"Versöhnungswoche" auch nach Einreichen der Scheidungsklage möglich?

  • Zunächst danke ich den Leuten, die meine ursprüngliche Frage beantwortet haben. Jetzt taucht aber bei mir eine Zusatzfrage auf, nämlich die, ob die Versöhnungswoche auch nach Einreichen der Scheidungsklage mit dem steuerlichen Effekt stattfinden kann.
    Danke Euch im Voraus.
    fuchs

  • das wäre unsinnig, weil dann das Trennungsjahr unterbrochen wäre, und man alles von vorne beginnen müsste-----

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi Luchsie,


    danke für Deine Antwort. Allerdings bin ich mir in 2 Punkten nicht sicher:
    1. Beginnt danach wirklich alles von vorne oder wird die Frist nur gehemmt?
    2. Im Prinzip unabhängig davon ist meine Frage, ob diese "Versöhnungswoche" auch NACH Einreichung der Scheidungsklage möglich ist.


    Gruß fuchs

  • 2. Im Prinzip unabhängig davon ist meine Frage, ob diese "Versöhnungswoche" auch NACH Einreichung der Scheidungsklage möglich ist.


    Ne, wenn ihr erstmal die Scheidung eingereicht habt, dürft ihr euch nie wieder vertragen :nawarte:


    :kopf



    Edit: Ist das Thema Ehe denn ein reines Steuersparmodell? An solchen Fragestellungen wird die Unsinnigkeit des Ehegattensplittings erst so richtig deutlich.

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

    Einmal editiert, zuletzt von Heidelberg08 ()

  • Ihr könnt sogar nach der Scheidung Euch wieder heiraten ...


    Versöhnen, zusammenziehen, gemeinsamen Hausstand führen - alles ist möglich und hat seine Auswirkung auf die Steuer. Wenn Ihr es denn glaubhaft machen könnt. (Du trägst es ein, Fin-Amt lehnt ab. Du musst klagen und den Beweis führen... )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • naja wenn es darum geht ob das trennungsjahr dann unterbrochen wird. ja es wird unterbrichen und ab dann wenn hr wieder getrennte wege gehen solltet fäng es wieder an. eine nacht im gleichen bett würde reichen wenn der partner sagt die ehe wurde wieder vollzogen vor gericht und damit alles zu nichte.


    ja man kann den scheidungsantrag zurück ziehen aber damit fängt kein neues trennungsjahr an solange man die ehe nicht wieder vollzieht.



    steuerliche vorteile? bei so einen thema. etwas arg würde ich sagen. da wäre mir was anderes wichtiger als geld.

    Andere zu beherrschen erfordert Macht.
    Sich Selbst zu beherrschen erfordert Stärke.

  • Nach einem Versöhnungsversuch beginnt die Frist ( also das trennungsjahr wieder von vorn)- Und wenn einer der Partner sich nicht scheiden lassen will, kann der andere das nciht mehr ohne dessen Zustimmung , da das Trennungsjahr nicht um ist..


    Versöhnungsversuch heißt immer : die Ehe besteht während der zeit-----

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()