Hab wohl doch die Ar***karte gezogen. Das hier, hab ich gerade gefunden:
ZitatDie Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.
Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist. Beispiel: Die Familie lebte vor der Scheidung in Hamburg. Nach der Scheidung zieht die Mutter mit dem Kind in die Nähe von München, während der Vater in Hamburg wohnen bleibt. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, muss der Vater an den betreffenden Wochenenden nach München reisen, um das Kind abzuholen. Man kann in diesem Fall von der Mutter verlangen, dass sie das Kind auf eigene Kosten zum Hauptbahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt auf der Autobahn bringt.
Das Ding mit der Autobahn kommt wohl kaum in Frage, da ich kein Auto, geschweige denn einen Führerschein habe.
Aber wenn ich das richtig verstehe, dann brauche ich die Kinder lediglich hier bei mir zum Bahnhof bringen, oder???
Das wären so ungefähr 20 Minuten Fußweg :pfeif