine Frage, ob diese "Versöhnungswoche" auch NACH Einreichung der Scheidungsklage möglich ist.Gruß fuchs
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2. Im Prinzip unabhängig davon ist meine Frage, ob diese "Versöhnungswoche" auch NACH Einreichung der Scheidungsklage möglich ist.
Ne, wenn ihr erstmal die Scheidung eingereicht habt, dürft ihr euch nie wieder vertragen :nawarte:
:kopf
Edit: Ist das Thema Ehe denn ein reines Steuersparmodell? An solchen Fragestellungen wird die Unsinnigkeit des Ehegattensplittings erst so richtig deutlich.
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Ihr könnt sogar nach der Scheidung Euch wieder heiraten ...
Versöhnen, zusammenziehen, gemeinsamen Hausstand führen - alles ist möglich und hat seine Auswirkung auf die Steuer. Wenn Ihr es denn glaubhaft machen könnt. (Du trägst es ein, Fin-Amt lehnt ab. Du musst klagen und den Beweis führen... )
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naja wenn es darum geht ob das trennungsjahr dann unterbrochen wird. ja es wird unterbrichen und ab dann wenn hr wieder getrennte wege gehen solltet fäng es wieder an. eine nacht im gleichen bett würde reichen wenn der partner sagt die ehe wurde wieder vollzogen vor gericht und damit alles zu nichte.
ja man kann den scheidungsantrag zurück ziehen aber damit fängt kein neues trennungsjahr an solange man die ehe nicht wieder vollzieht.
steuerliche vorteile? bei so einen thema. etwas arg würde ich sagen. da wäre mir was anderes wichtiger als geld.
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Nach einem Versöhnungsversuch beginnt die Frist ( also das trennungsjahr wieder von vorn)- Und wenn einer der Partner sich nicht scheiden lassen will, kann der andere das nciht mehr ohne dessen Zustimmung , da das Trennungsjahr nicht um ist..
Versöhnungsversuch heißt immer : die Ehe besteht während der zeit-----